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Muss es bei meinem Arbeitgeber eine Zeiterfassung geben?

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Gesetzlich geregelt ist sie in Deutschland noch nicht, deswegen sind die Meinungen unter Arbeitsrechtlern dazu geteilt.
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Gesetzlich geregelt ist sie in Deutschland noch nicht, deswegen sind die Meinungen unter Arbeitsrechtlern dazu geteilt.

Kontrollorgan oder Schutzmaßnahme: Die Zeiterfassung am Arbeitsplatz ist nicht unumstritten. Aber muss es nun eigentlich ein Erfassungssystem geben?

Köln (dpa/tmn) - Wer arbeitet wann und wie lange? Über die erbrachten Arbeitszeiten gibt es nicht selten Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufschluss kann ein Zeiterfassungssystem geben. Aber müssen Arbeitgeber zwingend eines einrichten?

«Das ist noch umstritten», fasst Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht zusammen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az.: C-55/18) habe 2019 zwar entschieden, dass es eine Pflicht zur Zeiterfassung für Arbeitgeber gibt. «Und die Mitgliedsstaaten sind nun auch verpflichtet, dies in nationales Recht zu übertragen», so die Anwältin.

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Sie gehe davon aus, dass der Gesetzgeber in Deutschland das in nächster Zeit auch tun werde. So lange das Thema aber nicht geregelt ist, seien die Meinungen unter den Arbeitsrechtlern geteilt. «Einige sagen, dass es ohne gesetzliche Regelung nicht überall eine Zeiterfassung geben muss, einige glauben, dass die Verpflichtung aus europäischem Recht jetzt schon besteht».

Erstes Urteil für Zeiterfassung

Nicht zuletzt verweist die Arbeitsrechtlerin auf ein erstes Urteil in diesem Zusammenhang. Das Arbeitsgerichts Emden (Az.: 2 Ca 94/19) hat hier im Sinne des EuGH entschieden, dass schon jetzt eine unmittelbare Verpflichtung zur Einrichtung eines Zeiterfassungssystems anzunehmen ist.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).