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Schwieriger Start: UBS-Chef Hamers kämpft mit Altlasten aus den Niederlanden

Ein möglicher Strafprozess wegen Geldwäsche überschattet den Start von Ralph Hamers bei der UBS. Doch der Niederländer ist in Zürich weniger umstritten, als es scheint.

100 Tage: So viel Zeit gibt die Öffentlichkeit gewöhnlich Topmanagern, um sich auf einer neuen Position zu bewähren. Ralph Hamers hatte weniger Zeit. Seit dem 1. November ist der Niederländer Chef der Schweizer Großbank UBS – doch nach kaum mehr als einem Monat folgte die erste Bewährungsprobe durch einen Gerichtsentscheid in Den Haag.

Hamers muss sich mit einer Altlast aus seiner Zeit als Chef der niederländischen Großbank ING herumschlagen. Schlimmstenfalls könnte ihn ein Strafverfahren den Job kosten.

Doch bei der UBS prüft man offenbar, an Hamers festzuhalten – selbst wenn es zu einer Anklage kommt. Eine der Bank nahestehende Quelle sagte dem Handelsblatt: „Es finden einige Gefallen daran, CEOs strafrechtliche Verantwortung zu unterstellen, selbst dann, wenn kein strafrechtliches Verhalten nachgewiesen werden konnte. Dies ist gefährlich.“

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Die Quelle rät: „Wenn es aufgrund dieser Prämisse zu einer Anklage kommt, dann sage ich: Lasst den Prozess beginnen. Dann muss man den CEO mit allen Mitteln verteidigen.“ Die UBS äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren.

Konkret geht es um ein Thema, das bereits in Amsterdam hohe Wellen geschlagen hat: Zwischen 2010 und 2016 sollen Konten der ING aufgrund zu laxer Kontrollen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt worden sein. Die niederländische Staatsanwaltschaft führte das Verfahren unter dem Namen Houston – es war der größte Geldwäschefall in der Geschichte des Landes.

Unter Hamers“ Führung, der seit 2013 an der Spitze der Bank stand, einigte sich die ING mit der Staatsanwaltschaft auf einen Deal. Die Bank zahlte die Rekordstrafe von 775 Millionen Euro. Die Ermittlungen kamen jedoch zu dem Ergebnis, dass Individuen oder dem Management kein Vorwurf zu machen sei.

Anfang Dezember 2020 entschied das Berufungsgericht in Den Haag dann aber überraschend, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Hamers wegen Versäumnissen bei der Geldwäsche-Prävention wieder aufnehmen soll.

Eigentlich soll der Digitalexperte seinen neuen Arbeitgeber UBS fit für die virtuelle Zukunft zu machen. Doch nun treibt die Medien und die Schweizer Öffentlichkeit vor allem um, wie der Manager einem möglichen Strafprozess in seiner Heimat entgegentritt.

Als schwaches Bekenntnis zu Hamers wurde zudem ein Interview gewertet, das Verwaltungsratschef Axel Weber dem Finanzsender „Bloomberg TV“ gegeben hatte: Darin sagte Weber, man sei zuversichtlich für Hamers“ Arbeit an der Spitze, verfolge die Situation und werde sie „im Zuge der Entwicklung anpassen“.

Ein Rücktritt von Harmers wäre „ein fatales Signal“

Fakt ist: Ob Hamers für mutmaßliche Versäumnisse als Chef der ING tatsächlich angeklagt wird, ist völlig offen. Müsste Hamers nur wegen der Eröffnung eines Verfahrens zurücktreten, wäre das fatal, sagt die banknahe Quelle. Es bestünde dann die Gefahr, dass innerhalb der Finanzindustrie erneut eine von Angst und Schuldzuweisungen vergiftete Kultur entstehe, die schon maßgeblich zur Finanzkrise beigetragen habe.

Intern hat Hamers Rückhalt: Topbanker loben die offene Art des neuen Chefs: „Hamers bringt Schwung und Veränderung in die Bank“, so ein Insider. „Er durchbricht die UBS-Silos und löst überflüssige Hierarchieebenen auf“, lobt eine andere Stimme. Es wäre „sehr ärgerlich“, wenn er nun über das „Holland-Problem“ stürzte.

Dazu passt, dass Hamers erste Umbauten im Vorstand vorgenommen hat. Sabine Keller-Busse benannte er zur Schweiz-Chefin. Die Doppelspitze in der Investmentbank löste Hamers auf, der ehrgeizige Co-Chef Piero Novelli musste zurücktreten.

Dennoch überschattet der drohende Prozess Hamers“ Arbeit bei der UBS. Das liegt nicht zuletzt an den deutlichen Worten der Den Haager Berufungsrichter: Sie schreiben, „dass hinreichend nachgewiesen ist, dass die ING Straftaten begangen hat“. Und dass der damalige Chef Hamers nicht nur über Mängel in der Anti-Geldwäsche-Politik des Instituts informiert war, „sondern – nach Ansicht des Gerichts – auch als CEO zusammen mit anderen aktiv an dieser Politik teilgenommen hat“.

Erstritten hat das Urteil der niederländische Verbraucherschützer Pieter Lakeman mit seiner Organisation Sobi. Lakeman sagte dem Handelsblatt, Hamers sei „persönlich verantwortlich, weil er über diese kriminellen Aktivitäten Bescheid wusste und dennoch keine Maßnahmen ergriffen hat“.

Seine Stiftung Sobi erhielt auch Einsicht in die Akten zur „Houston“-Untersuchung. Und die belasten Hamers nach Lakemans Ansicht schwer: Es sei sichtbar, dass „Hamers nach seinem Start im Jahr 2013 als CEO bereits 2014 so gravierende Kürzungen in der Compliance-Abteilung vorgenommen hatte, dass sich Mitarbeiter dieser Abteilung beschwerten“.

Belastende E-Mails vor Gericht präsentiert

Es gebe zudem eine E-Mail eines Co-Direktors an alle Mitglieder des ING-Verwaltungsrats, einschließlich Hamers, aus dem Jahr 2014. Der Manager warnte darin, dass der Sparkurs in der Abteilung „strafrechtliche Konsequenzen haben könnte, insbesondere für die Vorstandsmitglieder selbst“.

Das Berufungsgericht gab Lakeman in vielen Punkten recht. Einige Passagen des Richterspruchs aus Holland erscheinen in Deutschland und der Schweiz praktizierenden Juristen jedoch ungewöhnlich.

So heißt es in dem Urteil: „Darüber hinaus ist das Gericht nicht blind für die Emotionen und Diskussionen, die durch die Einigung mit der ING und das Versäumnis, die Manager zu verfolgen, ausgelöst werden.“ Die große Aufmerksamkeit des „Houston“-Verfahrens in den Medien und die Meinung von Politikern hätten bei dem Urteil eine Rolle gespielt, deuten die Richter an.

Solche Formulierungen lösen in banknahen Kreisen Kopfschütteln aus: „Wenn Richter schreiben, dass sie nicht blind waren gegenüber den Emotionen des Volkes, sollten wir aufschrecken.“ Nicht umsonst werde die Justitia mit verbundenen Augen dargestellt, „weil sie nüchtern und kühl die Fakten beurteilen sollte, immer unter den anwendbaren Regeln des Gesetzes. Nicht mehr und nicht weniger.“

Ohnehin zeigen vergleichbare internationale Fälle, dass es keineswegs einfach ist, Topmanagern strafrechtlich relevante Verfehlungen nachzuweisen – selbst wenn die Organisation zu hohen Strafen verurteilt wurde. So zahlte etwa die britische Großbank HSBC im Jahr 2017 1,9 Milliarden Dollar, weil ihre Mexiko-Tochter es zwei Drogenkartellen ermöglichte, Hunderte Millionen Dollar zu waschen.

Und die Verwicklung in einen Korruptionsskandal in Malaysia rund um den Fonds 1MDB kostete Goldman Sachs rund drei Milliarden Dollar. Strafrechtliche Konsequenzen für das Topmanagement gab es nicht.

„Es mag für das Volksempfinden störend sein, dass Manager nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, heißt es in banknahen Kreisen. „Aber es gibt eine Reihe von unternehmensinternen oder zivilrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, zum Beispiel Kündigung, Degradierung oder etwa, dass der Bonus gestrichen wird.“

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sich die UBS vor ihren Topmanager stellt, sollte es tatsächlich zu einer Anklage kommen. Ob die Bank diese Linie durchhalten könnte, hängt jedoch auch von der Schwere des öffentlichen Empörungssturms ab. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zweierlei Dinge.