Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.660,07
    -501,76 (-0,83%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.327,35
    -69,19 (-4,96%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

KfW: Rund 250 000 Anträge auf Baukindergeld

BERLIN (dpa-AFX) - Knapp zwei Jahre nach Einführung des Baukindergelds haben rund eine Viertelmillion Familien die Förderung für die Finanzierung ihrer eigenen vier Wände genutzt. Das bis Ende Juli beantragte Volumen betrage 5,2 Milliarden Euro, teilte die staatliche KfW Bank der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit ist gut die Hälfte des Geldes vergeben. Beantragen kann die Leistung noch, wer bis Ende dieses Jahres eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Die Antragsfrist endet 2023.

Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie der staatliche Zuschuss. Pro Kind gibt es 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn am 31. Dezember 2020 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

Je 43 Prozent der Empfänger haben nach KfW-Angaben ein oder zwei Kinder, 11 Prozent haben drei. Zwei Drittel der Baukindergeldkunden leben mit Kindern bis zum Alter von sechs Jahren zusammen.

An der Leistung war immer wieder Kritik laut geworden, etwa dass sie die Immobilienpreise weiter anfeuere oder dass Familien profitierten, die das Geld eigentlich nicht nötig hätten. Nach Daten der KfW haben etwa 60 Prozent der Bezieher ein durchschnittliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40 000 Euro pro Jahr. Die Obergrenze beträgt 90 000 Euro bei einem Kind und für jedes weitere Kind 15 000 Euro mehr.

Ob der Anspruch tatsächlich besteht, überprüft die KfW auch nachträglich in Stichproben. In wenigen Fällen wurde das Geld zurückgefordert, weil die Förderbedingungen nicht eingehalten wurden, wie die Sprecherin sagte. Zum Teil endete die Förderung, weil die Bezieher die Wohnung oder das Haus nicht mehr besaßen. In beiden Fällen lägen die Zahlen im niedrigen dreistelligen Bereich, hieß es.