Werbung
Deutsche Märkte schließen in 51 Minuten
  • DAX

    18.190,16
    +272,88 (+1,52%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.013,15
    +74,14 (+1,50%)
     
  • Dow Jones 30

    38.258,92
    +173,12 (+0,45%)
     
  • Gold

    2.351,60
    +9,10 (+0,39%)
     
  • EUR/USD

    1,0692
    -0,0041 (-0,38%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.291,97
    +845,85 (+1,42%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.343,13
    -53,41 (-3,82%)
     
  • Öl (Brent)

    83,76
    +0,19 (+0,23%)
     
  • MDAX

    26.245,60
    +202,42 (+0,78%)
     
  • TecDAX

    3.329,74
    +62,98 (+1,93%)
     
  • SDAX

    14.284,14
    +288,37 (+2,06%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.141,92
    +63,06 (+0,78%)
     
  • CAC 40

    8.108,33
    +91,68 (+1,14%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.900,86
    +289,10 (+1,85%)
     

Planlos in die Pleitewelle – Justizministerium in der Kritik

Der Druck auf Bundesjustizministerin Lambrecht wächst, Unternehmen und Arbeitsplätze durch eine konsequente Reform des Insolvenzrechts zu schützen.

Durch die aktuelle Wirtschaftskrise drohen viele Insolvenzen. Foto: dpa
Durch die aktuelle Wirtschaftskrise drohen viele Insolvenzen. Foto: dpa

Zuletzt erwischte es den Reparatur-Dienstleister Mister Minit, die Flensburger Werft und den Autozulieferer Flabeg – in der Coronakrise müssen immer mehr Unternehmen Insolvenz anmelden. Selbst bei der Lufthansa war von Insolvenz oder einem Schutzschirmverfahren die Rede. Und Sanierungsexperten erwarten die eigentliche Pleite-Welle erst ab Herbst.

Doch die Bundesregierung könnte viel mehr für die notleidenden Unternehmen tun, meint Angelika Niebler, Chefin der CSU-Landesgruppe im Europaparlament. „Als Wellenbrecher muss Deutschland das neue EU-Recht zur präventiven Restrukturierung sofort umsetzen“, sagte Niebler dem Handelsblatt. Sie war Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die entsprechende Richtlinie.

WERBUNG

„Bundesjustizministerin Lambrecht muss endlich tätig werden“, forderte die CSU-Politikerin. „Das Auto steht doch schon da. Nun müssen die PS auf die Straße gebracht werden.“

Bereits im Juli 2019 ist die EU-Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen in Kraft getreten. Diese soll es kriselnden Unternehmen in der EU ermöglichen, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine Restrukturierung durchzuführen. Ein formelles Insolvenzverfahren – und damit eine Stigmatisierung – würde auf diese Weise verhindert.

Rund 200.000 Unternehmen gehen jährlich in der EU pleite. Dabei verlieren 1,7 Millionen Menschen ihren Job. Durch die Coronakrise dürften diese Zahlen kräftig steigen, auch in Deutschland. Im zurückliegenden Jahr 2019 gab es hierzulande rund 20.000 Firmenpleiten. Eine frühe Restrukturierung könnte mehr Unternehmen retten und Arbeitsplätze erhalten – so die Hoffnung.

Doch das Bundesjustizministerium von Christine Lambrecht (SPD) hat noch keinen Gesetzentwurf zum Kernstück der Reform vorgelegt. Sie umfasst hierzulande die vorinsolvenzliche Restrukturierung, aber auch die ohnehin anstehende Fortentwicklung des „Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG), das aber Teil des Insolvenzrechts ist.

Zeit bis Juli 2021

Der Gesetzentwurf sei noch in Arbeit, teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage des Handelsblatts mit. Das Ministerium habe durch die Coronakrise einen „Mehraufwand“ zu bewältigen. Formal hat Deutschland Zeit bis Juli 2021, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

„So lange zu warten, wäre fahrlässig“, warnt EU-Parlamentarierin Niebler. „Wir sollten alles unternehmen, damit unsere Unternehmen schnellstmöglich die neuen Möglichkeiten nutzen können und Deutschland ein starker Wirtschaftsstandort bleibt.“ Niebler verweist auf Österreich und die Niederlande, die „unter Hochdruck“ an den nationalen Regelungen arbeiten.

„Wir müssen die Sache nun anschieben, damit die Restrukturierung im Land verbleibt“, mahnt sie. Andernfalls würden kriselnde Unternehmen über die Landesgrenzen gehen, um sich dort angemessen sanieren zu können.

Tatsächlich war es eines der Anliegen der EU-Richtlinie, ein solches „Forum Shopping“ zu beenden. Denn vor allem die komfortablen britischen Regelungen zur Restrukturierung erfreuten sich großer Beliebtheit. So flohen größere Unternehmen wie Rodenstock oder die Auto-Werkstattkette ATU in diese Rechtsordnung, indem sie ihren Sitz nach Großbritannien verschoben und sich dort sanierten.

„Zu den neuen Möglichkeiten gehört ein Moratorium, in dem Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgesetzt und bestimmte Rechte zur Leistungsverweigerung und Kündigung nicht geltend zu machen sind“, erklärt der leitende Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI), Hans Haarmeyer. Hierdurch könnten Unternehmen mit ihren Gläubigern einen Restrukturierungsplan ausarbeiten, der die Interessen des notleidenden Unternehmens und seiner Gläubiger befriedige.

„Dabei muss es sich nicht um ein Gesamtverfahren handeln“, unterstreicht Haarmeyer. Die Restrukturierung könne auch für einen Teilbereich mit drückenden Verbindlichkeiten und nur mit einem Teil der Gläubiger eingeleitet werden.

„Angesichts der aktuellen Krise mit äußerst negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft, durch die viele Unternehmen unverschuldet ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, könnte der neue Rechtsrahmen einigen Betrieben wieder eine Zukunftsperspektive eröffnen“, meint Wirtschaftsprofessor Haarmeyer. Außerdem könne ein „Dominoeffekt“ von Insolvenzen bei vor- oder nachgelagerten Unternehmen in der Wertschöpfungskette verhindert werden. Folglich würde sich auch die Zahl notleidender Kredite verringern, wodurch der Finanzsektor langfristig an Stabilität gewönne.

Das Bundesjustizministerium hat in der Coronakrise das Insolvenzrecht bereits gelockert. So wurde die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt – für Unternehmen, deren Insolvenzreife kraft gesetzlicher Vermutung auf den Folgen der Covid-19-Pandemie beruht.

„Die wahren Probleme verschieben wir damit aber nur in die Zukunft“, warnt EU-Berichterstatterin Niebler. Das liege auch daran, dass die staatlichen Rettungsmaßnahmen wie Hilfskredite durch die Rückzahlungspflicht zu mehr Schulden für die Unternehmen führten. „Der neue Instrumentenkasten kann weitaus effektiver helfen, handelt es sich doch überwiegend um finanzwirtschaftliche Sanierungen“, ist Niebler überzeugt.

Mit ihrer Forderung steht die CSU-Politikerin nicht allein. So hat auch die Gesellschaft für Restrukturierung (Turnaround Management Association, TMA) eine beschleunigte Umsetzung der EU-Richtlinie angemahnt. Die Regierung könne der Praxis wesentliche Instrumente „so schnell wie möglich“ zur Verfügung stellen. So ließe sich eine von der Mehrheit der Gläubiger eines Unternehmens getragene Restrukturierung erreichen.

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) fordert ebenfalls Verbesserung im Sanierungs- und Insolvenzrecht. Maßnahmen könnten „ihre Wirkung bereits in der aktuellen Krisensituation entfalten“, heißt es in einem Schreiben an Lambrecht, das dem Handelsblatt vorliegt.

Ein teures Instrument

Nach Einschätzung des VID wären präventive Restrukturierungen ein nützliches Instrument, das aber voraussichtlich „aufgrund seiner Komplexität und Kostenintensität“ nur einem überschaubaren Kreis von Unternehmen zugänglich sein werde, nicht jedoch in erster Linie den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

„Die Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens kann deshalb nur Teil einer größer angelegten Initiative des Gesetzgebers sein“, heißt es in dem Schreiben. Auch die Reform des ESUG etwa müsse nun angegangen werden. Hier zögere der Gesetzgeber immer noch mit wichtigen Anpassungen.

Das ESUG, die letzte große Reform des Insolvenzrechts, sieht eine Eigenverwaltung vor, bei der die bisherigen Firmenlenker die Fäden in der Hand behalten. Außerdem wurde ein Schutzschirmverfahren geschaffen, bei dem ein Schuldner innerhalb von drei Monaten frei von Vollstreckungsmaßnahmen und in Eigenverwaltung, aber unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters, ein Sanierungskonzept ausarbeiten kann.

VID-Chef Christoph Niering gibt zu bedenken: „Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Coronakrise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt und verstärkt.“ Nach dem Erreichen einer „neuen Normalität“ werden demnach viele alte Geschäftsmodelle nicht mehr tragfähig sein – sei es durch einen Strukturwandel oder geändertes Verbraucherverhalten. Darum müsse das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht an die bestehenden Marktveränderungen angepasst werden.