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Koalition will Schutzlücke bei Betriebspensionen schließen

Union und SPD sorgen für eine bessere Absicherung von Betriebsrenten, die Pensionskassen zahlen. Bei Pleiten in der Coronakrise wird das aber oft nicht mehr helfen.

Die Bundesregierung will Leistungen aus der Betriebsrente künftig besser absichern. Wird ein Arbeitgeber insolvent, soll der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung der Betriebsrente übernehmen, die der Arbeitgeber dem Beschäftigen zugesagt hat.

Der Bundestag hat kürzlich grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Das Votum des Bundesrats steht am 5. Juni an. Die Länderkammer wird den Gesetzesentwurf aller Voraussicht nach ebenfalls verabschieden.

Mit dem Gesetz reagiert die Koalition auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Danach ist die Kürzung der Betriebsrente unter bestimmten Voraussetzungen unverhältnismäßig. Das gilt laut EuGH etwa, wenn sie um mehr als die Hälfte gekürzt wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer unter die von Eurostat für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle rutscht, soll er besser abgesichert werden. Ein Ruheständler hatte geklagt, da erst die zuständige Pensionskasse in Schwierigkeiten geriet und später dann sein früherer Arbeitgeber insolvent wurde.

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Mit der geplanten Änderung geht die Koalition aber deutlich über die Vorgaben des EuGH hinaus. Indirekt ist die Initiative auch eine Reaktion auf die schwierige Lage der Pensionskassen. Wegen der dauerhaften Niedrigzinsen haben sie zunehmend Probleme, Betriebsrentenansprüche mit hohen Rechnungszinsen zu erfüllen.

Bislang sind für den Fall einer Unternehmenspleite keine Vorkehrungen getroffen worden. Denn man ging in der Vergangenheit davon aus, dass Pensionskassen durch die Finanzaufsicht und die gesetzlichen Anlagevorschriften ausreichend gesichert sind.

Die Finanzaufsicht schreitet ein

Angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen vollzieht die Politik jetzt eine Wende. „Es gilt, Arbeitnehmer und ihre Betriebsrenten in Zukunft besser zu schützen“, sagt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Der neue Schutz greife, wenn Arbeitgeber ihre Zusagen nicht mehr erfüllen können.

Künftig werden Arbeitgeber daher Beiträge an den PSV leisten. „Der PSV sichert nicht die Pensionskassen der Unternehmen ab, sondern die Betriebsrente“, erklärte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums ausdrücklich.

Nach Einschätzung des Ministeriums werden von der neuen Regelung 20.000 Arbeitgeber, 100 Pensionskassen und rund drei Millionen Versicherte betroffen sein. Pensionskassen sind einer der wesentlichen Träger der betrieblichen Altersvorsorge. Auf sie entfallen knapp 28 Prozent der Deckungsmittel in der betrieblichen Altersvorsorge, die sich auf 613 Milliarden Euro summiert.

Offiziell haben bereits drei Pensionskassen Probleme eingeräumt. Dazu gehört die Deutsche Steuerberater-Versicherung, die Kölner Pensionskasse sowie die Pensionskasse der Caritas.

Auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen räumte die Bundesregierung ein, dass die von der Finanzaufsicht Bafin durchgeführten Prüfungen „zu teilweise schwerwiegenden Beanstandungen geführt“ haben. Manche Mängel wurden bereits behoben, teilweise dauern die Arbeiten noch an.

Die Bafin habe der Pensionskasse der Caritas und der Pensionskasse des steuerberatenden Berufs das Neugeschäft untersagt. Die Kölner Pensionskasse habe sich gegenüber der Bafin verpflichtet, ebenfalls das Neugeschäft einzustellen.

Die Bundesregierung nahm in der Anfrage auch zu der Zahl der betroffenen Verbraucher Stellung. Danach sind bei den drei Pensionskassen 44.000 aktive Arbeitnehmer und 15.000 Rentner betroffen. Nicht bekannt ist der Bundesregierung die Anzahl der gekürzten Renten, die vom Arbeitgeber nicht ausgeglichen wurden.

Zinsgarantien stehen infrage

Indes steigt offensichtlich die Zahl der Pensionskassen, die unter besonderer Kontrolle der Bafin stehen, weil sich bei ihnen die Zinsflaute besonders bemerkbar macht. Hieß es Anfang des Jahres noch, dass 31 von 135 Pensionskassen unter intensivierter Aufsicht stehen, so stieg die Zahl laut Bundesregierung bis März 2020 auf 36. Bei diesen Pensionskassen ist es fraglich, ob Träger Geld nachschießen.

Allgemein wird erwartet, dass immer mehr Pensionskassen Probleme bekommen, die Zinsgarantien der Vergangenheit mittel- und langfristig zu erfüllen. Mittlerweile hat die Bafin Anträge von sieben Pensionskassen auf Kürzung des Rentenfaktors für künftige Beträge genehmigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der AfD hervor. Anträge von vier weiteren Pensionskassen werden derzeit von der Bafin geprüft.

Auf einen Wermutstropfen bei der aktuellen Gesetzgebung macht das Institut für Finanzdienstleistungen (Iff) aufmerksam. Denn der PSV soll nur für Insolvenzen des Arbeitgebers nach dem 31. Dezember 2021 einstehen. „Tritt dieser Sicherungsfall vor dem 1. Januar 2022 ein, besteht die Einstandspflicht des PSV nur, wenn die Rentenleistung durch die Pensionskasse um mehr als die Hälfte gekürzt wird oder der ehemalige Arbeitnehmer unter die für Deutschland ermittelte Armutsgefährdungsschwelle fällt“, schreibt das Iff. Das gemeinnützige Forschungsinstitut rechnet aber wegen der Corona-Pandemie schon vorher mit einer deutlich erhöhten Anzahl von Arbeitgeberinsolvenzen.

Mehr: Warum Betriebsrenten in der EU nicht unverhältnismäßig gekürzt werden dürfen.