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Kurzarbeitergeld: Wann Sie Steuern nachzahlen müssen

Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss in der Regel eine Steuererklärung machen. Ob es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, muss in der Regel eine Steuererklärung machen. Ob es zu einer Nachzahlung oder Erstattung kommt, hängt vom Einzelfall ab.

Im vergangenen Jahr waren viele Beschäftigte in Kurzarbeit. Eine Folge: Sie müssen eine Steuererklärung machen. Ob Nachzahlungen drohen, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal gibt es auch was zurück.

Nürnberg/Berlin (dpa/tmn) - In der Corona-Krise wurden viele Beschäftigte in Kurzarbeit geschickt. Allein vom 1. bis 24. Februar wurde laut Bundesarbeitsagentur für 500 000 Personen Kurzarbeit angezeigt. Im Dezember 2020 erhielten noch 2,39 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Den Höchststand wurde im April 2020 erreicht - mit knapp 6 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit.

Was viele nicht wissen: Wer 2020 Kurzarbeitergeld bekommen hat, zahlt darauf selbst keine Abgaben. Allerdings unterliegt das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt. Das führt dazu, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöht.

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Daher ist eine Steuernachzahlung durchaus möglich, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Etwa dann, wenn der Arbeitnehmer weniger Wochenstunden gearbeitet hat und sein Lohn mit Kurzarbeitergeld aufgestockt wurde. Aber: «Oft wird es auch zu einer Steuererstattung kommen, da für den Arbeitslohn zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde», sagt Klocke.

Wie viel Steuern der Arbeitnehmer für seinen Lohn – unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes – bezahlen muss und wie viel Steuern er bereits durch den Lohnsteuerabzug getilgt hat, wird mit der Einkommensteuererklärung geprüft. Zwei Beispiele:

- Steuererstattung: Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 4500 Euro. 2020 erhält er für 3 Monate Kurzarbeit (0), insgesamt 4920 Euro. Für seinen regulären Arbeitslohn hat der Arbeitgeber Lohnsteuer von insgesamt 7380 Euro einbehalten.

Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von rund 6632 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug bereits 7380 Euro gezahlt wurden, gibt es hier eine Steuererstattung in Höhe von rund 748 Euro.

- Steuernachzahlung: Ein Single mit der Steuerklasse I erzielt ein Monatsbruttoeinkommen von 2500 Euro. 2020 erhält er für 6 Monate Kurzarbeit (50). In dieser Zeit werden neben dem monatlichen Bruttolohn von 1250 Euro zusätzlich insgesamt 2787 Euro Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Nettolohn mit Kurzarbeitergeld ist hier höher, als wenn der Single nur Kurzarbeitergeld (0) bekommen hätte.

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt Lohnsteuer in Höhe von 1834,50 Euro einbehalten. Mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich für 2020 eine festzusetzende Einkommensteuer von 2136 Euro. Da durch den Lohnsteuerabzug lediglich rund 1835 Euro getilgt wurden, ergibt sich hier eine Steuernachzahlung in Höhe von 301 Euro.