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So hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt

In Deutschland gilt seit einigen Jahren ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn – theoretisch für alle Arbeitnehmer. Doch es gibt ein paar Haken.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2020? So hat sich der Mindestlohn hierzulande seit 2015 entwickelt. Foto: dpa
Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland 2020? So hat sich der Mindestlohn hierzulande seit 2015 entwickelt. Foto: dpa

Seit 2015 existiert in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Das Problem: Bis zu 3,8 Millionen Beschäftige in Deutschland bekommen auch im Jahr 2020 weniger bezahlt, als es der aktuelle Mindestlohn vorschreibt. Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Doch wie steht der Mindestlohn hierzulande im europäischen Vergleich dar und was ist zu tun, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen? Und wie hoch ist der Satz in Deutschland überhaupt seit Einführung 2015? – Ein Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Mindestlohn in Deutschland im Jahr 2020.

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Mindestlohn in Deutschland 2020 – aktuelle Höhe, Entwicklung, Wissenswertes

Wann wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt?

Nach dem Mindestlohngesetz gilt der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 1. Januar 2015.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2020 in Deutschland brutto und netto?

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der aktuelle gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde in Deutschland. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist der Mindestlohn um 16 Cent gestiegen.

Bei einer fünf Tage-Woche mit 40 Stunden wären das bei durchschnittlich 21 Tagen pro Monat 1570,80 Euro brutto. Gesetzlich geregelt ist, dass der Mindestlohn ein Brutto-Stundenlohn ist und dieser vom Erfolg entkoppelt ist.

Ein Rechenbeispiel: Einem Single in NRW mit der Steuerklasse I würden beim Mindestlohn im Monat 1176 Euro netto bleiben.

Wie hoch war der Mindestlohn 2019?

Im Jahr 2019 betrug der Mindestlohn in Deutschland 9,19 Euro. Er galt im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis einschließlich zum 31. Dezember 2019.

Wie hoch war der Mindestlohn 2017 und 2018?

In den Jahren 2017 und 2018 betrug der Mindestlohn in Deutschland 8,84 Euro. Er galt im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis einschließlich zum 31. Dezember 2018.

Wie hoch war der Mindestlohn 2015 und 2016?

In den Jahren 2015 und 2016 betrug der Mindestlohn in Deutschland 8,50 Euro. Er galt im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis einschließlich 31. Dezember 2016.

Wird der Mindestlohn in Deutschland 2021 und 2022 steigen?

Ja. Die Mindestlohn-Kommission hat zunächst eine Empfehlung für die kommenden beiden Jahre ausgesprochen. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2021 um 15 Cent steigen und beträgt dann 9,50 Euro.

Diese Empfehlung tritt ab dem Jahr 2021 in Kraft, da das Bundeskabinett der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt ist und somit den Weg für eine Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland freigemacht hat.

Darin sind auch weitere Mindestlohnerhöhungen berücksichtigt. Denn die Kommission sieht weitere Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns in drei weiteren Schritten ab dem 1. Januar 2021 vor:

  • So steigt der Mindestlohn durch eine zweite Anhebung zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro,

  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

  • und in einer vierten Erhebung zum 1. Juli 2021 auf 10,45 Euro pro Stunde.

In welchen Branchen wird der gesetzliche Mindestlohn gezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass in keiner Branche in Deutschland unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt werden darf. Dennoch zeigt eine DIW-Studie, dass trotz der gesetzlichen Verbindlichkeit oftmals Arbeitnehmer weniger erhalten. Das entsteht etwa durch unbezahlte oder nicht erfasste Überstunden.

Ist ein Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro realistisch?

Obwohl der Mindestlohn hierzulande zuletzt gestiegen ist, hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern deutlich hinterher. Das ist das Ergebnis des Internationalen Mindestlohnreports des WSI. Während die Untergrenzen in den 21 EU-Staaten und Großbritannien, in denen Mindestlöhne gelten, zuletzt um 6 Prozent stiegen, liegt Deutschland mit einer Erhöhung von gerade einmal 1,7 Prozent deutlich darunter. Rechnet man den Effekt der Inflation heraus, stiegen die Mindestlöhne EU-weit um 4,4 Prozent – in Deutschland lediglich um 0,3 Prozent.

Mittlerweile ist das Thema Mindestlohn auch auf der Agenda der EU-Kommission angekommen, die sich für eine EU-weite Regelung einsetzen will. Dabei geht es nicht um einen einheitlichen Lohn, da die Lebenshaltungskosten in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich sind. Stattdessen könnte es aber auf verbindliche Standards hinauslaufen.

So sehen Experten einen Mindestlohn, der unter 60 Prozent des mittleren Lohns eines Landes liegt, als armutsgefährdend an. Deutschland liegt nach Berechnung einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) mit seinem Mindestlohn zurzeit bei 46 Prozent des mittleren Lohns. Auf Deutschland berechnet, würde das etwa zu einem Mindestlohn von 12 Euro führen.

Das wäre ein massiver Zuschlag, vor allem wenn man die Summe mit den tatsächlich gezahlten Gehältern in der Studie des DIW vergleicht. Zählt man die Überstunden dazu, verdient aktuell in Deutschland jeder zehnte Arbeitnehmer unter 8,84 Euro pro Stunde.

Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland nicht?

Es gibt durchaus Ausnahmen im Mindestlohngesetz. Auf wen die folgenden Kriterien zutreffen, kann geringer entlohnt werden:

  1. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

  2. Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung – unabhängig des Alters.

  3. Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.

  4. Praktikanten, sofern das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet.

  5. Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder aber zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule oder Universität dient.

  6. Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen.

  7. ehrenamtlich tätige Personen.

Was ist zu tun, sollte der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlen?

Zahlt der Arbeitgeber zu wenig Gehalt (unter Mindestlohn), können ihn Arbeitnehmer drei Jahren rückwirkend verklagen.

Dafür sollte man sich zuvor aber bei einem Anwalt, einer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat beraten lassen. Außerdem kann der Arbeitgeber auch anonym bei der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ gemeldet werden. Die Homepage des Zolls bietet eine Suchmaschine, in der die zuständige Dienststelle zu finden ist. Wichtig: Zuständig ist die Behörde, die in der Nähe des jeweiligen Arbeitsplatzes liegt - nicht in der Nähe des Arbeitnehmers.

Außerdem bietet der Bund eine Informationshotline zum Thema Mindestlohn an. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter unter der Telefonnummer 030-60280028 montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr. Hier erfolgt jedoch keine Rechtsberatung, die Mitarbeiter erklären aber umfassend das Gesetz.