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Signalwirkung für die ganze Rüstungsbranche: Heckler & Koch scheitert mit Rüge zu Export vor Gericht

Heckler & Koch ist gegen die Genehmigungspraxis von Waffenexporten der Bundesregierung vor Gericht gezogen. Dort musste das Unternehmen eine erhebliche Niederlage einstecken.

Nur das Willkürverbot stelle eine Grenze dar, die hier aber nicht überschritten worden sei, urteilte das Gericht. Foto: dpa
Nur das Willkürverbot stelle eine Grenze dar, die hier aber nicht überschritten worden sei, urteilte das Gericht. Foto: dpa

Beim Export von Waffen hat der Hersteller Heckler & Koch eine Gerichtsniederlage mit grundsätzlicher Bedeutung einstecken müssen. Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Ausfuhren nach Südkorea, Singapur und Indonesien sei man nicht in Revision gegangen, sagte ein Sprecher der schwäbischen Waffenschmiede auf Anfrage. Die Frist für Rechtsmittel und für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht lief unlängst ab, damit wurde die Entscheidung von Anfang Januar rechtskräftig.

In dem Verfahren hatte der Waffenhersteller ein „ermessensfehlerhaftes Vorgehen“ der Bundesregierung gerügt. Das Unternehmen stellte in Frage, ob bei Waffenexporten tatsächlich die Bundesregierung das letzte Wort habe oder ob Gerichte Ausfuhrablehnungen überprüfen könnten.

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Nach bisheriger Praxis stellen Rüstungsfirmen Ausfuhranträge bei der Bundesregierung. Bei Empfängerstaaten außerhalb von EU und Nato signalisiert dann der Bundessicherheitsrat, in dem verschiedene Minister sitzen, grünes Licht oder lehnt die Anträge ab – dies ohne Begründung.

So läuft es schon seit Jahrzehnten und so geschah es auch 2019, als Heckler & Koch unter anderem Maschinenpistolen an Südkoreas Polizei liefern wollte und dies nicht durfte, obwohl die Firma das in der Vergangenheit schon häufig getan hatte.

Nach der Entscheidung des Bundessicherheitsrats – und damit eines Organs der Exekutive – ist beim Thema Waffenexporte nach bisheriger Praxis gewissermaßen das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Judikative wiederum spielt hierbei bislang keine Rolle.

So wird es auch bleiben, denn laut Berliner Verwaltungsgericht waren die Ablehnungen nicht „ermessensfehlerhaft“. Politische Grundsätze einer Regierung sind aus Sicht des Gerichts Grund genug für ein Nein. Nur das Willkürverbot stelle eine Grenze dar, die hier aber nicht überschritten worden sei. Der Firmensprecher erklärte zu dem Verfahren: „Wir akzeptieren die Entscheidung – nun wissen wir, dass die Genehmigungswege korrekt sind.“

„Unkalkulierbarer Stolperstein“ für Rüstungsfirmen

Unter Rüstungsexperten ist nicht bekannt, dass vor Heckler & Koch schon einmal eine andere Waffenfirma in einem vergleichbaren Verfahren vor Gericht gezogen ist. Der Entscheidung wird eine Signalwirkung für die ganze Rüstungsbranche beigemessen.

Vertretern der Branche ist es schon seit langem ein Dorn im Auge, dass ihre Exportanträge in manche Staaten mal durchgewinkt und mal abgelehnt werden und dass sie die genauen Gründe für das Nein nicht erfahren. Nun weiß die Branche, dass daran nichts zu machen ist – und dass dies auch künftig so ablaufen wird.

Aus Sicht von Branchenexperten ist die Genehmigungspraxis der Bundesregierung ein unkalkulierbarer Stolperstein für Rüstungsfirmen. „Die Unternehmen haben keine Planungssicherheit, weil alle vier Jahre die Bundesregierung wechselt und in puncto Ausfuhrkontrolle die Karten neu gemischt werden“, sagt der Regulierungsrechtler Jan Byok von der Kanzlei Bird & Bird.