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So will Scholz Steuerbetrug bei Amazon und Ebay eindämmen

Zahlreiche Händler nutzen Online-Marktplätze wie Amazon, ohne Umsatzsteuer abzuführen. Ein neues Gesetz soll das nun endlich verhindern.

Im Internet herrscht in weiten Teilen steuerpolitische Anarchie. Besonders deutlich wird das auf Online-Plattformen wie Ebay oder Amazon: Anbieter aus China oder anderen Staaten führen die deutsche Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht ab, wenn sie dort Waren verkaufen. Laut Bundesfinanzministerium entgeht dem Fiskus so ein dreistelliger Millionenbetrag im Jahr – mindestens. Steuerexperten gehen eher von einer Milliardensumme aus.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will diesem Steuerbetrug nun einen Riegel vorschieben. Ein neues Gesetz aus seinem Haus sieht vor, die Online-Marktplätze ab Anfang 2019 stärker in die Pflicht zu nehmen, um die Umsatzsteuerhinterziehung im Netz zu unterbinden.

Plattformen wie Amazon oder Ebay sollen nun für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Haftung genommen werden können. Nur wenn sie dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, müssen sie selbst nicht haften.

Außerdem müssen sie künftig bestimmte Daten ihrer Nutzer, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, registrieren. Das entsprechende Gesetz soll am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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„Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir für Steuergerechtigkeit. Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen“, sagte Scholz. Mit der neuen Regelung „schützen wir alle steuerehrlichen Unternehmen und sorgen auch für einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland“.

Allerdings hat die Politik einige Zeit gebraucht, um das Problem anzugehen. Dass die Umsatzsteuer im Online-Handel missbrauchsanfällig ist, ist schon seit einigen Jahren bekannt. Den Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren hatten dann die Finanzminister der Länder gegeben, die sich auf die Haftungsregelung geeinigt hatten.

„Immer mehr Menschen kaufen im Internet. Mit dem Wachstum des Onlinehandels greift allerdings auch der Umsatzsteuerbetrug stärker um sich“, sagt die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). „Eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen ist deshalb dringend erforderlich.“

Deshalb haben Bund und Länder sich auch für eine nationale Übergangslösung entschieden, bis im Jahr 2021 das „EU-Digitalpaket“ in Kraft treten soll. Das sieht zwar ebenfalls vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen unter bestimmten Voraussetzungen selbst zum Steuerschuldner werden. „Es sei jedoch wichtig, schon jetzt alle steuerehrlichen Unternehmen und privaten Käufer zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen bis zum Inkrafttreten der europäischen Regelung zu verhindern“, heißt es im Bundesfinanzministerium.