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ROUNDUP 2: Bundestag stimmt über Steuerentlastungen und Pendlerpauschale ab

(Neu: Details und Aufgliederung)

BERLIN (dpa-AFX) - Wegen der hohen Preise beim Heizen, Autofahren und im Supermarkt hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht - ein Teil davon soll am heutigen Donnerstagabend im Bundestag beschlossen werden. Konkret geht es um mehrere Maßnahmen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürger weniger Steuern zahlen müssen. Besonders profitiert, wer einen langen Weg zur Arbeit hat.

Durch die Entlastungen solle die "gefühlte Inflation" gedämpft werden, hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei der ersten Debatte im Parlament argumentiert. Jeder Bürger solle spüren, dass der Staat ihn entlaste. Das sei wichtig, um eine gefährliche Lohn-Preis-Spirale zu verhindern, die die gesamte Wirtschaft in eine Stagflation führen könne, also einen Mix aus steigenden Preisen, wirtschaftlicher Stagnation und Arbeitslosigkeit.

Der Opposition geht das Paket angesichts der hohen Inflation allerdings nicht weit genug. Vor allem beim Thema kalte Progression müsse die Regierung handeln. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Ebenfalls kritisiert wird, dass die steuerlichen Entlastungen erst mit der Steuererklärung für 2022 spürbar werden, also erst im kommenden Jahr.

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Folgende Maßnahmen sind in dem Paket enthalten, über das am Donnerstagabend abgestimmt wird:

Grundfreibetrag steigt um 363 Euro

Der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll von derzeit 9984 Euro auf 10 347 Euro angehoben werden. Dadurch müssen alle Steuerpflichtigen weniger Einkommensteuer zahlen - und zwar rückwirkend bereits zum 1. Januar dieses Jahres.

Der Grundfreibetrag ist die Grenze, ab der in Deutschland überhaupt erst Einkommensteuer fällig wird. Hat man - nach allen Abzügen wie Werbungskosten - ein Einkommen unter diesem Betrag, muss man keine Steuern zahlen. Kommt man darüber, zahlt man künftig für das Einkommen ab dem 10348. Euro Steuern.

Werbungskostenpauschale wird angehoben

Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar soll der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Bisher konnte das zu versteuernde Einkommen dadurch um 1000 Euro gedrückt werden, künftig sollen es 1200 Euro sein.

Fernpendler bekommen höhere Pendlerpauschale

Wer weitere Wege zur Arbeit hat, ist von den gestiegenen Spritkosten besonders betroffen. Deshalb soll die eigentlich erst in zwei Jahren anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler auf dieses Jahr vorgezogen werden.

Fernpendler sind Bürger, die 21 oder mehr Kilometer zur Arbeit fahren müssen. Rückwirkend zum 1. Januar sollen sie künftig 38 Cent pro Kilometer anrechnen können, drei Cent mehr als bisher. Das soll allerdings erstmal nur bis 2026 gelten.

Die Pendlerpauschale ist in der Steuererklärung Teil der Werbungskosten. Fernpendler kommen aber in der Regel leicht über den Pauschalbetrag, profitieren von der Erhöhung also direkt. Wer weniger weit pendeln müsse, werde über eine höhere Werbungskostenpauschale ebenfalls entlastet, betont die Koalition. Vor allem bei den Grünen ist die Pendlerpauschale allerdings umstritten. Obwohl sie auch auf Bahn- oder Fahrradfahrten angerechnet werden kann, sehen sie darin eine Förderung des Autoverkehrs. Die Koalition verabredete daher, die Pauschale noch in dieser Legislaturperiode neu zu ordnen und ökologisch-soziale Belange besser zu berücksichtigen.

Was das den Staat kostet

Finanzminister Christian Lindner (FDP) wird wegen der steuerlichen Entlastungen allein im laufenden Jahr Steuereinnahmen von rund 4,46 Milliarden Euro verlieren - Geld, das die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich im Portemonnaie haben. Bis zum Jahr 2026 summieren sich die Kosten auf rund 22,5 Milliarden Euro.

Weitere Entlastungen für Kinder und Erwachsene mit wenig Geld

Neben den steuerlichen Maßnahmen will der Bundestag auch zusätzliche Hilfen für Menschen mit wenig Geld beschließen, die besonders mit den hohen Kosten etwa beim Heizen und Fahren zu kämpfen haben. Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen ab Juli einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro bekommen. Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, können damit statt 209 künftig 229 Euro im Monat pro Kind vom Staat bekommen, zusätzlich zum Kindergeld.

Erwachsene Leistungsberechtigte, also etwa Bezieher von Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, sollen eine Einmalzahlung von 200 Euro bekommen, um mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten klarzukommen. Wer Arbeitslosengeld I erhält, bekommt einen Zuschuss von 100 Euro. Das Geld soll ebenfalls im Juli ausgezahlt werden.