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Wie Mieter und Vermieter ihre Steuerlast senken können

Die Coronakrise belastet Mieter und Vermieter finanziell. Sie können jedoch einige Ausgaben steuerlich absetzen. Wie das funktioniert, zeigt der vierte Teil der Steuerserie.

Die Coronakrise belastet Mieter und Vermieter finanziell. Sie können jedoch einige Ausgaben steuerlich absetzen. Foto: dpa
Die Coronakrise belastet Mieter und Vermieter finanziell. Sie können jedoch einige Ausgaben steuerlich absetzen. Foto: dpa

Viele Arbeitnehmer machen wegen der Coronakrise Kurzarbeit. Selbstständige schließen vorübergehend ihr Geschäft. Dennoch müssen sie weiter Miete zahlen, wenn sie kein Wohneigentum haben. Das milliardenschwere Corona-Hilfspaket der Bundesregierung schließt daher Mieter ein. Danach dürfen ihnen die Vermieter von April bis Ende Juni nicht kündigen, wenn sie ihre Miete wegen Einkommensausfällen nicht zahlen können. Dafür müssen die Mieter nachweisen, dass sie wegen der Pandemie in Geldnot geraten sind.

Normalerweise darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten in Rückstand gerät. Wegen der Coronakrise müssen Mieter die für die Monate April bis Juni gestundeten Mieten aber erst bis zum 30. Juni 2022 nachzahlen. Auf die verspäteten Mieten fallen dann Zinsen an.

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Sowohl Mieter als auch Vermieter haben wegen der Coronakrise Einkommensverluste. Dennoch fallen bei beiden Personengruppen weiter Ausgaben für das Wohnen oder Vermieten an. Das kann im Einzelfall die finanzielle Existenz bedrohen. Einen Teil dieser Kosten können Mieter und Vermieter jedoch steuerlich absetzen.

Grundsätzlich ist es für den Vermieter finanziell lohnender, Kosten auf den Mieter abzuwälzen. So sind die Ausgaben für sie nur ein durchlaufender Posten. Über die Steuererklärung erhalten sie dagegen nur einen Teil der Kosten zurück. Es gibt jedoch Ausgaben, die sich nicht auf die Mieter umlegen lassen. Dazu gehören beispielsweise die Ausgaben für die Hausverwaltung, Schuldzinsen oder die Instandhaltung der Immobilie. Sie lassen sich als Werbungskosten absetzen.

Allerdings schauen die Finanzämter genau hin, wenn Vermieter Kosten steuerlich geltend machen. Einige Eigentümer von Mietshäusern zahlen ihren Mietern Geld, damit sie ausziehen. Oft wollen sie die Wohnung sanieren und dann teurer vermieten – soweit dies die staatliche Regulierung zulässt. Vermieten die Eigentümer die Wohnung nach dem Auszug des Mieters weiter, können sie die Abstandszahlung an den alten Mieter als Werbungskosten von ihren Mieteinnahmen abziehen, so der Bundesfinanzhof (BFH, VIII R 150/70).

Auch Mieter können einen Teil der Nebenkosten absetzen, beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeister oder Gärtner. Maximal 20.000 Euro pro Jahr an Ausgaben werden berücksichtigt. Davon gehen 20 Prozent, also bis zu 4000 Euro im Jahr, direkt von der zu zahlenden Steuer herunter.

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Das ist nur ein Teil der Kosten die Vermieter und Mieter absetzen können. Mehr Tipps und aktuelle Urteile zu diesem Thema lesen Sie am Sonntag, 29. März, im neuesten Teil unserer großen Serie mit Tipps für die Steuererklärung 2019 im Newsletter „Recht & Steuern“.

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