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Einigung von Bund und Ländern schon vor ihrem Corona-Gipfel: Strenge 2G-Regel für alle Weihnachtsmärkte in Deutschland

Der Dresdner Weihnachtsmarkt
Der Dresdner Weihnachtsmarkt

Weihnachtsmarktbesuche und Karnevalsfeiern sollen künftig nur noch für gegen Corona Geimpfte und Genesene möglich sein – und zwar bundesweit. Beim Karneval müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Das geht aus einer neuen Beschlussvorlage von Donnerstagmorgen für den Bund-Länder-Gipfel hervor, der Business Insider vorliegt. Ab 11 Uhr tagen die Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD).

Wörtlich heißt es im Papier: "Für Weihnachtsmärkte ist bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Die Teilnahme an Karnevalsveranstaltungen ist nur für Geimpfte und Genesene möglich, die einen aktuellen Test vorweisen müssen (2GPlus)."

Worüber man sich schon im Vorfeld einig ist

Bund-Länder-Krisenstab: Er wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, soll frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung erkennen und beheben.

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Booster: Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Millionen Zweit- und Auffrischimpfungen möglich sein.

Impfpersonal: Ärzte können Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, mit Impfungen beauftragen. "Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten", heißt es im Papier.

Impfzertifikat: Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder wollen sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll. Eine Aussage zu einem bestimmten Ablauf, zuletzt war von sechs Monaten die Rede, ist im Beschlussentwurf nicht enthalten.

Kultur- und Freizeit: Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) soll inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus).

Einzelhandel: Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Kontaktbeschränkungen: In allen Ländern dürfen sich Ungeimpfte künftig privat nur noch mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind ausgenommen. Wörtlich heißt es im Papier: "Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt."

Schulen: In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Impfpflicht: Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, etwa in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Womöglich ab Februar 2022 soll es eine allgemeine Impfpflicht geben.

Darüber streiten Merkel und die Länderchefs noch

Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nach dem Willen der Länder nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur maximal 30 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Dabei sind medizinische Masken zu tragen. Zusätzlich soll flächendeckend 2G gelten, freiwillig 2G Plus.

Das Kanzleramt will das jedoch noch verschärfen. So will Merkel, dass Veranstaltungen "nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden", heißt es im Papier. Zudem setzt das Kanzleramt deutlich niedrigere Obergrenzen: "Für weiterhin notwendige Veranstaltungen gilt eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Es gilt eine generelle Maskenpflicht – idealerweise mit FFP2-Masken – sowie eine konsequente Durchsetzung der 2G-Regeln und Anwendung der AHA+L-Regeln." AHA+L steht für Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske und Lüften.

Clubs und Bars: Einig sind sich Bund und Länder darin, dass Clubs und Diskos in Innenräumen geschlossen werden sollen. Allerdings ist offen, ab welcher Inzidenz. Laut Beschlussentwurf wird eine Inzidenz von 350 genannt, was aber noch strittig ist.