Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.351,20
    +8,70 (+0,37%)
     
  • EUR/USD

    1,0704
    -0,0029 (-0,27%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.667,35
    -900,36 (-1,49%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.329,17
    -67,37 (-4,82%)
     
  • Öl (Brent)

    83,67
    +0,10 (+0,12%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Oberster Datenschützer: Stehen dem Gesundheitsschutz nicht im Weg

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat davor gewarnt, den Gesundheitsschutz gegen einen vernünftigen Datenschutz ins Feld zu führen. "Keine geeignete und erforderliche Maßnahme zur Pandemiebekämpfung wurde aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben blockiert", sagte Ulrich Kelber (SPD) am Mittwoch in Berlin bei der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.

Der Datenschutz trage dazu bei, dass die Akzeptanz gegenüber Maßnahmen zum Gesundheitsschutz steige, sagte Kelber. Die Vorstellung der Corona-Warn-App des Bundes am Dienstag sei dafür der beste Beweis. "Es gibt also keinen Grund dafür, zu versuchen, das Grundrecht zum Schutz der Gesundheit und das Grundrecht des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung gegeneinander auszuspielen."

Bei der Bewertung der Corona-Warn-App durch seine Behörde mit dem Attribut "ausreichend" habe es sich nicht um eine Schulnote gehandelt, betonte Kelber. In der datenschutzrechtlichen Bewertung gebe es nur "ein ausreichend oder nicht ausreichend".

Kelber bekräftigte seine Kritik am Verfahren, wie ein Infektionsstatus in der App offiziell bestätigt werde. Zum Start der App würden offenbar nur zehn Prozent der Testergebnisse datenschutzfreundlich digital übertragen. Der große Rest müsse über eine Telefon-Hotline gehen. "Diese Hotline sehen wir als eine Schwächung des ansonsten gut durchdachten Prinzips der Pseudonymitätswahrung an", sagte Kelber. Dieses Verfahren könne auch ein Einfallstor für falsche Daten sein, mit dem dann Fehlalarme ausgelöst werden. "Deswegen drängen wir als Aufsichtsbehörde darauf, die Notwendigkeit dieser Hotline so schnell es geht auf Null zu setzen.