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Legal-Tech-Portale: Anwälte streiten über modernen Rechtsmarkt

Beim Bundesgerichtshof steht ein Grundsatzurteil zu Legal Tech an. Unter Anwälten wird mittlerweile hart um die neuen Technologien gekämpft.

Der BGH entscheidet über Legal-Tech-Plattformen. Foto: dpa
Der BGH entscheidet über Legal-Tech-Plattformen. Foto: dpa

Daniel Halmer spürte Ärger in sich hochsteigen. Der Gründer des Start-ups Lexfox hatte gerade die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum geplanten Inkassorecht zur Hand genommen. Dort las er nun die Forderung, im neuen Gesetz solle für Inkassodienstleister „klarstellend“ ein „Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren“ vorgesehen werden. Bislang unterlagen die Inkassodienstleister nicht denselben „berufsrechtlichen Schranken“ wie Rechtsanwälte.

„Insofern ist die Vereinbarung von Erfolgshonoraren eine bei Verbrauchern beliebte Kombination von Inkasso und Prozessfinanzierung durch Legal-Tech-Anbieter“, hieß es in der Erklärung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weiter.

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„Das ist ein Frontalangriff auf Legal Tech“, meint Halmer, der unter anderem das Portal „wenigermiete.de“ betreibt, bei dem Verbraucher die Mietpreisbremse durchsetzen können. Sie treten ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis an Lexfox ab und der Portalbetreiber macht diese dann gegenüber dem Vermieter geltend. Im Erfolgsfall behält Lexfox dann eine Provision.

„Die BRAK als Standesvertretung der Rechtsanwälte macht einen Schritt zurück ins 19. Jahrhundert“, findet Halmer, der selbst Rechtsanwalt ist. „Sie hat offenbar kein Interesse daran, einen modernen verbraucherfreundlichen Rechtsstaat zu verwirklichen.“ Die Abschaffung von Erfolgshonoraren wäre im Ergebnis die Abschaffung der derzeitigen Legal-Tech-Modelle.

„Roboter-Anwälte“

Legal Tech (Legal Technology), das meint automatisierte Rechtsdienstleistungen. Bekannt sind Internetportale etwa für Fluggastentschädigungen und Schadensersatzzahlungen nach dem Dieselskandal, als Hilfe gegen unzulässige Mieterhöhungen oder für die Überprüfung von Bußgeld- und Hartz-IV-Bescheiden. Meist nutzen Verbraucher die Portale, die aus Furcht vor langen Prozessen und hohen Kosten den Gang zum Anwalt scheuen.

Das Aufkommen der „Roboter-Anwälte“ wirbelt die Zunft derzeit gehörig durcheinander. Das liegt nicht zuletzt an der hierzulande strengen Reglementierung der Rechtsberatung. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verbietet nämlich grundsätzlich die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Darum gehen die Anbieter von Legal Tech den Umweg über Inkasso, um ihre Leistungen anbieten zu können.

Doch unter den jungen Wettbewerbern finden sich auch Anwälte. Sie wünschen sich eine Liberalisierung des Rechtsmarkts und kritisieren das Verteidigen alter Pfründe durch die BRAK. Die Zunft entzweit sich zusehends. Dass das neue Inkassogesetz, mit dem Verbraucher eigentlich gegen unseriöse Praktiken und hohe Inkassokosten geschützt werden sollen, das nun für „Anti-Legal-Tech-Klauseln“ herhalten soll, ist aus Sicht von Halmer und vieler Start-ups nur eine von vielen Attacken auf die Newcomer.

So klagen vielerorts Rechtsanwaltskammern gegen Legal-Tech-Anbieter. Ihr Vorwurf: Hier werde Rechtsberatung außerhalb von Kanzleien erbracht. So klagte etwa die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg gegen das Angebot des „Smartlaw-Vertragsgenerators“ und bekam vor dem Landgericht Köln zunächst Recht.

Unzulässige Rechtsdienstleistungen?

Am kommenden Mittwoch steht ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Halmers Portal wenigermiete.de – der Solgan des Portals lauter: „Wir helfen Mietern. Einfach. Online. Ohne Kostenrisiko“ – an. Hier soll geklärt werden, was erlaubte Inkassotätigkeit oder unzulässige Rechtsdienstleistung umfasst. Geklagt hatte die Berliner Rechtsanwaltskammer. Sie sieht Wettbewerbsnachteile für Anwälte durch die Betätigungen der neuen Dienstleister.

„Wir hoffen, dass unser Geschäftsmodell vor dem BGH Bestand hat“, sagt Unternehmer Halmer. „Die Richter haben in der Verhandlung durchblicken lassen, dass sie für eine liberale Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind.“

Wenn Lexfox-Gründer Daniel Halmer der Mister Disruptiv des Rechtsmarkts ist, dann ist BRAK-Präsident Ulrich Wessels der Hüter des traditionellen Anwaltsberufs. Ihn treibt die Sorge um, der fachlich qualifizierte Rechtsrat könne auf dem Rückzug sein. „Legal Tech kann nur ein Hilfsmittel sein, kompetente Rechtsberatung aber nicht ersetzen“, betont Wessels. „Wo Rechtsberatung draufsteht, muss immer auch Anwalt drinstecken.“

Auch Wessels wünscht sich einen „modernen, funktionierenden Rechtsstaat“, pocht aber auf die „Kernwerte“ der Anwaltschaft. „Wir sind unabhängig, wir gehen keine Interessenkollision ein, wir sind verschwiegen“, lobt er den eigenen Apparat. „Das alles gibt es bei Legal-Tech-Anbietern natürlich nicht. Da gebe ich bestimmte Dinge von mir preis.“

Es werde gerne gesagt, Legal Tech diene vor allem dem Verbraucherschutz. Das sei schnell, einfach, kostengünstig. „Das scheint allerdings eine deutlich verkürzte Darstellung zu sein“, meint Wessels. Gerade der Schutz der Mandanteninteressen, den anwaltliche Rechtsberatung immer gewährleiste, sei bei reinen Legal Tech-Produkten nämlich gerade nicht zu bekommen.

Positiver Digitalisierungseffekt

Den Unmut in der Legal-Tech-Branche über die als Abschottung empfundene Betriebsamkeit der Kammern kann Wessels nicht verstehen: „Immer dann, wenn es neue Entwicklungen gibt, kommt es natürlich zu Abgrenzungs- und Definitionsproblemen.“ Dass die regionalen Rechtsanwaltskammern nun aktiv würden, um die Grenzen zu klären, sei ein legitimes Interesse. „Das ist ein ganz normaler Vorgang, ohne dass ich hierin eine Diskreditierung sehe“, sagt Wessels.

Dabei glaubt der BRAK-Präsident an einen positiven Effekt der Digitalisierung. „Der Algorithmus kann Rechtsrat effektiver machen, weil dadurch vieles schneller geht oder große Datenmengen verarbeitet werden können“, betont Wessels. „Wir wollen Legal Tech nicht abschaffen oder vom Markt fernhalten, sondern in die fachliche Beratung für die Mandanten integrieren.“

Also das Einverleiben neuer Technologien als Überlebensstrategie der traditionellen Anwaltschaft? „Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass irgendwann ein Pool gebildet wird, eine Plattform, auf der Legal Tech-Produkte für die Anwaltschaft bereitgestellt werden“, sagt der BRAK-Präsident. Anwälte könnten diese Tools dann nutzen, natürlich gegebenenfalls gegen Zahlung von Lizenzgebühren.

Und auch das anstehende Urteil des Bundesgerichtshofs sieht Wessels in diesem Sinne als Chance: „Sollte der BGH die Angebote solcher Portale als Rechtsdienstleistung einstufen, dann werden sich sicher Anwälte finden, die das unter ihrem Dach anbieten, dann aber mit dem Beratungspaket, das eben dazugehört.“ Gründern wie Halmer, die viel Geld und Arbeit in die neuen Geschäftsmodelle gesteckt haben, dürften solche Visionen freilich kaum gefallen.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) pocht wie die BRAK auf das Berufsrecht. „Legal Tech kann den Zugang zum Recht erleichtern“, räumt DAV-Vizepräsident Martin Schafhausen zwar ein. „Sobald eine individuelle rechtliche Prüfung und Beratung stattfindet, muss dies der Anwaltschaft vorbehalten sein“, bekräftigt er aber. Dies gebiete die Qualitätssicherung und damit der Verbraucherschutz. Das Narrativ vom billigen, aber mindestens genauso guten „Erfahrungsjuristen“ oder „Rechts-Coach“ sei bedenklich.

Wagniskapital für Legal Tech

Das Bundesjustizministerium von Christine Lambrecht (SPD) scheint von den aufstrebenden Rechtsportalen indes überfordert und schwankt zwischen Nichtstun und Liberalisierungssympathien. Zum einen gibt das Ressort an, derzeit keine Gesetzesänderungen für Legal-Tech-Anbieter zu planen. In einem Eckpunktepapier für eine Neuregelung des Berufsrechts stellt das Ministerium jedoch Überlegungen an, Wagniskapital für Legal Tech zuzulassen, um alternative Finanzierungswege zu eröffnen – wobei Fremdkapitalbeteiligungen für Kanzleien weiterhin verboten bleiben müssten.

„Das passt nicht zusammen“, kritisiert BRAK-Präsident Wessels. Das Bundesjustizministerium argumentiere inkohärent. Auch lasse sich das Vergütungssystem für Rechtsanwälte nicht einfach so verändern – etwa, dass künftig Erfolgshonorare auch für Kanzleien möglich sind, wie es die FDP fordert. Wessels warnt: „Wird durch die Veränderung einer Stellschraube das System selbst möglicherweise angreifbar und angegriffen? Und dient das dann noch dem Verbraucherschutz?“

Einen speziellen Blick auf die Zunft hat indes Andreas Seegers. Denn die Kanzlei KSP, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist, spezialisierte sich schon vor 20 Jahren auf „juristische Mengenprozesse“, etwa beim Forderungseinzug oder im Verkehrsrecht. „Digitalisierung ist für uns Kern-DNA“, sagt Seegers. Trotzdem betrachtet er die aufstrebenden Legal-Tech-Anbieter nicht mit Argwohn: „Jeder Bürger muss die Gelegenheit haben, seine Rechte durchsetzen zu können.“

Allerdings sieht er das verkrustete Berufsrecht kritisch. „Das führt dazu, dass bei Legal Tech zwar überall Anwälte mit im Spiel sind, aber meistens nicht mehr in erster Reihe, sondern eingegliedert in Strukturen von Inkassodienstleistern“, erklärt Seegers. Unternehmen schalteten sich so zwischen Anwalt und Mandanten. „Es wäre an der Zeit, das Berufsrecht zu öffnen und liberalisierte Vergütungsmodelle zuzulassen“, meint er. Andernfalls würden Anwälte in die Rolle einer verlängerten Werkbank gedrängt.