Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.890,20
    -1.233,21 (-2,05%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.321,57
    -74,96 (-5,37%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Rückschlag in den USA

Ein US-Bundesrichter entscheidet gegen Daimler, lässt eine Sammelklage von Investoren gegen den Autokonzern zu. Die Anleger fordern Entschädigung, weil der Konzern überhöhte Dieselemissionen nicht öffentlich machte.

Ein Rückschlag für Daimler: In Los Angeles gab Bundesrichter James Otero grünes Licht für eine Sammelklage, die amerikanischen Pensionsfonds und anderen Anleger anstrebten. Sie fühlen sich von dem Unternehmen hinter das Licht geführt, weil es nicht rechtzeitig überhöhte Stickoxid-Emissionen von Dieselfahrzeugen öffentlich machte.

Die Entscheidung erschwert für Daimler die juristische Verteidigung. In Sammelklagen können Anleger ihre Kräfte vereinigen und erfahrungsgemäß erheblich höhere Entschädigungen erringen. Nicht nur die Kläger, sondern jeder Betroffene kann bei einer „Class Action“ Geld oder andere Kompensationen erhalten.

Die 2016 eingereichte zivilrechtliche Klage richtet sich gegen den Konzern und drei Spitzenmanager, Vorstandschef Dieter Zetsche, Finanzchef Bode Uebber und dem früheren Entwicklungschef Thomas Weber. „Wir halten die Klagen für unbegründet und werden uns dagegen mit sämtlichen juristischen Mitteln zur Wehr setzen“, sagte der amerikanische Pressesprecher von Daimler, Han Tjan.

In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Daimler. In den USA ist Daimler anders als bei Volkswagen oder zuletzt Fiat Chrysler bislang nicht von US-Aufsichtsbehörden angeklagt worden. Das Verhältnis kann nicht allzu schlecht sein: Im vergangenen April erlangte das Unternehmen die Genehmigung, die Dieselvariante des Transporters Sprinter in den USA verkaufen zu dürfen.

WERBUNG

Anders als in anderen Märkten spielt Diesel für Mercedes in den USA eine untergeordnete Rolle, weniger als ein Prozent des US-Umsatzes entfällt auf die Modelle. Vor wenigen Wochen gab Mercedes bekannt, 2017 keine Dieselfahrzeuge auf den US-Markt bringen zu wollen – ein vollständiger Rückzug soll das aber nicht sein.

KONTEXT

Wie der Abgasskandal Daimler beschäftigt

Deutsche Justiz

Seit Mitte März ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen "gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeiter der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung." Um wie viele Beschäftigte es sich handelt, ließ die Behörde ebenso offen wie die Frage, ob hochrangige Manager oder Vorstände darunter sind. Der Konzern wusste nach Angaben einer Sprecherin nichts davon, dass Mitarbeiter befragt wurden.

Deutsche Behörden

Der Stuttgarter Autobauer betont, sich bei der Abgasnachbereitung in Dieselfahrzeugen an geltendes Recht zu halten. Streitpunkt ist ein so genanntes Thermofenster, das in bestimmten Temperaturbereichen die Abgasnachbereitung herunterregelt. Nach der Argumentation der Hersteller wird das genutzt, um Bauteile im Motor zu schützen. Umweltschützer wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren, dass die entsprechende EU-Verordnung zu weit ausgelegt werde. Im April einigte sich Daimler wie andere Hersteller auch mit dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) darauf, 247.000 Fahrzeuge "freiwillig" zurückzurufen, um die Technik anzupassen.

Deutsche Zivilklage

Die DUH hat eine Unterlassungsklage wegen Verbrauchertäuschung vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren in die Irre geführt zu haben. Auch hier bezieht sich der Verein auf das Thermofenster. Die Verhandlung ist für den 27. April angesetzt. Gegen Opel konnte die Umwelthilfe in einem ähnlichen Verfahren durchsetzen.

US-Zivilklagen

In den USA muss sich Daimler mit mehreren Abgas-Sammelklagen befassen. Die Kanzlei Hagens Berman vertritt Autobesitzer aus zahlreichen Bundesstaaten, die dem Konzern vor allem irreführende Werbung und einen zu hohen Stickoxidausstoß bei zahlreichen Dieselmodellen vorwerfen. Wie die Umwelthilfe kritisieren auch die US-Amerikaner das Herunterregeln der Abgasreinigung, wenn es draußen kälter ist. Im Dezember wies ein US-Richter die Klage ab. Hagen Berman legte aber nach. Zudem ist der Autobauer mit einer Sammelklage von Investoren in Kalifornien konfrontiert. Der Konzern weist die Anschuldigungen zurück.

US-Justiz

Im April wurde es richtig ernst für den Autobauer: Das amerikanische Justizministerium forderte Daimler zu einer internen Untersuchung im Zusammenhang mit den Abgaswerten der Autos aus dem Hause Mercedes-Benz auf. Seitdem ermittelt Daimlers interne Revision mithilfe einer Anwaltskanzlei im Konzern. Zu Ergebnissen der Untersuchung schweigt der Autobauer bislang.