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Kurioser Namensstreit um den “Black Friday“

Schnäppchenjäger fiebern ihm jedes Jahr aufs Neue entgegen: Dem “Black Friday“, der schwarze Freitag der besten Rabatte. Auch die Händler freuen sich auf die Prozent-Schlacht, die Ende November stattfindet. Denn an keinem Tag des Jahres geben die Kunden mehr Geld aus. Doch seit einigen Jahren tobt um den “Black Friday“ ein erbitterter Markenstreit mit einer dubiosen Firma aus Hong Kong, die sogar große Firmen in die Knie zwang.

Shopping woman
Beim “Black Friday“ heißt es Shoppen, bis der Arzt kommt. Sofern der Händler sich rechtlich abgesichert hat. (Symbolbild: Getty Images)

2016 fing alles an. Online-Händler bereiteten sich schon Wochen vorher auf den “Black Friday“ vor und verlinkten gegenseitig auf ihre Angebote. Doch statt der erwarteten Rekordumsätze kamen Abmahnungen. Und die hatten es in sich: Zwischen 1.000 und 4.000 Euro sollten die einzelnen Händler zahlen. Der Grund: Verletzung des Markenrechts. Wie kann das sein?

“Black Friday“ ist eine eingetragene Marke

Tatsächlich ist “Black Friday“ in Deutschland seit 2013 eine eingetragene Marke und steht damit unter Schutz. Kurioserweise hält die Rechte eine Firma aus Hong Kong, die sich Super Holdings Limited nennt. Wer als Händler oder Unternehmen mit dem Begriff “Black Friday“ für seine Produkte wirbt, wurde zur Kasse gebeten. Die Angst vor einer Markenrechtsverletzung packte sogar große Konzerne. Sporthersteller Puma verzichtete zuletzt auf eine Nennung des “Black Friday“.

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Doch die Unternehmen wollen nicht klein beigeben. Insgesamt 16 große Firmen beantragten eine Löschung der Schutzmarke, darunter Puma und auch Zahlungsdienstleister Paypal. Ihr Argument: Der Name hätte niemals geschützt werden dürfen, da er auch in Deutschland für die alljährliche Rabattschlacht steht. Das wäre in etwa so, als hätte man sich den Sommerschlussverkauf als Marke patentieren lassen.

Antrag auf Löschung in der Schwebe

Die chinesische Firma legte dagegen Beschwerde ein. Aus ihrer Sicht stand der “Black Friday“ im Jahr der Markenanmeldung in 2013 höchstens für den schwarzen Freitag an der Börse. Nicht aber für einen Schnäppchen-Zeitraum. Final wird über den Antrag erst Mitte September entschieden. So lange bleibt der Name geschützt. Schaut man sich die Geschäfte der Super Holdings Limited genauer an, versteht man ihre Bemühungen: Die Hauptlizenz am Begriff “Black Friday“ hält nämlich die österreichische Firma “Black Friday Gmbh“, die Sublizenzen vertreiben darf. Wer sich als Händler auf der sicheren Seite bewegen will, kann eine solche Sublizenz erwerben und dann ganz offiziell mit dem schwarzen Freitag werben.

Das sagt die “Black Friday GmbH“ dazu

“Einige Teilnehmer der seitens der Black Friday GmbH betriebenen Plattform blackfridaysale.de wurden {...} wegen der Verletzung dieser Wortmarke abgemahnt”, so die Firma in einer Pressemeldung. “Um unseren Shopping-Partnern Rechtssicherheit garantieren zu können, haben wir uns im Jahr 2016 exklusiv die dafür notwendigen Markennutzungsrechte gesichert”, informiert Geschäftsführer Konrad Kreid.

Im März 2018 (...) habe das DPMA in Bezug auf die Löschungsanträge ohne überzeugende Begründung zu Lasten der Super Union Holdings Ltd. entschieden, der aktuellen Inhaberin der Wortmarke “Black Friday”; aus diesem Grund legte diese nun Beschwerde gegen eben diese Entscheidung ein. “Das Beschwerdeverfahren ist zur Zeit beim Bundespatentgericht anhängig, welches über die Beschwerde zu beschließen hat”, heißt es weiter. “Am 26. September findet dazu eine mündliche Verhandlung in München statt.“

Keine offizielle Zusammenarbeit zwischen beiden Firmen

Über das Lizenzverhältnis hinaus gibt es laut der “Black Friday GmbH“ keine Zusammenarbeit zwischen den beiden Firmen. Aber viele Händler bezweifeln das. Sie vermuten eher ein eng aufeinander abgestimmtes Geschäft, das einerseits aus den Sublizenzen, andererseits aus den Abmahnungen besteht. Denn sämtliche Schadenersatzansprüche im Markenrecht müssen wiederum an die Super Holdings Limited gerichtet werden. Die Händler hoffen jetzt bald auf Rechtssicherheit. Sollte der Name allerdings als Marke bestehen bleiben, sieht es für sie wirklich schwarz aus.

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