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ROUNDUP: Deutschland, Österreich und Schweiz lockern Regeln für Grenzverkehr

BERLIN (dpa-AFX) - Deutschland, Österreich und die Schweiz lockern kurzfristig die Beschränkungen im grenzüberschreitenden Verkehr. Bereits ab Samstag ist die wechselseitige Einreise für Personen wieder möglich, die Lebenspartner oder Verwandte besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen. Dies teilte das Bundesinnenministerium in Berlin am Freitagabend mit. Gleiches gilt für Besitzer selbst genutzter Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.

Die Lockerungen seien möglich dank der positiven Entwicklung bei der Eindämmung des Coronavirus und den stark zurückgegangenen Ansteckungszahlen. Diese Lockerung an den Landesgrenzen tritt dem Ministerium zufolge in der Nacht zum Samstag um Mitternacht in Kraft. "Die Grenzkontrollbehörden sind entsprechend informiert", hieß es.

Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann auf der Website der Bundespolizei unter "bundespolizei.de" heruntergeladen und ausgedruckt werden. Falsche Angaben oder Missbrauch können nach Maßgabe der jeweiligen innerstaatlichen Bestimmungen geahndet werden.

Um den Fluss des Waren- und Personenverkehrs weiter zu verbessern, haben die drei Staaten der Mitteilung zufolge auch vereinbart, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollen dort eng abzustimmen.

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Sofern die Entwicklung der Corona-Krise es zulässt, sollen zudem sämtliche Reisebeschränkungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz, und Frankreich auf Grundlage einer Absprache der Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben werden. An der Grenze zu Italien bleiben alle Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres in Kraft.

Die Bundespolizei lockert überdies die strengen Regeln für einreisende Ausländer an den deutschen Landgrenzen. Ab Samstag dürfen Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit neben Ehe- und eingetragenen Partnern auch Lebensgefährten und Verwandte besuchen, wie die Beamten mitteilten. Wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern gelten nun als triftige Gründe, um nach Deutschland einreisen zu können. Erlaubt wird auch die Einreise für ein Studium oder eine Berufsausbildung, ebenso wenn jemand nach seiner Eigentums- oder Mietwohnung schauen will.

Die Lockerungen beziehen sich laut Bundespolizei nur auf die Landbinnengrenzen. Für die Luftgrenzen zu Italien und Spanien blieben die Regeln unverändert. Auch Einreisen aus touristischen Gründen oder zum Einkaufen sind demnach weiter nicht gestattet. Die Bundespolizei kündigte an, an den Grenzen zu Frankreich, zur Schweiz, Österreich, Italien sowie zu Spanien weiterhin temporäre Grenzkontrollen durchzuführen. Ab Samstag könne die Grenze an jedem Übergang und nicht mehr nur an dafür zugelassenen überschritten werden.

Seit Wochen darf nur nach Deutschland einreisen, wer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Das sind beispielsweise Lastwagenfahrer, Angehörige medizinischer Berufe oder Berufspendler aus der Grenzregion. Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Kontrollen Mitte März angeordnet, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit Covid-19 in Deutschland zu verlangsamen.