Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.769,79
    -1.410,79 (-2,34%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.306,00
    -90,53 (-6,48%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Regierungskreise: Einigung auf Lieferkettengesetz

BERLIN (dpa-AFX) - Im langen Streit um ein Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards haben die drei beteiligten Ministerien einen Durchbruch erzielt. Die Ressorts von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf einen gemeinsamen Referentenentwurf geeinigt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr.

Vorgesehen ist demnach eine "abgestufte Verantwortung" für den Weg vom Endprodukt zurück zum Rohstoff. Nach dpa-Informationen soll es vom 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten, von Anfang 2024 an auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Es soll keine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen geben. Details sollten noch am Freitag vorgestellt werden.

Ziel von Heil und Müller war es, ein Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Die Bundestagswahl ist im Herbst. Das Gesetz soll einen Beitrag leisten, um Kinderarbeit und Hungerlöhne bei ausländischen Zulieferern einzudämmen. Es soll deutsche Unternehmen verpflichten, bei ausländischen Lieferanten die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards zu verfolgen.