Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.350,90
    +8,40 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0704
    -0,0029 (-0,27%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.667,35
    -900,36 (-1,49%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.329,17
    -67,37 (-4,82%)
     
  • Öl (Brent)

    83,67
    +0,10 (+0,12%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Mietern drohen ab 2021 Mehrkosten fürs Heizen

Ab 2021 gelten die neuen CO2-Abgaben auch für das Beheizen privaten Wohnraums. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, müssen Mieter mit deutlich höheren Nebenkosten rechnen. Vermieter müssten sich nicht beteiligen.

Im Mai 2020 verkündeten Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer gewissen Genugtuung, dass sich die Regierung im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms 2030 auf einen höheren Preis für den Ausstoß von Kohlendioxid geeinigt habe, Stromverbraucher und Fernpendler aber im Gegenzug mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe bei der EEG-Umlage entlastet würden. Schulze sagte dazu: „Die Beschlüsse zeigen: Es ist möglich, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammenzubringen.“ Die zusätzlichen Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel würden „in voller Höhe für die Entlastung von Haushalten und Unternehmen über die Stromrechnung verwendet.“ Damit werde auch ein finanzieller Anreiz geschaffen, beim Autokauf oder Heizungstausch eine klimafreundlichere Variante zu wählen.

Bislang haben die getroffenen Regelungen aber einen gewaltigen Schönheitsfehler: Wer zur Miete wohnt, hat keinerlei Einfluss auf die im Gebäude zum Einsatz kommende Heiztechnik. Und nach bestehender Heizkosten- und Betriebskostenverordnung können Vermieter die ab 2021 zu zahlenden CO2-Abgaben komplett über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Da der Energieaufwand für die Beheizung einer Wohnung den durchschnittlichen Stromverbrauch um ein Vielfaches übersteigt, hat die Regierung lediglich den kleineren Kostenblock sozialverträglich gestaltet.

Auf diese Fehlentwicklung weisen Deutscher Mieterbund und Deutsche Umwelthilfe hin. Ihre Befürchtung: Einkommensschwache Haushalte würden ab 2021 noch stärker belastet. „Die Mehrkosten können bereits im kommenden Jahr bei einer durchschnittlichen Wohnung zwischen 25 und 125 Euro betragen. Gerade in den Städten und Ballungszentren sind die Belastungsgrenzen der Mieterinnen und Mieter erreicht, beziehungsweise in den unteren Einkommensgruppen bereits deutlich überschritten“, sagt Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin beim Deutschen Mieterbund.

WERBUNG

Wenn es bei der aktuellen Regelung bleibt, werden die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe mit den Jahren weiter steigen. Für den Ausstoß einer Tonne CO2 werden ab 2021 zunächst 25 Euro fällig, dann steigt der Preis dafür bis 2025 in jährlichen Schritten bis auf 55 Euro je Tonne – also auf mehr als das Doppelte. Die Idee, dass der steigende CO2-Preis immer mehr Immobilieneigentümer dazu bringt, alte Heizungsanlagen gegen moderne, klimafreundliche Heiztechnik zu ersetzen, funktioniert grundsätzlich. Laut einem Bericht des Handelsblatts haben die Anträge auf Fördermittel für den Heizungstausch massiv zugenommen. Auch Vermieter profitieren von der staatlichen Förderung, müssen die laufenden CO2-Mehrkosten allerdings nicht selbst tragen.

Die Verbände fordern die Bundesregierung nun dazu auf, insbesondere im Zusammenhang mit der Coronapandemie jegliche Kostensteigerung für einkommensschwache Mieterhaushalte zu vermeiden und die Mieterinnen und Mieter vollständig von der CO2-Bepreisung zu entlasten. Das ließe sich durch eine einfache Änderung der Heizkosten- und Betriebskostenverordnung problemlos erreichen. Bislang läge lediglich ein Vorschlag vor, die CO2-Mehrkosten hälftig auf Mieter und Vermieter zu verteilen.

Die stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe wies darauf hin, dass Mieterhaushalte keinen Einfluss auf den energetischen Zustand des Gebäudes hätten. „Wenn sie den CO2-Preis zahlen müssen, wird im Gebäudesektor keine Lenkungswirkung erzielt“, betonte sie. Das konterkariere die Klimaziele im Gebäudesektor. Mieter hätten, so Weber-Moritz, kaum Spielraum, um durch Verhaltensänderungen den CO2-Preis auszugleichen. Schon jetzt sind nach Angaben des Mieterbunds die Heizkosten in einem energetischen schlechteren Haus im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem sanierten Haus.

Mehr zum Thema: Ab 2026 dürfen keine neuen Ölheizungen eingebaut werden. Welche Alternativen sind ökologisch und trotzdem ökonomisch?