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Karlsruher Klagen gegen verschärfte Regeln für Schlachthöfe erfolglos

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Infolge der großen Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen gelten für die Fleischbranche verschärfte Vorschriften

- jetzt sind betroffene Unternehmen mit Verfassungsbeschwerden

dagegen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sechs Klagen eines Wurstherstellers und mehrerer Zeitarbeitsfirmen nicht zur Entscheidung an, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Begründung genüge nicht den Anforderungen. (Az. 1 BvR 2888/20 u.a.)

Seit 1. Januar 2021 ist der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern beim Schlachten, Zerlegen und bei der Fleischverarbeitung verboten. Leiharbeit ist seit dem 1. April 2021 nur noch eingeschränkt möglich und soll nach dreijähriger Übergangsfrist komplett untersagt werden. Eine Ausnahme macht das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz nur für kleinere Handwerksbetriebe.