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Kommentar: Streit um das Kopftuchverbot: Das ist schlechter Stil

Der jahrelange Streit über die Zulässigkeit von Kopftüchern an Schulen ist beendet. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Berliner Regelung, wonach das Tragen eines Kopftuches für Lehrerinnen an Schulen verboten ist. Die Entscheidung hat sich abgezeichnet, denn 2015 hatte schon das Bundesverfassungsgericht das pauschale Verbot für Unrecht erklärt. Berlin hielt dennoch daran fest – wohlwissend, dass es im Klagefall vor Gericht unterliegt.

Die Bildungsverwaltung löste das Dilemma in der Vergangenheit dadurch, dass es den abgelehnten Bewerberinnen eine Entschädigung zahlte oder Arbeitsplätze im Innendienst ohne Publikumsverkehr anbot. Das geht nun nicht mehr. Das Neutralitätsgesetz, das seit 2005 gilt, muss an dieser Stelle anders ausgelegt werden, die Einstellungspraxis der Lebenswirklichkeit angepasst werden.

Mehr zum Thema: Kopftuchverbot für Lehrer in Berlin fällt

Berliner Regelung wälzte politische Frage auf Gerichte ab

Anders als Staatsanwältinnen und Richterinnen repräsentieren Lehrerinnen den Staat nicht in gleicher Weise, sodass hier weniger strenge Maßstäbe an die Neutralitätspflicht gelegt werden. Allein das Tragen eines Kopftuchs rechtfertigt es demnach nicht, Bewerberinnen den Weg in die Schulen zu versperren, urteilten die Arbeitsrichter.

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Die Berliner Regelung stellte ohnehin eine unrühmliche Praxis dar, da sie eine strittige politische Frage auf die Gerichte abwälzte. Während der Justizsenator das Tragen von Kopftüchern in Kitas und Schulen ohnehin zulassen wollte, lehnte...

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