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Novemberhilfe, Neustarthilfe, Überbrückung – die Corona-Maßnahmen im Überblick

Die Bundesregierung schafft immer neue Unterstützungsinstrumente und baut bestehende Programme in der Coronakrise um. Was ist der Stand, wer bekommt wann Geld – ein Überblick.

Überbrückungshilfen, Neustarthilfe, Novemberhilfe: Viele Unternehmer blicken bei den staatlichen Hilfsprogrammen kaum noch durch. Das bekommen auch die Steuerberater zu spüren, die den Firmen bei den Anträgen helfen. Foto: dpa
Überbrückungshilfen, Neustarthilfe, Novemberhilfe: Viele Unternehmer blicken bei den staatlichen Hilfsprogrammen kaum noch durch. Das bekommen auch die Steuerberater zu spüren, die den Firmen bei den Anträgen helfen. (Bild: dpa)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der deutschen Wirtschaft weitere Hilfen in Aussicht gestellt. Die Regierung werde in den Wintermonaten alles daransetzen, Unternehmen zu unterstützen, "die eigentlich gesund sind", sagte Merkel.

Sie rechnet mit anhaltenden Lockdown-Einschränkungen. Einige neue Hilfen, etwa für Solo-Selbstständige, sind bereits in Arbeit. Zudem sollen bestehende Programme verlängert werden. An diesem Mittwoch will der Bundestag zudem Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Damit soll die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zur Virus-Eindämmung präzisiert werden. Im Vorfeld gab es scharfe Kritik.

Weitere Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt

Ina Schild ist mit dem staatlichen Krisenmanagement in der Coronakrise bis hierhin allerdings zufrieden. "Ich fand die Hilfen bis jetzt großzügig", sagt die Inhaberin eines Berliner Reisebüros. Das sei "nicht selbstverständlich". Doch schaut Schild ins nächste Jahr, werden die Sorgen größer.

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Würden die Hilfen nicht neu konzipiert, "bekommen wir wie viele andere Firmen, die stark von der Krise betroffen sind, ein riesiges Problem".

Solche Sorgen haben viele Unternehmer. Angela Merkel (CDU) hat der Wirtschaft auch bereits weitere Hilfen in Aussicht gestellt. Die Bundesregierung werde in den Wintermonaten Unternehmen unter die Arme greifen, die von der Pandemie unverschuldet getroffen worden seien, so die Kanzlerin.

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Während Merkel bereits neue Unterstützung andeutet, arbeiten Finanz- und Wirtschaftsministerium noch an der Nothilfe für Unternehmen, die vom Teil-Lockdown im November betroffen sind. Parallel werden andere Rettungsprogramme nachjustiert.

Viele Unternehmer blicken da kaum mehr durch. Das bekommen auch die Steuerberater zu spüren, die den Firmen bei den Anträgen helfen. "Allein die Frage, ob jemand antragsberechtigt ist, darf in ihrer Komplexität nicht unterschätzt werden", sagt Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Die daran anschließende Prüfung der Kennzahlen und Nachweise variierte dann auch noch von Programm zu Programm.

Ein Überblick über den Stand der wichtigsten Hilfsprogramme für Unternehmen:

Wann fließen die Novemberhilfen?

Mit der Novemberhilfe will die Bundesregierung Unternehmen durch den Teil-Lockdown helfen. Sie erhalten 75 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vorjahresmonat. Anträge sollen ab 25. November über eine Internetseite des Wirtschaftsministeriums (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) möglich sein. Geplant sind Abschlagszahlungen: Soloselbstständige erhalten bis zu 5.000 Euro und andere Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Dazu sind zunächst nur Angaben zur Überprüfung der Identität des Antragstellers notwendig. Eine genaue Prüfung und Berechnung der Hilfe erfolgt später.

Wer bekommt die Novemberhilfe?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Lockdowns ihr Geschäft einstellen müssen. Hotels zählen grundsätzlich als direkt betroffen. Der Empfängerkreis wurde aber auch noch um indirekt Betroffene erweitert. Auch Unternehmen, die nicht schließen müssen, aber 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt betroffenen Firmen erzielen, erhalten Hilfe.

Wird die Novemberhilfe verlängert?

Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Beschränkungen nicht wie geplant Ende November auslaufen. Kommende Woche werden Merkel und die Ministerpräsidenten beraten, wie es im Dezember weitergeht. Viele Betriebe dürften geschlossen bleiben. Bund und Länder haben für diesen Fall weitere Hilfen in Aussicht gestellt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wollte sich noch nicht festlegen, ob die Novemberhilfen verlängert werden. Es dürfte allerdings schwierig werden, diese Regelung einfach auslaufen zu lassen, wenn der Lockdown weitergeht.

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Der Staat hilft Unternehmern, die unter den Folgen der Coronakrise leiden. Doch welches Hilfsprogramm ist das richtige? Foto: dpa
Der Staat hilft Unternehmern, die unter den Folgen der Coronakrise leiden. Doch welches Hilfsprogramm ist das richtige? Foto: dpa

Wer erhält Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfen richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie sollen Unternehmen, denen das Geschäft wegbricht, durch die Pandemie helfen. Um die Hilfen zu erhalten, muss ein gewisser Rückgang des Umsatzes nachgewiesen werden. Die Überbrückungshilfen sollen zur Deckung der Fixkosten wie etwa Miete dienen. Anträge müssen über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Unternehmen bemängeln das Verfahren als zu kompliziert. Das erklärt wohl auch, warum erst wenig Geld abgeflossen ist. Die Bundesregierung hat 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Insgesamt wurden bei den Überbrückungshilfen I und II rund 134.200 Anträge mit einem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro beantragt.

Was sind Überbrückungshilfen III?

Da von den eingeplanten 25 Milliarden Euro bisher erst 1,7 Milliarden Euro beantragt wurden, verlängert die Bundesregierung das Programm. Ab Januar gelten die Überbrückungshilfen III. Damit mehr Mittel abfließen, sollen die Bedingungen gelockert werden. So sollen etwa Ausgaben für Instandhaltung oder Modernisierungsmaßnahmen besser geltend gemacht werden können. Zudem sollen statt bisher maximal 50.000 Euro künftig bis zu 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich sein. Die Details legen Finanz- und Wirtschaftsministerium noch fest. Unternehmer wie Reisebüro-Inhaberin Ina Schild wünschen sich, dass sich auch die neuen Überbrückungshilfen wie die Novemberhilfen am Umsatz bemessen. "Der Staat kann nicht alles ersetzen. Aber 75 Prozent des Umsatzes, gemessen am Umsatz des Vorjahresmonats, wären extrem wichtig für uns."

Was ist mit Soloselbstständigen?

Seit Beginn der Pandemie monieren Soloselbstständige, dass sie von den Überbrückungshilfen kaum profitieren. Denn viele von ihnen haben kaum Betriebskosten, die sie geltend machen können. Und für den privaten Lebensunterhalt sind die Hilfen nicht gedacht.

Die Soloselbstständigen müssen stattdessen Grundsicherung beantragen. Das verursacht Unmut, auch wenn die Bedingungen, etwa bei der Vermögensprüfung, deutlich gelockert wurden. Die Betroffenen fordern, einen Unternehmerlohn geltend machen zu können. Das lehnt die Bundesregierung ab. Sie will Soloselbstständige nun aber mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro unterstützen. Diese "Neustarthilfe" beträgt einmalig 25 Prozent des durchschnittlichen Monatsumsatzes. Die Höchstsumme von bis zu 5.000 Euro für die sieben Monate von Dezember bis Juni erhalten demnach Selbstständige mit einem Jahresumsatz ab etwa 35.000 Euro.

Müssen Unternehmen bald wieder sofort eine Insolvenz anmelden?

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde im September bis zum Jahresende verlängert. Allerdings gilt die Verlängerung nur noch für Unternehmen, die infolge der Pandemie überschuldet sind, ohne zugleich zahlungsunfähig zu sein. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, wurden nicht mehr in die Verlängerung einbezogen. Derzeit wird damit gerechnet, dass ab Ende des Jahres die Insolvenzantragspflicht für alle Unternehmen normal greift. Der Grund: Andernfalls könnte ein zu großes Misstrauen entstehen, wenn Unternehmer fürchten, Geschäftspartner könnten schon zahlungsunfähig sein. Allerdings fürchten viele Experten eine Pleitewelle, wenn die Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft ist. Für Erleichterung könnte die Umsetzung einer EU-Richtlinie sorgen: Diese ermöglicht einen Prozess, in dem insolvenzbedrohte Firmen in Verhandlungen mit großen Gläubigern treten können, etwa um über Mietstundungen oder -erlasse zu sprechen.

Gibt es bald einen eigenen Rettungsschirm für den Mittelstand?

Das fordern zumindest hochrangige Wirtschaftsvertreter. Zwar steht der bestehende Rettungsschirm WSF für Konzerne theoretisch auch größeren Mittelständlern offen. Allerdings ist die Beantragung von Hilfen sehr komplex, insbesondere, weil Brüssel bei den Staatsbeteiligungen oft ein Wort mitzureden hat. Der Wirtschaft schwebt deshalb ein eigener Fonds vor, ein MSF. Durch ihn sollen sich Privatinvestoren – abgesichert durch staatliche Bürgschaften – über den Erwerb von Genussscheinen unkompliziert an Mittelständlern beteiligen können.

Offiziell äußert sich das Wirtschaftsministerium zu dem Vorschlag nicht. Auf grundlegende Ablehnung trifft die Idee nach Handelsblatt-Informationen nicht. Allerdings wolle man erst das weitere Infektionsgeschehen abwarten, bevor neue Rettungsschirme geschaffen werden, heißt es.

Wird der Schutzschirm für Warenkreditversicherungen verlängert?

Eine Entscheidung steht noch aus, aber es sieht danach aus. Die Gespräche mit den Warenkreditversicherern zur Verlängerung des Schutzschirms bis 30. Juni 2021 laufen noch. Auch die Verhandlungen mit der EU-Kommission, die der Verlängerung zustimmen muss, sollten "möglichst bald" erfolgen, teilt das Wirtschaftsministerium mit.

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