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Kein Schnellverfahren zur Corona-Notbremse

Kanzlerin Merkel bei ihrer Pressekonferenz zum Infektionsschutzgesetz (Bild: REUTERS/Annegret Hilse/Pool)
Kanzlerin Merkel bei ihrer Pressekonferenz zum Infektionsschutzgesetz (Bild: REUTERS/Annegret Hilse/Pool) (Annegret Hilse / reuters)

Die geplante bundesweite Corona-Notbremse soll nicht im Schnellverfahren beschlossen werden. Im Bundestag wollen die Fraktionen einen grundsätzlich möglichen Verzicht auf bestimmte Beratungsfristen nicht erteilen, der einen Parlamentsbeschluss noch in der laufenden Woche ermöglicht hätte.

Am Morgen hatte das Bundeskabinett die Bundes-Notbremse auf den Weg gebracht. In allen Kreisen und Städten mit hohen Infektionswerten soll es Einschränkungen geben. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Mediziner, Epidemiologen, aber auch Politiker hatten in den vergangenen Tagen betont, angesichts der immer weiteren Ausbreitung des Virus sei hierbei Tempo gefragt.

"Ich kann aus meiner Perspektive nur sagen: Je schneller es geht, umso besser das natürlich ist - sowohl im Bundestag als auch dann im Bundesrat", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt. "Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig, denn, auch wenn es schwer fällt, das auch heute wieder zu hören: Die Lage ist ernst, und wir alle müssen sie auch ernst nehmen." Abzuwarten, bis alle Intensivbetten belegt seien, wäre zu spät. "Das dürfen wir nicht zulassen, und wir dürfen auch die Hilferufe der Intensivmediziner nicht überhören.

Auch Koalitionsfraktionen bremsen

Wie es in den Parlamentskreisen hieß, wurde in den Koalitionsfraktionen von Union und SPD ausreichend Beratungszeit als nötig angesehen. Ansonsten waren demnach vor allem die Fraktionen von AfD und FDP gegen einen Fristverzicht. Nötig wäre dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit auch mit Stimmen der Opposition.

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Die Beratungen des Bundestags sollen laut Unions-Fraktionschef Ralph Brinkhaus nur eine Woche dauern. "Wir werden diese Woche die erste Lesung haben und werden das dann in der nächsten Woche abschließen", sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Berlin vor Beginn der Sitzung der CDU/CSU-Fraktion. Deutschland befinde sich in einer "sehr schwierigen pandemischen Lage". Die Warnungen aus dem Bereich der Intensivmedizin und der Pflegeberufe vor einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems nähmen zu.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte: "Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass wir diese Notbremse auch brauchen, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung auch brauchen." Über Details könne man selbstverständlich sprechen.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner kritisierte das beschleunigte Beratungsverfahren. Dieses sehe so aus, "dass die Bundesregierung mit heißer Nadel ein Gesetz strickt, das in einem Eilverfahren am liebsten ohne Anhörung von Expertinnen und Experten durchs Parlament pauken will, und die Länder werden überhaupt nicht mehr zurate gezogen".

Weiter Bedenken in Ländern

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat weitere Nachbesserungen an den Regeln gefordert. Zwar seien in der vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung des Infektionsschutzgesetzes wichtige Vorschläge aus dem Norden berücksichtigt worden, sagte Günther am Dienstag in Kiel. Insgesamt bleibe das Gesetz beim Einzelhandel aber nicht akzeptabel. "Wir bleiben hier bei unserer Position, dass Click & Collect auch bei einer Inzidenz über 100 generell möglich bleiben muss." Pauschale Ausgangssperren bei einer Inzidenz über 100 lehnt die Jamaika-Koalition weiter ab.Die nun anstehenden Beratungen im Bundestag und Bundesrat bieten die Gelegenheit, diese Verbesserungen aufzunehmen», sagte Günther. Es sei Aufgabe der Bundesregierung, eine Einigung in den strittigen Punkten herbeizuführen.

Auch Sachsen-Anhalts Landesregierung kritisierte die ausgehandelte Notbremse des Bundes. "Wir hätten uns das anders gewünscht", sagte Ministerpräsident Haseloff. "Wir nehmen das so zur Kenntnis und werden es bündnistreu natürlich auch umsetzen." Die derzeitige Landesverordnung soll zunächst um drei Wochen verlängert werden, bevor die bundesweiten Regeln sie dann ablösen.

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte sieht "große rechtliche Probleme" bei der geplanten nächtlichen Ausgangssperre. "So wie sie bislang vorgesehen ist, nämlich ohne Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort, kann ich mir nur sehr schwer vorstellen, dass sie vor Gericht Bestand haben wird", sagte er der "Welt".

Notbremse: Die neuen bundesweiten Regeln im Überblick

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind als Einspruchsgesetz formuliert, was es für den Bundesrat schwerer macht, es aufzuhalten oder noch zu verändern. Die Länderkammer müsste dazu schon den Vermittlungssausschuss mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat für Nachverhandlungen anrufen. Dazu bräuchte es eine absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen im Bundesrat - die Stimmenzahl je Land hängt dabei von der Einwohnerzahl ab. Enthaltungen würden quasi als Stimmen gegen ein Vermittlungsverfahren gewertet, die Hürde ist also relativ hoch.

Sollte es zur Einsetzung des Gremiums kommen, würde das den Prozess mindestens um einige weitere Tage aufhalten. Wenn der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht anruft, gilt das Gesetz damit als gebilligt. In diesem Fall müsste nur noch der Bundespräsident unterschreiben, was er auch noch am gleichen Tag tun könnte.

Video: Was das neue Infektionsschutzgesetz bringen soll