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RBB-Skandal: Ungereimtheiten zu Zulagen für ARD-Vorsitz

BERLIN (dpa-AFX) -In der RBB-Krise sind neue Ungereimtheiten zu Zahlungen an Spitzenpersonal des Senders aufgekommen. Interims-Intendantin Katrin Vernau informierte am Mittwoch im betriebseigenen Intranet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) darüber, dass sie den Fall an eine Arbeitsrechtskanzlei übergeben habe und prüfen lasse, ob und inwiefern Prozessbeteiligte gegen Sorgfaltspflicht verstoßen hätten. Die Intendantin sprach auch davon, dass "Maß und Mitte völlig verloren gegangen sind".

Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte die aktuelle Spitze des Verwaltungsrats - das ist eines der Kontrollgremien des RBB - mit, dass man ebenso den Sachverhalt rechtlich prüfen lasse.

Konkret geht es um Zulagen an Führungspersonal des ARD-Senders - darunter ist die Geschäftsleitung - mit Blick auf den ARD-Vorsitz, den der RBB seit 1. Januar 2022 innehatte. Die Rede ist in den Ausführungen Vernaus von 1700 Euro monatlich. Infolge des Filzskandals bei dem Sender ging der Vorsitz vorzeitig an den WDR über, RBB-Intendantin Patricia Schlesinger trat vom ARD-Vorsitz und später auch als RBB-Senderchefin zurück und wurde fristlos entlassen. Der Vorsitz wandert in der Regel nach zwei Jahren unter den ARD-Häusern. Laut Vernau erfolgten die Zahlungen bis einschließlich Juli 2022.

Vernau führte dazu aus, es habe etwa Zusatzvereinbarungen für die Zahlung der ARD-Zulage gegeben, die bereits Monate vor Start des ARD-Vorsitzes beim RBB ausgezahlt worden sei. Diese Verträge seien allesamt vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates, der inmitten des Skandals auch zurücktrat, gegengezeichnet worden.

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Die aktuelle Verwaltungsratsspitze teilte der dpa weiter mit, dass das übrige Gremium damals nicht einbezogen gewesen sei. Beschlussvorlagen habe es nicht gegeben.

Vernau, die den Sender im Herbst als Interims-Chefin übernommen hat und aus der Krise führen soll, teilte weiter mit, dass es zudem im Falle von Schlesinger selbst zwar einen Entwurf einer Vorlage an den Verwaltungsrat für eine Zulage in Höhe von 2000 Euro gebe. Dass die Vorlage dem Rat vorlag, sei aus dem Protokoll einer Sitzung aber nicht zu entnehmen. Vernau erläuterte weiter: "Ausgezahlt wurde an Frau Schlesinger die Zulage jedoch nicht, denn der Personalabteilung lag diese Vereinbarung nicht vor."

Vernau ließ den Sachverhalt nach eigenen Angaben ausgelöst durch Nachfragen einer RBB-Journalistin prüfen.