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Preis-Wirrwarr – das gilt an der Kasse

Ist Ware an der Supermarktkasse plötzlich teurer als auf dem Preisschild, führt das häufig zu Diskussionen mit dem Personal und Ärger bei den Kunden. Welcher Preis ist bindend? Dazu gibt es eine klare Rechtslage.

Sind Preise an der Kasse anders als auf den Schildern am Regal, müssen Kunden das nicht hinnehmen. (Bild: Getty Images)
Sind Preise an der Kasse anders als auf den Schildern am Regal, müssen Kunden das nicht hinnehmen. (Bild: Getty Images) (cyano66 via Getty Images)

Die Preise für Lebensmittel steigen, da ist es für die meisten Kunden noch viel wichtiger als sonst, preisbewusst einzukaufen. Umso ärgerlicher ist es, wenn an der Supermarktkasse das vermeintliche Schnäppchen auf einmal viel mehr kostet, als auf dem Preisschild am Regal ausgewiesen. Die meisten Kunden nehmen das nicht einfach hin und diskutieren mit dem Kassenpersonal.

Auch bei den Verbraucherzentralen kommt es diesbezüglich immer wieder zu Anfragen. So berichtet etwa die Verbraucherzentrale Berlin, dass aktuell viele Beschwerden zu fehlerhaften Preisauszeichnungen eingehen.

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Preisschild oder Kassenbon – was ist bindend?

Doch was gilt – Preisschild oder Kassenscan? Viele Kunden glauben, dass der Angebotspreis bindend ist. Doch die Rechtslage sagt etwas anderes: Es gilt der Preis an der Kasse, denn dort kommt der Kaufvertrag zustande.

Allerdings heiße das nicht, dass Kunden das einfach hinnehmen müssten, wenn ihnen der Unterschied auffalle, so die Verbraucherzentrale. "Im besten Fall kontrollieren Sie beim Scannen der Artikel direkt den Preis. Wenn das nicht möglich ist, weil Sie mit dem Einpacken beschäftigt sind, sollte direkt im Laden der Kassenbon überprüft und auf das Problem aufmerksam gemacht werden. Der Supermarkt ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen den Artikel zum günstigen Preis zu geben, aber Sie haben das Recht, den Kauf rückgängig zu machen", sagt Sabrina Schulz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Schwieriger sei es, wenn die Preisunterschiede erst bei der Kontrolle zu Hause auffallen. Dann seien Verbraucher auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Supermärkte müssen Preise richtig angeben

Natürlich kann es passieren, dass sich Preise für Waren ändern, aber die Preisschilder noch nicht gewechselt wurden oder Produkte einfach mal falsch ausgepreist werden. Aber häufen dürfen sich solche Fälle nicht. „Generell sind Händler dazu verpflichtet, Preise korrekt auszuzeichnen und darzustellen und müssen dieser Pflicht auch nachkommen“, so Schulz.

Händler die Produkte vorsätzlich falsch auszeichnen, würden gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und das könne als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg macht auf ihrer Facebook-Seite auf das Thema aufmerksam. Sie diskutiert darüber mit Nutzern und rät: "Wenn euch regelmäßig falsche Preisschilder in einer Filiale auffallen, sprecht am besten zunächst mit der Filialleitung. Wenn sich nichts ändert, könnt ihr euch gerne an uns wenden."

Im Video: Warum es immer mehr Lebensmittel-Rückrufe gibt