Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.282,31
    +196,51 (+0,52%)
     
  • Gold

    2.349,20
    +6,70 (+0,29%)
     
  • EUR/USD

    1,0702
    -0,0031 (-0,29%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.682,17
    -688,43 (-1,14%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.331,04
    -65,50 (-4,69%)
     
  • Öl (Brent)

    83,62
    +0,05 (+0,06%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.954,32
    +342,56 (+2,19%)
     

ROUNDUP: NRW schränkt frühe Booster-Impfungen wieder massiv ein

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Nach massiver Kritik schränkt die NRW-Landesregierung die Möglichkeit von Booster-Impfung nur vier Wochen nach der letzten Spritze in einem neuen Erlass wieder stark ein. Bei einer Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus solle "im Regelfall" ein Abstand von mindestens fünf Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Der Mindestabstand von vier Wochen sei in "Einzelfallentscheidungen aufgrund einer medizinischen Indikation" weiterhin möglich. Ein entsprechender Erlass sei an die Kreise und kreisfreien Städte verschickt worden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte noch am Tag zuvor bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien. Dies sei zwar nicht als Empfehlung zu verstehen, betonte Wüst. Wer allerdings frühestens vier Wochen nach der Zweitimpfung zum Boostern komme, werde auch nicht weggeschickt. Experten hatten diesen Alleingang des bevölkerungsreichsten Bundeslandes kritisiert. Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen teilte die Ansicht nicht. Auch im Landtag sorgte die Ankündigungen der Landesregierung bereits für heftige Kritik.

Der Oppositionsführer im Landtag, SPD-Landtagsfraktionsvorsitzender Thomas Kutschaty, kritisierte die Vier-Wochen-Regelung in NRW zur Booster-Impfung als ein "kommunikatives Desaster". Man werde einen "Run auf Impfeinrichtungen und Ärzte haben", warnte Kutschaty, der auch SPD-Landeschef ist. Er fürchte "Vordrängler" und "Ellebogen". Außerdem sei es nicht angebracht, sich nach vier Wochen boostern zu lassen - wenn es nicht medizinisch notwendig sei.

Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie hatte kritisiert, vier Wochen nach der Zweitimpfung seien bestimmte immunologische Prozesse noch nicht abgeschlossen. Der Booster wirke dann viel schlechter. "Die Politik hat hier zwei Dinge vermischt, die nicht vermischt werden dürfen", sagte Carsten Watzl (Dortmund), Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, am Dienstag. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, manche Menschen schon nach vier Wochen zu boostern, beziehe sich nur auf Menschen mit geschwächtem Immunsystem, die auf die ersten beiden Impfungen nicht oder kaum reagiert hätten, erklärte der Immunologe.

WERBUNG

Auch die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Immunologie, Christine Falk (Hannover), hält eine Verkürzung für falsch. "Aus immunologischer Sicht sind vier Wochen Abstand zu der dritten Impfung zu früh", sagte Falk. Das Immunsystem sei dann noch mit der "Reifung" zugange. "Dabei werden vor allem die Antikörper noch einmal verbessert - wie bei der Reifung eines guten Weines".

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein teilte am Dienstag mit, man halte eine generelle Verkürzung der Frist zum Boostern nicht für sinnvoll. Sofern das Gesundheitsministerium an seinem Erlass festhalte, betreffe dies daher nur die kommunalen Impfangebote, nicht die Arztpraxen. Für früheres Boostern müssten medizinisch individuelle Umstände vorhanden sein, welche die Abweichung rechtfertigen, begründete ein Sprecher auf Anfrage. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe sieht "keinen Sinn" in einer Auffrischungsimpfung vor Ablauf von mindestens vier Monaten.