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Rechtsfrage: Darf man sonntags staubsaugen?

Beim Staubsaugen am Sonntag kommt es auf die Lautstärke an. (Symbolbild: Getty Images)
Beim Staubsaugen am Sonntag kommt es auf die Lautstärke an. (Symbolbild: Getty Images)

Für Berufstätige eignet sich das Wochenende hervorragend, um die Wohnung auf Vordermann zu bringen. Für saubere vier Wände ist natürlich auch der Griff zum Staubsauger unumgänglich. Das praktische Gerät kann allerdings ziemlich laut sein – gerade ältere Modelle sind teilweise durch die Wände deutlich hörbar. Was sagt das Gesetz zur Nutzung des Staubsaugers am Sonntag?

Wer Lärm machen will, sollte sich an Ruhezeiten halten

Die Ruhezeit wird in mehreren Gesetzen geregelt, wie das Portal “Anwalt.org” schreibt: Das Bundesimmissionsschutzgesetz, einige Landesimmissionsschutzgesetze und die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm schreiben Ruhezeiten vor. Teilweise weichen die Regelungen je nach Region voneinander ab. Grundsätzlich gilt die Nachtruhe jedoch von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Am siebten Tag der Woche gilt eine ganztägige Sonntagsruhe. Weitere Regelungen zu Lärm am Sonntag finden sich meistens in der Hausordnung.

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Der freie Tag eignet sich für viele Berufstätige für einen Hausputz. (Symbolbild: Getty Images)
Der freie Tag eignet sich für viele Berufstätige für einen Hausputz. (Symbolbild: Getty Images)

Sonntags staubsaugen ist bei Zimmerlautstärke in Ordnung

Wie der Name der Sonntagsruhe schon verrät, sind an dem Tag keine Aktivitäten erlaubt, deren Lärm andere Menschen belästigen könnte. Hat man unmittelbare Nachbarn, ist lautes Musizieren, Bohren oder Rasenmähen also tabu. Beim Staubsaugen kommt es auf die Lautstärke des Geräts an. Geht die Betriebslautstärke des Staubsaugers nicht über die Zimmerlautstärke hinaus, ist die Benutzung auch an einem Sonntag in Ordnung, wie das Portal “Mietrecht.org” aufklärt.

Anders verhält es sich mit der Nutzung des Staubsaugers unter freiem Himmel: Wer den Sonntag dafür nutzen will, beispielsweise sein Auto in der Einfahrt mit dem Staubsauger zu reinigen, verstößt gegen die Sonntagsruhe – auch, wenn es sich um ein leises Gerät handelt.

Staubsaugen am Sonntag: Mieter sollten vorsichtig sein

Wer sich unsicher über die Lautstärke seines Staubsaugers ist, sollte sich rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn verhalten und das Saugen gegebenenfalls unterlassen. Denn sobald sich der Mieter nebenan durch regelmäßiges sonntägliches Staubsaugen gestört fühlen sollte, droht Ärger mit dem Vermieter. Der Nachbar kann bei wiederholter Lärmbelästigung die Miete mindern.

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