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Mobilitätsprämie für Geringverdiener kommt

Mit dem Zug zur Arbeit: Pendler mit längeren Fahrstrecken werden 2021 steuerlich entlastet.
Mit dem Zug zur Arbeit: Pendler mit längeren Fahrstrecken werden 2021 steuerlich entlastet.

Auch wenn viele Arbeitnehmer jetzt vielleicht noch im Homeoffice sitzen, können sie sich schon mal auf 2021 freuen. Im kommenden Jahr steigt die Pendlerpauschale. Allerdings nur für längere Strecken.

Neustadt a.d. Weinstraße (dpa/tmn) - Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen werden im kommenden Jahr steuerlich entlastet. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer.

Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.

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Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und deshalb keine Steuern zahlen müssen, bekommen eine sogenannte Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale - also 4,9 Cent. Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, geht allerdings leer aus.

Wichtig zu beachten: Geringverdiener müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben. Die Mobilitätsprämie bekommen man allerdings ohne Steuererklärung nicht. Wie das dann aussieht, wird sich nach Angaben der VLH voraussichtlich im Frühjahr 2021 zeigen, wenn die Formulare für das Steuerjahr 2021 erstellt werden.