So könnt ihr in eurer Wohnung bleiben, obwohl euch gekündigt wurde
Der wohl größte Albtraum aller Mieter ist es, beim Blick in den Briefkasten unerwartet eine Kündigung des Vermieters vorzufinden. Nicht selten ist der Grund für die Beendigung des Mietverhältnisses der Eigenbedarf im Hinblick auf die Wohnung, was andererseits die Mieter der Wohnung vor die große Frage stellt, wie es jetzt weitergehen soll — insbesondere in Anbetracht der aktuell nicht einfachen Wohnungsmarkt-Situation.
Was viele nicht wissen ist, dass es eine sogenannte „Sozialklausel“ gibt, die es Mietern unter bestimmten Umständen erlaubt, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen. Sind die Umstände schwerwiegend genug, können Mieter in vielen Fällen sogar in ihrer Wohnung bleiben.
Konkrete Härtefälle nötig, um Widerspruch geltend zu machen
Laut §574 BGB ist es möglich, das Mietverhältnis trotz einer Kündigung fortzusetzen, wenn bestimmte Härtefälle vorliegen. Darunter fallen beispielsweise, so erklärt der Deutsche Mieterbund, ein hohes Alter der Mieter, eine Schwangerschaft, bestimmte Erkrankungen oder etwa ein bevorstehendes Examen. Der wohl schwerwiegendste Grund ist laut Gesetz das Fehlen von geeignetem Eratzwohnraum.