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Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß – mit einer Ausnahme

Die Vertreter des Münchener Autovermieters Sixt können ihre Enttäuschung nicht verbergen. Soeben hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Sixt muss auch künftig Rundfunkbeiträge für die Fahrzeugflotte zahlen. Das Unternehmen hat seit Jahren dagegen gekämpft und war mit seiner Verfassungsbeschwerde sogar bis nach Karlsruhe gegangen.

„Sixt bedauert die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag“, erklärt ein Firmensprecher nach Verlesung des Urteils. „Das Gericht ist leider unserer Rechtsauffassung nicht gefolgt.“

Sixt hatte argumentiert, dass die 2013 in Kraft getretene Rundfunk-Finanzierungsreform im Bereich der Betriebsstätten und gewerblich genutzten Fahrzeuge mit Fehlern behaftet sei. Sixt habe aber Wort gehalten „und seine Rechtsauffassung durch alle Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht getragen“, so der Sprecher weiter.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war mit Spannung erwartet worden. Zuvor hatten die Richter aus einer großen Menge an Verfassungsbeschwerden vier Kläger ausgewählt: einen Informatiker aus Nordrhein-Westfalen, einen Jazzmusiker aus Baden-Württemberg, einen Software-Berater aus Frankfurt sowie die Mietwagenfirma Sixt.

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Die Verfassungsbeschwerden drehten sich um zwei Fragen: Ist der Rundfunkbeitrag, der Anfang 2013 die GEZ-Gebühr abgelöst hat, verfassungskonform? Und: Gewährleistet das Finanzierungsmodell eine Belastungsgleichheit unter den Bürgern?

Grundsätzlich gibt das Bundesverfassungsgericht nun dem Rundfunkbeitrag seinen Segen. Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagt Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Nachbessern bis 2020

Nur eine Winzigkeit bemängeln die Richter: Menschen mit zwei Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, würden zu stark benachteiligt, heißt es. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis Mitte 2020 nachbessern, fordert das Gericht.

Medienexperten zeigen sich wenig überrascht. „Die kurze Bearbeitungsfrist signalisierte bereits, dass es keine großen Konflikte zwischen den Richtern geben würde“, sagt Lutz Frühbrodt, Medienprofessor an der Hochschule Würzburg-Schweinfurt. „Es zeichnete sich ab, dass die Richter die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht in Zweifel ziehen würden.“

Wolfgang Schulz, Medienprofessor an der Universität Hamburg, spricht von einer „überzeugenden Entscheidung“. „Die Länder planen gerade eine weiter gehende Reform von Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, sagt er. Er habe es aber für möglich gehalten, dass das Gericht Teile der Regelungen für Mietwagen kippen werde.

Bei den Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stößt das Urteil selbstredend auf Zustimmung. Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm nennt es „ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil“. Und ZDF-Intendant Thomas Bellut freut sich, dass „über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit“ bestünde.

ARD, ZDF und Deutschlandradio finanzieren sich zum großen Teil aus dem Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice nimmt pro Jahr knapp acht Milliarden Euro dafür ein. Der monatliche Satz liegt bei 17,50 Euro pro Wohnung – unabhängig davon, ob die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen konsumiert werden. Für Kritiker hat daher der Beitrag einen steuerähnlichen Charakter.

Diese Kritik weist das höchste Gericht in Karlsruhe zurück. Wären die Richter der Argumentation gefolgt, hätten sie das Finanzierungssystem zu Fall gebracht. Die Bundesländer, die den Rundfunkstaatsvertrag verantworten, dürfen keine Steuern erheben.

Endlich Rechtsklarheit

Der Rundfunkbeitrag hatte Anfang 2013 die GEZ-Gebühr abgelöst. Anders als das Vorgängermodell fußt die Berechnung nicht mehr auf der Verfügbarkeit eines Empfangsgeräts, sondern orientiert sich an einer Wohnung. Welche Auswirkung der Wegfall der Zweitwohnungen in der Berechnung haben wird, kann ZDF-Intendant Bellut unmittelbar nach dem Urteil noch nicht sagen: „Es ist nicht dramatisch.“

Die Neuregelung für Menschen mit Zweitwohnungen soll bald beginnen. „Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen“, erklärt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert.

In den vergangenen Jahren war der Rundfunkbeitrag Dauerthema vor deutschen Gerichten gewesen. „Nach dem Urteil dürfte jedem Gegner der Öffentlich-Rechtlichen klar geworden sein, dass der Rundfunkbeitrag sich nicht dazu eignet, um das bestehende System rechtlich auszuhebeln“, sagt Frühbrodt.