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Neue Corona-Hilfen kosten die Arbeitsagentur 2,6 Milliarden Euro

Die zusätzlichen Ausgaben für Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld belasten die BA und entlasten Bund und Kommunen. Den Arbeitsagenturen steht außerdem mehr Arbeit bevor.

Hubertus Heil sieht die zusätzlichen Hilfen für Kurzarbeiter und Bezieher von Arbeitslosengeld als Zeichen einer besonderen Verantwortung. Foto: dpa
Hubertus Heil sieht die zusätzlichen Hilfen für Kurzarbeiter und Bezieher von Arbeitslosengeld als Zeichen einer besonderen Verantwortung. Foto: dpa

Die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergelds und die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds werden den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem und im kommenden Jahr voraussichtlich mit insgesamt gut 2,6 Milliarden Euro belasten. Dafür werden der Bund um eine halbe Milliarde Euro und die Kommunen um 140 Millionen Euro entlastet. Das geht aus der Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für den Gesetzentwurf des Sozialschutzpakets II hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.

Die Spitzen von Union und SPD hatten in der Nacht zum vergangenen Donnerstag beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Derzeit erhalten Arbeitnehmer für die Ausfallstunden 60 Prozent des Nettoentgelts, Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent.

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Künftig sollen für alle Kurzarbeiter mit mindestens um die Hälfte reduzierter Arbeitszeit ab dem vierten Monat der Kurzarbeit 70 beziehungsweise 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent gezahlt werden. Die Regierung geht davon aus, dass knapp 1,7 Millionen Kurzarbeiter von dieser Regelung profitieren werden.

Zudem wird für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen Anfang Mai und Ende Dezember ausläuft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds einmalig um drei Monate verlängert. So wird verhindert, dass sie in Hartz IV abrutschen. Entsprechend werden Bund und Kommunen um Kosten für die steuerfinanzierte Grundsicherung entlastet. Hier geht die Regierung von etwa 380.000 Fällen aus.

Die außergewöhnliche Krisensituation schränke für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und Chancen ein, eine neue Beschäftigung aufzunehmen, heißt es in der Formulierungshilfe. „Auch für diesen Personenkreis, der vielfach lange Jahre Beiträge zur Arbeitsförderung gezahlt hat, muss die Arbeitslosenversicherung in dieser Ausnahmesituation eine erhöhte Verantwortung übernehmen.“

Mehraufwand für die Arbeitsagenturen

Die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengelds führt bei der BA zu Mehrkosten von bis zu 1,46 Milliarden Euro im laufenden Jahr und von bis zu 490 Millionen Euro im Jahr 2021, schreibt das Arbeitsministerium. Dem stünden Einsparungen im Haushalt des Bundes durch Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von bis zu 310 Millionen Euro im Jahr 2020 und bis zu 100 Millionen Euro im Jahr 2021 gegenüber. Die Kommunen können mit Minderausgaben von bis zu 80 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie bis zu 30 Millionen Euro im Jahr 2021 rechnen.

Die bis Jahresende befristete Erhöhung des Kurzarbeitergelds kostet die BA schätzungsweise 610 Millionen Euro in diesem und 70 Millionen Euro im kommenden Jahr. Dem stehen Einsparungen im Haushalt des Bundes durch Minderausgaben in der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Höhe von schätzungsweise 90 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie Minderausgaben in den Haushalten der Kommunen in Höhe von schätzungsweise 30 Millionen Euro im Jahr 2020 gegenüber. Das Arbeitsministerium geht davon aus, dass 35 Prozent der Kurzarbeiter einen Arbeitsausfall von mehr als 50 Prozent haben.

Für die Wirtschaft sehen die Beamten von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) keinen nennenswerten zusätzlichen Verwaltungsaufwand: „Die befristete Erhöhung des Kurzarbeitergeldes muss von den Arbeitgebern bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt werden“, schreiben sie.

Da die Unternehmen aber zur Lohnabrechnung und damit auch zur Berechnung des Kurzarbeitergelds ganz überwiegend entsprechende Softwarelösungen nutzen dürften, entstehe der Aufwand vorrangig bei den Unternehmen, die diese Software anbieten und einmalig anpassen müssten. Zusätzlicher Aufwand entsteht aber in den Arbeitsagenturen, da bewilligte Anträge auf Kurzarbeit wegen der Staffelung nach Bezugsdauer nun regelmäßig überprüft werden müssen.