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Rentenversicherung rebelliert gegen Heils Grundrentenpläne

Die Rentenversicherung fällt ein vernichtendes Urteil zur Grundrente. Das Gesetz sei ein sozialpolitischer Irrweg mit teurem Bürokratieaufbau.

Äußert massive Kritik am Grundrenten-Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Foto: dpa
Äußert massive Kritik am Grundrenten-Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil. Foto: dpa

Auf Kritik der Deutschen Rentenversicherung an seinem Gesetzentwurf zur Grundrente hat sich Sozialminister Hubertus Heil (SPD) wahrscheinlich eingestellt. Die harsche Stellungnahme der für die Umsetzung der Grundrente verantwortlichen Behörde zu dem Vorhaben dürfte aber auch ihn überraschen.

In dem 16-seitigen Dokument äußern die Fachleute massive inhaltliche, verfassungsrechtliche und finanzielle Bedenken und stellen offen den Starttermin am 1. Januar 2021 infrage. Die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen sei „zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig“, heißt es in der Stellungnahme, die dem Handelsblatt vorliegt.

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Das Gesetzesvorhaben stelle eine „noch nie dagewesene Zäsur“ dar, die Umsetzung werde die Rentenversicherung „außerordentlich stark belasten“. Die Verwaltungskosten im Einführungsjahr würden „voraussichtlich mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente betragen“.

Die eigentlich bedächtige Behörde greift in ihrer Stellungnahme zu äußerst harten Formulierungen, die in Schulnoten ausgedrückt nur einen Schluss der Bewertung von Heils Gesetz zulassen: Sechs, setzen. Der für die Einkommensprüfung geplante Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern lasse sich bis 2021 nicht aufbauen, für den notwendigen Stellenaufbau wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes gebe es kurzfristig kein Personal. „Daher müsste das Inkrafttreten des Gesetzes entsprechend verschoben werden“, heißt es.

Das Sozialministerium ging auf die Kritikpunkte der Rentenversicherung nicht im Detail ein. Die anderen Ministerien, die Länder und die Verbände würden ihre Einwände und Verbesserungsvorschläge vortragen, erklärte eine Sprecherin. „Sachdienliche Verfahrenshinweise nehmen wir ernst.“

Das Ministerium habe stets betont, „dass die Einführung der Grundrente ein Kraftakt aller Beteiligter sein wird, den wir aber stemmen wollen“. Sicher sei, dass die Einführung der Grundrente in enger Abstimmung mit der Rentenversicherung erfolgen werde.

Heil hatte seinen Gesetzentwurf vergangenen Donnerstag an die Verbände verschickt und schon bis zum Montag eine Antwort erbeten. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass „in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit“ eine abschließende Prüfung nicht möglich gewesen sei. „Wir behalten uns deshalb eine detaillierte Einschätzung des Entwurfs vor.“

Mit dem Gesetz will der Sozialminister den im November vereinbarten Kompromiss der Großen Koalition zur Grundrente umsetzen, mit der langjährige Geringverdiener im Alter bessergestellt werden sollen. Nur widerwillig akzeptierte die Union damals, dass sich die Sozialdemokraten mit ihren Vorstellungen weitgehend durchsetzten. Zuvor hatte die Koalition monatelang um einen ersten Gesetzentwurf von Heil gestritten.

Finanzierung immer noch unklar

Auch zum aktuellen Grundrenten-Entwurf gibt es in der Union noch viele Fragen. Mehrere CDU-geführte Ministerien legten ihr Veto gegen eine verkürzte Ressortabstimmung ein, der angedachte Kabinettstermin Ende Januar ist damit vom Tisch. Die Stellungnahme der Rentenversicherung dürfte den Kritikern insbesondere im Wirtschaftsflügel von CDU und CSU nun neue Munition geben.

Klärungsbedarf gibt es auch bei der Finanzierung der Grundrente. Heils Entwurf beziffert die Mehrausgaben für die Rentenversicherung auf 1,4 Milliarden Euro im Einführungsjahr. Bis 2025 steigen die Kosten demnach auf 1,7 Milliarden Euro an.

Die Rentenkasse soll für die Mehrausgaben einen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt bekommen. Über eine zur Gegenfinanzierung geplante Steuer auf Aktienkäufe gibt es allerdings Streit in der Koalition: Die Union will die Finanztransaktionssteuer nur im EU-Rahmen, Finanzminister Olaf Scholz (SPD) kann sich auch einen nationalen Alleingang vorstellen.

Der FDP-Fraktionsvizechef Michael Theurer sagte dem Handelsblatt, dass sich die Finanztransaktionssteuer als „die von Anfang an befürchtete Luftbuchung“ entpuppe. Die Grundrente sei „endgültig zu einer finanz- und sozialpolitischen Mogelpackung geworden und muss grundlegend überarbeitet werden“.

Die Rentenversicherung kann nicht einmal bestätigen, ob die von Heil genannten Summen realistisch sind. „Ob die im Referentenentwurf angegebenen Mehrausgaben für die Grundrente plausibel sind, lässt sich von der Deutschen Rentenversicherung nicht überprüfen“, heißt es. Umso erstaunter ist die Behörde, dass sich das Sozialministerium bei seinen Berechnungen im Gesetzentwurf „auf Daten der gesetzlichen Rentenversicherung“ berufe.

Heils Gesetz sieht vor, dass Minirenten ab 33 Jahren Beitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit aufgestockt werden. Der Zuschlag soll gestaffelt werden und bei 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Insgesamt sollen 1,4 Millionen Rentner von der Leistung profitieren.

Teil des Grundrenten-Kompromisses vom November ist, dass statt der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bedürftigkeitsprüfung nur eine Einkommensprüfung zur Voraussetzung für den Bezug von Grundrente gemacht wird. Es sollen also nicht wie bei der Sozialhilfe die kompletten Vermögensverhältnisse, sondern nur die Einkommen von Empfängern und ihren Ehepartnern überprüft werden.

Die Einkommensgrenze wurde bei 1.250 Euro im Monat für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare gezogen. Übersteigt das Haushaltseinkommen die Freibeträge, soll der Anspruch auf Grundrente aber zunächst nicht komplett entfallen, sondern die Zuschläge nach und nach gekürzt werden.

Die Rentenversicherung weist bei der Einkommensprüfung neben dem noch fehlenden Datenaustausch mit den Finanzämtern auf eine Reihe weiterer Schwierigkeiten hin. So könnten die Einkünfte von im Ausland lebenden Grundrentenbeziehern nicht voll erfasst werden. Die Behörde wertet das als gravierendes Problem: „Bei unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Leistungen der sozialen Sicherheit, die allein nach dem Wohnsitz im In- oder Ausland differenzieren, stellt sich die Frage einer sachwidrigen Ungleichbehandlung.“

Außerdem könnten weder Kapitalerträge, die unter die Abgeltungssteuer fallen, noch Einkommen aus pauschal besteuerten Minijobs berücksichtigt werden. Letzteres bedeutet: Wenn der Ehemann einer Grundrentenempfängerin einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, wird dies bei der Einkommensprüfung wohl durch das Raster fallen.

Ohnehin sieht die Behörde bei der Anrechnung der Einkünfte von Ehepartnern „große Herausforderungen, da Partnereinkommen bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne Belang war“. Dem Datenbestand der Rentenversicherungsträger sei nicht zu entnehmen, ob und gegebenenfalls mit wem Personen mit Anspruch auf Grundrente verheiratet oder verpartnert sind.

Ehepaare könnten benachteiligt sein

In einem Haushalt lebende Paare, die weder verheiratet noch verpartnert sind, könnten zudem bei der Grundrente einen verfassungswidrigen Vorteil haben, warnt die Rentenversicherung. In diesen Fällen sei eine gemeinsame Einkommensprüfung selbst mit Hilfe der Finanzämter nicht möglich. Das könnten einen Grundgesetz-Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot und den besonderen Schutz von Ehe von Familien darstellen.

„Diesbezüglich könnten sich Eheleute oder Verpartnerte auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berufen, mit denen eine Benachteiligung der Ehe im Verhältnis zu nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften beanstandet wurde“, führt die Rentenversicherung aus.

Im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Bewertung sei zu prüfen, „ob und in welcher Weise von Amts wegen auf die der Finanzverwaltung vorliegende Daten des Ehepartners eines potenziellen Grundrentenbeziehers zugegriffen werden darf.“

Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass sich die Einkommensanrechnung bei der Grundrente auf das zu versteuernde Einkommen des vorvergangenen Jahres bezieht. „Damit werden bei Rentenbeginn regelmäßig zunächst die Einkommensverhältnisse in der Erwerbsphase maßgeblich sein, so dass die Grundrente in vielen Fällen erst im zweiten oder dritten Rentenbezugsjahr zu zahlen sein dürfte“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Grundrente würde wohl einen hohen bürokratischen Aufwand für die Deutsche Rentenversicherung bedeuten, die ohnehin nicht den Ruf einer agilen öffentlichen Verwaltung genießt. Hinter der Behörde verbergen sich 16 eigenständige Träger, die meist für bestimmte Regionen zuständig sind.

Unterlagen immer noch nicht digitalisiert

Im vergangenen Jahr zeigte eine Antwort des Sozialministeriums auf eine FDP-Anfrage den Rückstand der Rentenversicherung bei der Digitalisierung auf. Demnach stammen Teile der benutzten Software noch aus den 1970er-Jahren, außerdem fehlt eine einheitliche IT-Infrastruktur.

Die Rentenversicherung macht in ihrer Stellungnahme deutlich, dass sie zur Prüfung der Grundrenten-Ansprüche „jeden einzelnen Monat der den nahezu 26 Millionen Renten zugrundeliegenden Versicherungsbiographien“ betrachten müsste. Allerdings seien längst nicht alle Versicherungszeiten elektronisch gespeichert. „Die vorgesehenen Regelungen erfordern daher von der Deutschen Rentenversicherung unter Umständen, Daten aus anderen Unterlagen herauszusuchen beziehungsweise bei den Betroffenen zu erheben.“

Was die Behörde als „äußerst heterogenen Datenbestand“ bezeichnet, heißt in der Praxis: Im Zweifel müssen Sachbearbeiter im Keller alte Kartons mit Dokumenten der Versicherten durchforsten.

Besonders pikant an der Stellungnahme ist, dass die Rentenversicherung den sozialpolitischen Kompass des Ministeriums infrage stellt. Die Gesetzesbegründung werfe aus Sicht der Behörde „Fragen der konsistenten Zielsetzung sowie deren Umsetzung auf“.

So argumentiert Heil in dem Gesetz, dass die Grundrente unter anderem wegen des Wandel der Erwerbsbiografien im Zeitalter der Digitalisierung notwendig sei. Zeiten fester und selbstständiger Arbeit würden sich zunehmend abwechseln.

Die Rentenversicherung erklärt dagegen, dass die Grundrente an eine lange Pflichtversicherungszeit gebunden sei, „weshalb Versicherte mit häufigeren Wechseln zwischen nicht versicherungspflichtiger Selbständigkeit und versicherungspflichtiger Beschäftigung die geplante Grundrente tendenziell gerade nicht in Anspruch nehmen können“.

Der Arbeitsminister muss für seinen Gesetzentwurf zur Grundrente heftige Kritik einstecken. Foto: dpa
Der Arbeitsminister muss für seinen Gesetzentwurf zur Grundrente heftige Kritik einstecken. Foto: dpa