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Mehr Verbraucher wenden sich wegen Paket-Ärgers an Behörde

Bei Ärger mit dem Paket-Versand können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit.
Bei Ärger mit dem Paket-Versand können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden. Immer mehr Menschen nutzen diese Möglichkeit.

Kommt ein Paket nicht an oder ist es beschädigt, können sich Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschweren. Sie hilft dabei, sich mit dem Versanddienstleister zu einigen. Immer mehr Betroffene machen Gebrauch davon.

Bonn (dpa) - Wegen verlorener Pakete oder falsch eingeworfener Briefe
wenden sich deutlich mehr Verbraucher an die Bundesnetzagentur. Bis
Mitte Mai seien 1512 Anträge auf Schlichtungsverfahren
zwischen Verbrauchern und Dienstleistern eingegangen, teilte die
Bonner Behörde auf Anfrage mit. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres
waren es nur 680 Anträge und im ganzen Jahr 2020 nur 1861.

Aus den Zahlen ist aber nicht eindeutig abzulesen, dass der Unmut
unter Verbrauchern zugenommen hat. Hauptgrund für das Antragsplus
dürfte vielmehr sein, dass seit Mitte März alle Post- und
Paketdienstleister an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen müssen.
Vorher war dies freiwillig, die meisten Firmen lehnten die Teilnahme
ab. Daher war die Motivation von Verbrauchern gering, es bei der
Behörde überhaupt zu versuchen. Eine höhere Bekanntheit der
Beschwerdemöglichkeit sowie die mit dem Online-Boom steigenden
Paketmengen könnten weitere Gründe sein, die zu dem Zuwachs der
Verfahrensanträge geführt haben.

Es geht vor allem um den Verlust von Sendungen oder um Schäden daran.
In den allermeisten Fällen sind es Pakete, der Anteil
von Einschreiben und gewöhnlichen Briefen ist gering. Die
Schlichtungsverfahren beschäftigen sich mit Sendungen, die am
Schalter oder an einer Paketstation aufgegeben werden. Um Pakete, die
von Online-Händlern kommen, geht es nicht. Denn hierbei trägt ohnehin
der Verkäufer das Risiko von Schäden beim Versand - der
«Gefahrübergang» erfolgt erst an der Haustür.