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Sehnenriss bei Postbeamten ist Dienstunfall

Aachen (dpa/tmn) - Ein Sehnenriss im Bizeps kann ein Dienstunfall sein. Das zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az. 1 K 2167/21), über das der DGB Rechtsschutz berichtet.

In dem konkreten Fall ging es um einen Postbeamten. Seine Bizepssehne riss, als er ein etwa 30 Kilo schweres Paket in sein Zustellfahrzeug hob. Es folgten eine Operation sowie ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt.

Berufsgenossenschaft geht von Vorschädigung aus

Die Berufsgenossenschaft (BG) verweigerte die Anerkennung als Dienstunfall. Ein fachärztliches Gutachten kam zwar zu dem Ergebnis, dass der Sehnenriss eine Folge des Unfalls sei.

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Nichtsdestotrotz begründete die BG die Nichtanerkennung damit, dass das Anheben eines Pakets nicht ursächlich für den Riss der Sehne sein könne. Die Sehne sei auf schwere Belastungen ausgelegt und könne ohne vorherige Schädigung nicht einfach reißen.

Dieser Begründung folgte das Gericht nicht und bewertete den Vorfall als Dienstunfall. Das Einladen des Pakets war nach Ansicht der Richter wesentliche Ursache für den Sehnenriss. Gegen das Urteil kann die Berufsgenossenschaft Berufung beantragen.