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Kanzleramt blockiert Anspruch auf Homeoffice

Arbeitsminister Hubertus Heil will ein Recht auf Homeoffice gesetzlich verankern. Doch das Kanzleramt hält den Entwurf nicht für abstimmungsfähig.

Ob Arbeitnehmer in Deutschland künftig Homeoffice gegenüber ihrem Arbeitgeber rechtlich durchsetzen können, steht in den Sternen. Das Bundeskanzleramt sieht einen entsprechenden Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien an, hieß es am Dienstag in Berlin aus dem Kanzleramt. Ohne eine solche Ressortabstimmung wäre die Gesetzesinitiative gescheitert.

Diese Abstimmung steht bei der Einbringung eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vor dem formalen Beschluss des Bundeskabinetts. Zur Begründung hieß es im Kanzleramt, im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht, jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice.

Heil hatte am Wochenende in der „Bild am Sonntag“ ein „Mobile Arbeit Gesetz“ für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice angekündigt. Beschäftigte sollen bei einer Fünf-Tage-Woche demnach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Voraussetzung soll sein, dass die Tätigkeit sich dafür eignet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für weitergehende Vereinbarungen soll der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist begründen müssen, warum er ein Gesuch auf mobile Arbeit oder Homeoffice ablehnt. Sonst gilt der Wunsch des Beschäftigten für längstens 6 Monate als bewilligt.

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Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart: „Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik. Auch die Tarifpartner sollen Vereinbarungen zu mobiler Arbeit treffen.“

Gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice wandte sich auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). „Ich finde, es hilft nicht“, sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende in Berlin. Aus seiner Sicht wäre dies eine starre Regelung - „eher ein Zubau an Bürokratie als ein Abbau“.

Laschet erklärte, manche Unternehmen seien schon weiter, während in anderen Bereichen Präsenz erforderlich sei. „Das können Sie nicht per Bundesgesetz festlegen.“ Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf vor mehr Bürokratie gewarnt.

Neue Möglichkeiten durch mobiles Arbeiten

Aus dem Bundesarbeitsministerium hieß es am Dienstag, zum vorgelegten Entwurf für ein Mobile-Arbeit-Gesetz liege dem Ressort bisher keine Stellungnahme des Bundeskanzleramtes vor. „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bleibt der Auffassung, dass ein moderner Arbeitsmarkt einen modernen Ordnungsrahmen braucht“, teilte das Ressort mit. Mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern, sei im Koalitionsvertrag verankert. Das Thema bleibe deshalb auf der Tagesordnung. „Das Bundesarbeitsministerium setzt auf konstruktive Gespräche auf Regierungsebene.“

Der 23-seitige Referentenentwurf liegt dem Handelsblatt vor. Demnach geht das Arbeitsministerium davon aus, dass rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer, die bisher nicht mobil arbeiten, regelmäßig mobil arbeiten möchten und von diesen jährlich zehn Prozent auch einen Antrag stellen werden. Die Hälfte davon werden die Arbeitgeber akzeptieren, nimmt das Ressort an.

Heil hatte seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen in der Corona-Krise begründet. „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten.“ Tatsächlich sind Beschäftigte in vielen Unternehmen und Behörden seit Monaten zumindest teils mobil am Arbeiten. „Brauchen wir das Büro noch?“, fragte zuletzt das „Zeit Magazin“.

Laut Heils Ministerium bestehen zwar schon heute Möglichkeiten, mobil zu arbeiten, etwa um Fachkräfte zu binden. Dennoch herrsche im Ländervergleich eine starke „Präsenspflicht bzw. Anwesenheitskultur“. Im Referentenentwurf heißt es: „Obwohl mobile Arbeit bei immer mehr Tätigkeiten möglich ist, nutzen Arbeitgeber dieses Potential noch zu wenig.“

Skeptische Kommentare zu Heils Vorstoß waren von AfD und FDP gekommen. Den Grünen und den Linken ging Heil nicht weit genug. CSU-Generalsekretär Markus Blume hatte gemeint, Homeoffice sei im Zuge von Corona vielerorts zur Selbstverständlichkeit geworden. Heil aber habe „Regulierungsfantasien“.

Die Koalition hatte auf Basis von Vorschlägen des Arbeitsministeriums bereits mehrere Rechtsansprüche für Arbeitnehmer geschaffen. Dazu zählen ein Anspruch auf eine befristete Reduzierung von Arbeitsstunden oder ein Recht auf Qualifizierung.

DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte den geplanten Anspruch auf bis zu 24 Tage mobiles Arbeiten als zu wenig kritisiert: „Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren.“

Mehr: Statt ein Recht auf Homeoffice durchzusetzen, sollte sich die Politik lieber wieder mehr um mittelständische Unternehmer kümmern.