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Razzia in Frankfurt: Commerzbank soll Cum-Ex-Shortseller mit Aktien versorgt haben

Das Geldhaus soll im Cum-Ex-Skandal eine größere Rolle gespielt haben, als es bisher zugab. Nun hatte die Commerzbank Ermittler der Staatsanwaltschaft im Haus.

Die Commerzbank hat ein größeres Cum-Ex-Problem als bisher bekannt. Foto: dpa
Die Commerzbank hat ein größeres Cum-Ex-Problem als bisher bekannt. Foto: dpa

Razzia, das Wort sollte in dieser Bank eigentlich der Vergangenheit angehören. Kaum ein anderes deutsches Geldhaus hat in diesem Jahrzehnt so oft und so eindringlich die eigene Läuterung beschworen wie die Commerzbank.

„Woran liegt es, dass die Menschen den Banken nicht mehr vertrauen?“, fragte die joggende Filialleiterin Lena Kuske in oft geschalteten Werbespots. „Wir haben etwas getan, was für uns bisher vielleicht nicht üblich war. Wir haben die Gründe bei uns gesucht.“

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Nun suchen wieder Staatsanwälte und Steuerfahnder bei der Commerzbank. Warum? Schon 2016 hatte die Commerzbank doch verkündet, sie wolle „proaktiv“ zur Aufklärung beitragen. Ihre Revision hatte Hinweise darauf gefunden, dass die Bank tiefer in den Steuerskandal Cum-Ex verstrickt war als gedacht.

Die Beteiligten erzielten dabei Gewinne auf Kosten der Steuerzahler – solche Geschäfte wollte die Führung der Bank nicht mehr akzeptieren und die Sünden der Vergangenheit aufarbeiten. „Die Commerzbank kooperiert vollumfänglich mit den Behörden“, heißt es im Geschäftsbericht 2018.

Offenbar nach Meinung der Strafverfolger nicht umfänglich genug. Bekannt war bisher, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt bei der Commerzbank gegen fünf ehemalige Mitarbeiter ermittelt, die für ihren Arbeitgeber sogenannte „Eigengeschäfte“ tätigten. Den Finanzämtern wurde dabei vorgespielt, es gebe mehrere Besitzer ein und derselben Aktie.

Einer führte dabei eine Kapitalertragsteuer für gehandelte Aktien ab, andere ließen sich Steuern „erstatten“, die gar nicht abgeführt worden waren. In dieser Sache gab es bereits Ende 2017 eine Durchsuchung bei der Commerzbank. Die Behörden schätzen den möglichen Steuerschaden auf 40 Millionen Euro.

Nach Informationen des Handelsblatts beteiligte sich die Commerzbank aber auch an anderer Stelle an Geschäften der Marke Cum-Ex – also dem Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch. Geschäfte, die ebenfalls zulasten der Steuerzahler gingen – und von der Commerzbank bisher nicht in ausreichendem Maß an die Staatsanwaltschaft gemeldet wurden, argwöhnen Ermittler.

Jedenfalls wollte die Staatsanwaltschaft Köln, bundesweit führend in der Aufarbeitung des Skandals, nicht länger warten. Sie sah Anlass für einen eigenen Besuch der Commerzbank – und das Gericht gab dem Durchsuchungsantrag statt.

Aktienkreisgeschäfte – es ist erst wenige Tage her, dass dieser Begriff vor einem großen Publikum der Branche fiel. Mehrere Dutzend nationale und internationale Banken hatten ihre Beobachter in Saal S 0.11 des Landgerichts Bonn entsandt. Am 4. September begann dort der erste Strafprozess in Sachen Cum-Ex.

Zwei britische Investmentbanker sind angeklagt, einen Schaden von rund 400 Millionen Euro angerichtet zu haben. Das Gericht hat zu dem Prozess fünf Finanzinstitute hinzugeladen. Als Beteiligte und Nutznießer der Geschäfte müssen sie fürchten, dass die zu Unrecht erstattete Steuer bei ihnen eingezogen wird.

Die Commerzbank war nicht dabei. Sie soll an einem anderen Kreis beteiligt gewesen sein – wahrscheinlich sogar an mehreren. Insgesamt sind rund 130 Banken verdächtigt, Cum-Ex-Geschäfte abgewickelt zu haben, in zahlreichen Konstellationen.

Schlechtes Omen für den Commerzbank-Chef

Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die das Prinzip der Aktienkreisgeschäfte im Bonner Gerichtssaal erklärte, hat offenbar ausreichend Verdachtsmomente, um eine diesbezügliche Durchsuchung auch bei der Commerzbank zu beantragen.

Es ist ein schlechtes Omen für die Führung um Vorstandschef Martin Zielke. Kein Staatsanwalt in Deutschland kennt sich in Sachen Cum-Ex besser aus als die Kölner Beamtin. Niemand kann derart viele Beweisstücke zusammenführen.

Nur spricht sie nicht darüber. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag auf Nachfrage lediglich, „dass heute im Rahmen des Verfahrenskomplexes um die Cum-Ex-Geschäfte Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden“. Aufgrund des Steuergeheimnisses könne man allerdings darüber hinaus keine weiteren Angaben machen – insbesondere zu der Art der Ermittlungsmaßnahmen und den Ermittlungsorten.

Auch die Commerzbank hielt sich zurück: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu laufenden Ermittlungen nicht äußern können“, sagte eine Sprecherin. Wie in der Vergangenheit auch kooperiere die Bank selbstverständlich vollumfänglich mit den Behörden. „Es ist in unserem eigenen Interesse, dass diese Angelegenheit schnellstmöglich aufgeklärt wird.“

Nach Informationen des Handelsblatts besteht der Verdacht, dass die Commerzbank viel stärker am Cum-Ex-Handel beteiligt war, als sie bisher zugab. „Die Bank an Ihrer Seite“, lautet ein Werbeslogan des Instituts, das zu gut 15 Prozent in Staatsbesitz ist. Bei Cum-Ex-Geschäften soll die Commerzbank jahrelang an der Seite sogenannter Leerverkäufer gestanden haben.

Die Shortseller „verkauften“ Aktien, die sie gar nicht besaßen, sondern sich erst noch leihen wollten. Es war der Anfang in dem Spiel auf Kosten der Steuerzahler – des Großaktionärs der Commerzbank also. Ein Zug, ohne den alle anderen nicht möglich gewesen wären.

Probleme beim Nachschub an Aktien

Ex-Ex-Stückgeber, so nannte sich die Rolle, welche die Commerzbank nach Aussage eines Beteiligten mit Hingabe ausfüllte. Leerverkäufer mussten sich nach dem Dividendenstichtag mit Aktien ohne Dividendenanspruch (Coupon) im riesigen Umfang eindecken, um das Kreisgeschäft am Laufen zu halten. Die Commerzbank verkaufte und lieferte ohne Dividenden – daher der Begriff Ex-Ex.

Es sei das „größte Problem“ gewesen, genügend Nachschub an Aktien auf Ex-Ex-Basis zu erhalten, berichtete ein Insider. Die Commerzbank war offenbar eines derjenigen Institute, die am besten lieferten. Infrage kamen ohnehin nur Geldhäuser, die über große Aktienbestände verfügten – etwa Großbanken, Versicherungen, Fondsgesellschaften.

Der Insider ist nicht irgendjemand in der Branche – und er sagte dies auch nicht irgendwo. Der Mann heißt Nick D. und sitzt seit einer Woche selbst auf der Anklagebank in Bonn. Der britische Aktienhändler verriet die Geheimnisse des Cum-Ex-Handels bereits der Staatsanwaltschaft Köln.

Im Gerichtssaal will er sie wiederholen – so wie die Commerzbank hat er volle Kooperation mit den Behörden zugesichert. Der Unterschied scheint nur, dass der Angeklagte tatsächlich in dem Umfang auspackt, den sich die ermittelnde Staatsanwaltschaft vorstellt – die Anklageschrift in Bonn steckt voller Details aus seinen Aussagen.

Sinn des Aktienkreislaufs war stets die Erstattung von Kapitalertragsteuer, die zuvor nicht abgeführt worden war. Die Leerverkäufer spiegelten dem Finanzamt vor, sie seien ganz normale Aktionäre und wüssten auch gar nicht, dass noch jemand anderes Steuererstattungen für die Aktien beantragte. Die Leerkäufer kassierten dann ab.

Tatsächlich sprachen sich die Beteiligten freilich minutiös ab – anders wären die Geschäfte, oft im Milliardenvolumen, gar nicht durchführbar gewesen. Eingeschaltet waren auch Investoren, Gutachter, Steuerberater, Broker und Banken, die das eingesetzte Geld mit Fremdkapital um den Faktor 20 oder mehr hebelten.

Genaues über die Vorbereitung des Handels und über Absprachen in Bezug auf die Aufteilung der erwarteten Beute sind nun nachzulesen in der Anklage der Staatsanwaltschaft Köln.

„Der beim Leerverkäufer angefallene Gewinn des Cum-Ex-Geschäfts in Höhe der nicht einbehaltenen und abgeführten Steuer wird üblicherweise mit den anderen Beteiligten der Aktienkreisgeschäfte – insbesondere dem Ex-Ex-Stückegeber und dem Cum-Ex-Käufer – geteilt“, heißt es dort. So sei es möglich gewesen, auch andere Banken für Aktienkreisgeschäfte zu gewinnen, aus denen ansonsten rechnerisch kein Gewinn zu erzielen war.

Zwölf Milliarden Euro soll der Gewinn betragen haben, den rund 130 Finanzinstitute und noch viel mehr Investoren über die Jahre aus dem deutschen Steuersäckel zogen. Teile davon werden nun von Steuerbehörden oder in Strafprozessen zurückgefordert – entweder über Bußgelder und Vermögensabschöpfungen oder über die Beteiligung an anderen Strafprozessen.

Die Commerzbank stand wegen der Beteiligung an den Deals bereits mehrfach im Visier der Behörden, unter anderem wegen Geschäften der 2007 übernommenen Dresdner Bank. Den Kampf um eine Steuergutschrift in Höhe von 75 Millionen Euro gab das Institut erst 2017 nach einem verlorenen Finanzgerichtsverfahren auf und schrieb das Geld endgültig ab.

Ende 2017 bildete das Geldhaus zudem für sogenannte Cum-Cum-Geschäfte Rückstellungen in Höhe von 10,5 Millionen Euro. Bei Cum-Cum-Geschäften wanderten die Aktien ausländischer Investoren kurzzeitig nach Deutschland, um Steuergutschriften zu sichern, die der Ausländer nicht erhalten hätte.

Die Commerzbank hat nach eigenen Angaben Ende 2015 eine forensische Analyse zu Cum-Ex-Geschäften beauftragt. Diese sei im Hinblick auf die Commerzbank-Geschäfte Anfang 2018 abgeschlossen worden, heißt es im aktuellen Geschäftsbericht. Bezüglich der Aktiengeschäfte der ehemaligen Dresdner Bank dauere die Untersuchung allerdings noch an.

Reichen die Rückstellungen?

Nun gibt es doch wieder Untersuchungen im Mutterhaus – und ob die für die Verfahren gebildeten Rückstellungen ausreichen, ist unklar.

„Da die Entwicklung dieser Verfahren mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die gebildeten Rückstellungen nach abschließenden Verfahrensentscheidungen teilweise als unzureichend erweisen“, heißt es im Geschäftsbericht. „Infolgedessen können erhebliche zusätzliche Aufwendungen entstehen.“

Die Geschäfte, um die es in den Verfahren geht, liegen alle mehrere Jahre zurück. Von der Einheit, die dafür maßgeblich verantwortlich war, trennt sich die Commerzbank gerade.

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Verkauf der Sparte Equity Markets & Commodities (EMC) an das französische Geldhaus Société Générale vereinbart. Seit diesem Jahr werden die Handelsbücher und Mitarbeiter nun schrittweise von der Commerzbank an die Société Générale übertragen.

Die Société Générale ist mit dem Thema Cum-Ex selbst bestens vertraut. Im Bonner Prozess gehört die französische Großbank zu den fünf Finanzinstituten, die an dem Prozess beteiligt wurden.

Ihre Anwälte sind im Gerichtssaal gleich hinter der Anklagebank platziert. Schon bald könnte es vielen Banken ähnlich ergehen, denn der Prozess in Bonn dürfte nur der erste einer ganzen Serie sein. Dass die Commerzbank bei der Premiere nicht auf der Seite der Angeklagten Platz nehmen musste, ist keine Garantie für die Zukunft.

 Foto: dpa
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