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Jetzt handeln und Geld sparen: Das sollten Sie bis zum 31. Dezember erledigen

Der Jahreswechsel steht bevor. Wer bis dahin entsprechend handelt, kann eine Menge Geld sparen. Wir verraten, was Sie bis zum 31. Dezember unbedingt erledigen sollten.

Geld und Post-Ist mit Erinnerungen an einer Wand
Das Jahr 2021 nähert sich dem Ende... (Symbolbild: Getty Images) (fotogeng via Getty Images)

Gehen Sie nächstes Jahr in Rente? Werden Sie Elterngeld beziehen? Oder gehören Sie zu der Gruppe derer, die in 2022 weniger Einkünfte haben werden? Dann sollten Sie steuermindernde Ausgaben noch in dieses Jahr vorziehen, rät der Bund der Steuerzahler. Der Grund: "Wird im kommenden Jahr keine oder nur wenig Einkommenssteuer gezahlt", so der Verein, "können Sie die Ausgaben unter Umständen nicht mehr steuermindernd nutzen". Beispiele für steuermindernde Ausgaben sind Handwerkerleistungen und Werbungskosten wie Büroausstattung und Fachbücher.

Werbungskosten überschlagen

Apropos Werbungskosten! Alle Beschäftigte können die beruflich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen. Die Pauschalbetragsgrenze liegt bei 1.000 Euro. Bis zu diesem Pauschbetrag braucht der oder die Steuerzahler*in dem Finanzamt keine Nachweise oder Belege für die Werbungskosten vorlegen. Haben Sie die Grenze dieses Jahr schon überschritten oder liegen die Werbungskosten knapp darunter, sollten Sie ohnehin anstehende Investitionen für den Job noch vor Jahreswechsel tätigen. Dann sparen Sie Steuern mit jedem Euro, der über dem Pauschbetrag liegt. Wenn Ihre Werbungskosten die Grenze des Pauschbetrags nicht erreichen werden, sollten Sie mit den Ausgaben eventuell bis zum kommenden Jahr warten. Vielleicht wird der Pauschbetrag dann überschritten.

Steuererklärung für 2017

Nicht alle Steuerzahler*innen sind zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet, zum Beispiel Angestellte. Sie müssen nicht, aber sie dürfen. Eine freiwillige Erklärung lohnt sich dann, wenn die Beschäftigten mit einer Steuererstattung rechnen können. Unter anderem können sie die Fahrtwege zur Arbeit absetzen. Allerdings müssen sie sich an eine Frist halten, maximal vier Jahre haben sie für die Erklärung Zeit. Spätere Einreichungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. In dem Fall könnten sich die Betroffenen eine Steuererstattung entgehen lassen. Wenn Sie also zu den Freiwilligen gehören, sollten Sie den Zug nicht abfahren lassen. Nutzen Sie die letzten Tage dieses Jahres und reichen Sie bis 31. Dezember die Steuererklärung für das Jahr 2017 ein.

Mindestlohnerhöhung: Minijobber aufgepasst!

Deutscher Mindestlohn
Am 1. Januar 2022 steigt der Mindestlohn auf 9,82 Euro. (Symbolbild: Getty Images) (Stadtratte via Getty Images)

Am 1. Januar 2022 steigt abermals der gesetzliche Mindestlohn. Auch Minijobber*innen werden dann nicht mehr 9,60 Euro, sondern 9,82 Euro brutto die Stunde verdienen. Manche Minijobber*innen sollten die Zeit nicht verstreichen lassen, sondern bis zum Stichtag handeln. Wollen sie die Grenze von 450 Euro nicht überschreiten, müssen sie ihre Arbeitszeit reduzieren. "Andernfalls kann durch die Anhebung des Stundenlohns der sozialversicherungsfreie Minijob in Gefahr geraten", warnt der Bund der Steuerzahler.

Gehaltserhöhung? Wie wäre es mit einem Jobticket?

Für viele Angestellte ist der Jahreswechsel Anlass, um mit dem Chef oder der Chefin eine Gehaltserhöhung zu verhandeln. Dabei haben die wenigsten die Alternative auf dem Schirm: das Jobticket. Gegenüber einem höheren Arbeitslohn hat das Ticket einige Vorteile. Erstens ist es steuerfrei – vorausgesetzt, es wird zusätzlich zum vereinbarten Gehalt ausgezahlt. Zweitens lohnt sich ein Jobticket besonders dann, wie der Bund der Steuerzahler bemerkt, wenn der Arbeitsweg regelmäßig mit dem öffentlichen Personennahverkehr zurückgelegt wird. In dem Fall kann das Ticket auch privat genutzt werden.

Das Timing beim Ja-Wort

Two people walking in different circles overlap with each other as symbol of consensus of opinions
Früher heiraten lohnt sich zumindest in steuerlicher Hinsicht. (Symbolbild: Getty Images) (ajijchan via Getty Images)

Wollen Verliebte ohnehin heiraten, lohnt es sich für sie, sich vor dem 31. Dezember 2021 das Ja-Wort zu geben. Denn dann können sie in der Steuererklärung für dieses Jahr das so genannte Ehegattensplitting beantragen. Das kann sich insofern steuermindernd auswirken, wenn die Partner unterschiedlich hohe Einkünfte haben. Heiraten sie erst nach dem 31. Dezember, bekommen sie das Splitting erst für das kommende Jahr. Übrigens: Für die Zusammenveranlagung ist die standesamtliche Trauung maßgeblich für die Steuerberechnung. Heiraten Paare also 2021 im Standesamt und 2022 kirchlich, so gilt für das Splitting das Jahr 2021.

Gute Vorsätze fassen

Am Ende des Jahres fassen viele Menschen Vorsätze fürs neue Jahr. Es kann, muss sich aber nicht um Geld drehen. Sie wollen ihr Leben verbessern und die Welt zu einem besseren Ort machen. Nicht bei allen gelingt der Vorsatz, doch es lohnt schon der Versuch. Ein Raucher, der es schafft, acht Tage nicht zu rauchen, lebt acht Tage lang gesünder. Nehmen Sie sich also auch dieses Jahr für das kommende etwas Gutes vor. Entschließen Sie sich, nicht mehr zu rauchen und weniger zu trinken. Fassen Sie den Beschluss, weniger an die Arbeit zu denken und mehr an Familie und Freunde. Entscheiden Sie sich dafür, sich gesund zu ernähren und mehr auf die Umwelt zu achten. Selbst wenn Sie nichts davon durchhalten sollten, wird doch etwas übrigbleiben. Gute Vorsätze sind schließlich keine Frage der Zeit.

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