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Prüfbericht: Florian Schmidt von Vorwurf der Aktenmanipulation entlastet

Berlin. Im Zusammenhang mit dem Vorkauf von Häusern durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) nach Auffassung der Senatsverwaltung für Inneres nicht das Recht der Bezirksverordneten auf Akteneinsicht verletzt. Zu diesem Ergebnis sei die Prüfabteilung der Senatsverwaltung gekommen, wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg am Donnerstag in einer Mitteilung bekanntgab.

Anlass der Prüfung war eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion der Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg vom 17. Januar 2020 mit dem Titel: „Baustadtrat Schmidt gibt Aktenmanipulation zu“. Die Prüfung habe ergeben, dass das Akteneinsichtsrecht der BVV durch das Bezirksamt ausreichend sichergestellt worden sei und keine weiteren bezirksaufsichtlichen Schritte angezeigt seien“, teilte das Bezirksamt weiter mit. Neben der SPD hatten auch CDU und FDP Schmidt vorgeworfen, Akten im Zusammenhang mit dem Vorkauf zugunsten der Genossenschaft Diese eG nicht vollständig vorgelegt und damit manipuliert zu haben. Schmidt hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, dies aus politischen Gründen getan zu haben, allerdings formale Fehler eingeräumt.

Der Berliner Rechnungshof hatte erst kürzlich die Ausübung des Vorkaufsrechts für Wohnhäuser in Friedrichshain-Kreuzberg gerügt. Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) habe gleich mehrfach gegen Vorschriften verstoßen, heißt es im Bericht des Kontrollgremiums. „Bei keiner der sechs Vorkaufsausübungen lagen dem Bezirksamt ausreichende aktenkundig...

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