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Karlsruhe verhandelt Ende Juli zu Corona-Wiederaufbaufonds der EU

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende Juli zum 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der Europäischen Union. Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Die Kläger sind allerdings der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig sei. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein, der Bundestag hätte dem aus ihrer Sicht nicht zustimmen dürfen.

In der Verhandlung am 26. und 27. Juli in Karlsruhe wird es nach Angaben des höchsten deutschen Gerichts vom Freitag vor allem darum gehen, ob der sogenannte Eigenmittelbeschluss als offensichtliche und strukturell bedeutsame Kompetenzüberschreitung zu bewerten ist und ob der Bundestag seine haushaltspolitische Gesamtverantwortung in wesentlichem Umfang aufgegeben hat. Der Zweite Senat will zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren zusammen verhandeln (Az: 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21). Dahinter steht unter anderem das "Bündnis Bürgerwille" um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke und mehr als 2000 Bürger.

Der Rat der Europäischen Union hat mit dem Beschluss vom 14. Dezember 2020 die Grundlagen zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen geregelt. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen.

Der Bundestag stimmte dem Beschluss am 25. März 2021 zu, der Bundesrat kurz darauf. Das Bundesverfassungsgericht wies einen gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes gerichteten Eilantrag ab. Die Richterinnen und Richter hielten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für offensichtlich unbegründet, hieß es. "Bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz dann am 23. April 2021, fünf Tage später wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet.