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ROUNDUP/Ampel-Pläne: Bis zu fünf Jahre Haft für Impfnachweis-Fälschung

BERLIN (dpa-AFX) - Fälschern von Corona-Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen sollen nach den Plänen der Ampel-Parteien im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen. Das sieht das künftige Corona-Regelwerk vor, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll.

Strafbewehrt sein soll die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung gefälschter Nachweise. In besonders schweren Fällen des "unbefugten Ausstellens von Gesundheitszeugnissen", wenn "der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande" handelt, soll eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren möglich sein.

Mit der Änderung sollen "Strafbarkeitslücken" geschlossen werden. Bisher wird im Strafgesetzbuch nur die Vorlage oder Nutzung von gefälschten "Gesundheitszeugnissen" gegenüber "Behörden oder Versicherungsgesellschaften" unter Strafe gestellt. Bei Apotheken, wo viele Fälscher sich ein digitales Impfzertifikat erschleichen, gilt das nicht. Das soll sich ändern. Ebenso wird es strafbar, wenn auf der Arbeit oder anderswo privat eine Fälschung vorgelegt wird.

Außerdem wird ein Unterschied zum Straftatbestand Urkundenfälschung, wo bereits maximal fünfjährige Haftstrafen möglich sind, aufgehoben. Die entsprechenden Paragrafen 277 bis 279 im Strafgesetzbuch zu "Gesundheitszeugnissen" werden dafür um "besonders schwere Fälle" (banden- und gewerbsmäßig) ergänzt mit Strafandrohung bis zu fünf Jahren Haft.