Werbung
Deutsche Märkte schließen in 4 Stunden 24 Minuten
  • DAX

    18.676,53
    -50,23 (-0,27%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.031,17
    -15,82 (-0,31%)
     
  • Dow Jones 30

    39.872,99
    +66,22 (+0,17%)
     
  • Gold

    2.418,30
    -7,60 (-0,31%)
     
  • EUR/USD

    1,0840
    -0,0019 (-0,17%)
     
  • Bitcoin EUR

    64.817,07
    -723,97 (-1,10%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.519,96
    -6,45 (-0,42%)
     
  • Öl (Brent)

    78,28
    -0,38 (-0,48%)
     
  • MDAX

    27.065,42
    -106,94 (-0,39%)
     
  • TecDAX

    3.428,87
    -4,62 (-0,13%)
     
  • SDAX

    15.108,21
    -26,20 (-0,17%)
     
  • Nikkei 225

    38.617,10
    -329,83 (-0,85%)
     
  • FTSE 100

    8.389,48
    -26,97 (-0,32%)
     
  • CAC 40

    8.096,12
    -45,34 (-0,56%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.832,62
    +37,75 (+0,22%)
     

J&J erhöht Vergleichssumme für Babypuder-Krebsklagen erneut

NEW BRUNSWICK (dpa-AFX) -Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson US4781601046 (J&J) will sich weiterhin mit Klägern wegen gesundheitlicher Folgen mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder auf einen Vergleich einigen. Zur Beilegung sämtlicher Klagen um Körperpflegeartikel, die das Magnesiumsilikat Talkum enthalten, bietet J&J den Betroffenen nun einen Vergleich im Volumen von rund 11 Milliarden US-Dollar (10,3 Mrd Euro), teilte das Unternehmen am Mittwoch in New Brunswick mit. Das wären 2,1 Milliarden mehr, als bislang geboten wurden.

Zwei frühere Versuche, sich mit den Klägern zu einigen, waren gescheitert, da die Betroffenen mehr Geld verlangten. Bei den Klagen geht es vor allem um das Körperpuder "Baby Powder", das viele Frauen für Erkrankungen an Eierstockkrebs verantwortlich machen.

Neben J&J sind auch viele andere Hersteller von Baby-, Fuß- und anderen Pudern in den USA mit Klagen konfrontiert. Der Vorwurf lautet auch hier, früher gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe verwendet zu haben, die Krebs auslösen können.

Im Fall von Bayer DE000BAY0017 entschieden US-Gerichte Ende vergangenen Jahres, dass der Konzern nicht für gesundheitliche Folge bestimmter vor langer Zeit mutmaßlich asbestbelasteter Talkumpuder haften muss. Die Leverkusener hatten 2014 das Konsumgütergeschäft der US-amerikanischen Merck & Co US58933Y1055 mit Marken wie Dr. Scholl's übernommen. Der US-Arzneimittelhersteller hatte anschließend vor Gericht durchsetzen wollen, entsprechende Haftungsrisiken mit Blick auf die Talkumpuder nach Ablauf einer Frist im Jahr 2021 an Bayer weiterreichen zu können - auch für die Zeit vor der Übernahme.