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Rente mit 63, 55 oder 50 Jahren: So hoch ist eure Rente, wenn ihr früher als üblich mit der Arbeit aufhört

Vorzeitig Rente erhalten? Das ist möglich, wenn ihr bereit seid, Kürzungen hinzunehmen. - Copyright: Hinterhaus Productions via Getty Images
Vorzeitig Rente erhalten? Das ist möglich, wenn ihr bereit seid, Kürzungen hinzunehmen. - Copyright: Hinterhaus Productions via Getty Images

Knapp 13 Millionen Menschen erreichen in den nächsten 15 Jahren das Renteneintrittsalter in Deutschland – darunter vor allem die zahlenmäßig hohe Generation der Babyboomer. Nicht jeder von ihnen wird jedoch mit dem gesetzlichen Rentenalter in den Ruhestand gehen.

Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge sind 2021 knapp ein Viertel aller Renten-Neuzugänge frühzeitig in den Ruhestand gegangen und haben Kürzungen dafür in Kauf genommen. Im Durchschnitt sind die Frührentner 28 Monate vor dem gesetzlichen Rentenbeginn eingetreten, wie die "Tagesschau" berichtet. Die Rente wurde dadurch im Schnitt um 8,4 Prozent gekürzt.

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittalter liegt in Deutschland in der Regel bei 67 Jahren – zumindest für alle ab dem Jahrgang 1964. Die Regelaltersgrenze wird schrittweise bis 2031 angehoben. Wer beispielsweise 1963 geboren wurde, kann mit 66 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen – zwei Monate eher, als alle Jahrgänge danach – und muss keine Abschläge fürchten. In Deutschland sind 87 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rest besteht entweder aus Beamten, die eine Pension erhalten, oder Erwerbstätigen, die privat oder gar nicht versichert sind.

Welche Ausnahmen gibt es beim Renteneintrittsalter?

Langjährige Versicherte mit mindestens 45 Jahren Versicherungszeit können früher ohne Abschläge in Rente gehen. Alle Geburtenjahrgänge ab 1964 können somit bereits ab 65 in Rente gehen. Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 können auch nach 35 Versicherungsjahren vor dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen.

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Zudem können auch schwerbehinderte Menschen früher in Rente gehen. In der Regel ab 65 Jahren ohne und ab 62 Jahren mit Abschlägen. Außerdem gibt es die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese wird stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben. Hinzu kommt die Erwerbsminderungsrente, bei der ein abschlagsfreier Rentenbeginn ebenfalls auf 65 Jahre angehoben wird. Die Hinterbliebenenrente wird auch auf grundsätzlich 47 Jahre erhöht.

Rente mit 63 oder früher: Mit welchen Abschlägen muss ich bei einer vorzeitigen Rente rechnen?

Ihr wollt vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen? Das ist möglich, ihr müsst jedoch Abschläge hinnehmen. Für jeden vorgezogenen Monat des Renteneintritts ist eine Kürzung von 0,3 Prozent der monatlichen Rentenbezüge vorgesehen. Wer ein Jahr vor dem eigentlichen Renteneintritt in Rente geht, erhält eine Rentenkürzung von 3,6 Prozent. Maximal kann die Kürzung 14,4 Prozent, also vier Jahre, betragen. Das bedeutet: Eine vorzeitige staatliche Rente ist höchstens vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Wer dagegen über die gesetzliche Altersgrenze von 67 Jahren hinaus weiter arbeitet und keine Rente beantragt, erhöht seine Rente pro weiteren Monat um 0,5 Prozent.

Mit welchen chronischen Krankheiten ihr früher in Rente gehen könnt, erklären wir euch.
Mit welchen chronischen Krankheiten ihr früher in Rente gehen könnt, erklären wir euch.

Beispiel: Eure ursprüngliche Rente würde nach eurem Renteneintritt mit 67 Jahren 1000 Euro betragen. Ihr seid jedoch mit 65 Jahren, also genau 24 Monate vorher, in Rente gegangen. Pro Monat ergibt sich ein Abzug von 0,3 Prozent. Insgesamt wird eure Rente also um 7,2 Prozent gekürzt. 7,2 Prozent von 1000 Euro sind 72 Euro. Eure monatliche Rente beträgt damit durch den vorzeitigen Eintritt 928 Euro.

Das ist eine vereinfachte Darstellung. Wer wann, wie und zu welchen Konditionen vorzeitig in Rente gehen kann und wie viel erhält, ist immer vom Einzelfall abhängig. Die eigentliche Rente kann zudem noch geringer ausfallen, da durch den vorzeitigen Eintritt keine Beiträge mehr gezahlt und Entgeltpunkte erworben werden.

Rente mit 50 Jahren?

Theoretisch könnt ihr in den Ruhestand gehen, wann ihr wollt. Eine gesetzliche Rente erhaltet ihr mit 50 Jahren jedoch nicht. Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderungen und Berufssoldaten. Wer bereits mit 50 in Rente gehen will, muss in der Regel gut privat vorgesorgt haben und kann sich nicht auf staatliche Hilfe verlassen.

Rente mit 55 Jahren?

Auch mit 55 ist keine komplette Rente möglich. Allerdings könnt ihr ab diesem Alter in Altersteilzeit gehen. Diese soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Bis zur Rente wird die verbleibende Arbeitszeit halbiert. Ihr könnt frühestens mit 55 Jahren die Altersteilzeit beantragen, wenn ihr die letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage davon sozialversicherungspflichtig und Voll- oder Teilzeit beschäftigt wart. Auf die Altersteilzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch. Sie muss zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt werden.

Rente mit 63 Jahren?

Hier liegt das früheste Rentenalter für alle Jahrgänge ab 1964 – mit einer Kürzung von 14,4 Prozent. Lag die ursprüngliche Rente bei einem Eintritt mit 67 Jahren bei 1000 Euro, wird sie durch den vorzeitigen Eintritt ab 63 Jahren auf 856 Euro gekürzt. Wer davor bereits in den Ruhestand geht, muss die Jahre dazwischen ohne Rente auskommen.

Gut für vorzeitige Rentner: Die Hinzuverdienstgrenze wurde in diesem Jahr aufgehoben. 2022 lag die Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten noch bei 46.060 Euro.

Muss ich meine Rente versteuern?

Auch die Rente muss unter Umständen versteuert werden. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt jährlich an und wird ab 2040 100 Prozent betragen. Ihr müsst allerdings nur die Rente versteuern, wenn sie den Grundfreibetrag übersteigt. 2023 lag dieser für Ledige bei 10.908 Euro und Verheiratete bei 21.816 Euro.

Wie rufe ich die Deutsche Rentenversicherung an?

Die Deutsche Rentenversicherung gibt allgemeine Auskünfte, kann aber keine personenbezogene Daten prüfen. Wer die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren will, hat folgende Möglichkeiten:

  • Zentralrufnummer: 030/865-0

  • Allgemeines Service-Telefon: 0800/1000 4800

  • Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800/1000 480 70

  • Fax: 030/865 27240