Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 55 Minuten
  • DAX

    18.014,12
    +96,84 (+0,54%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.963,47
    +24,46 (+0,50%)
     
  • Dow Jones 30

    38.085,80
    -375,12 (-0,98%)
     
  • Gold

    2.357,20
    +14,70 (+0,63%)
     
  • EUR/USD

    1,0732
    -0,0001 (-0,01%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.019,14
    +135,27 (+0,23%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.387,69
    -8,85 (-0,63%)
     
  • Öl (Brent)

    84,08
    +0,51 (+0,61%)
     
  • MDAX

    26.272,74
    +229,56 (+0,88%)
     
  • TecDAX

    3.296,22
    +29,46 (+0,90%)
     
  • SDAX

    14.241,88
    +246,11 (+1,76%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.128,36
    +49,50 (+0,61%)
     
  • CAC 40

    8.044,29
    +27,64 (+0,34%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.611,76
    -100,99 (-0,64%)
     

Der Industrie drohen durch den CO2-Preis Bürokratie und Liquiditätsentzug

Teile der Wirtschaft sollen vom CO2-Preis entlastet werden. Derzeit sieht es aber danach aus, als würden zunächst alle Unternehmen zur Kasse gebeten.

Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Braun- und Steinkohle aussteigen. Foto: dpa
Deutschland soll bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromgewinnung aus Braun- und Steinkohle aussteigen. Foto: dpa

Mit dem Jahreswechsel vollzieht sich ein grundlegender Wandel bei der Belastung von fossilen Energieträgern mit Steuern und Abgaben: Ab dem 1. Januar 2021 wird in den Sektoren Wärme und Verkehr für jede emittierte Tonne CO2 ein Preis von 25 Euro erhoben. Diese CO2-Bepreisung ist Dreh- und Angelpunkt des von der Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossenen Klimapakets. Geregelt ist der CO2-Preis im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Doch nicht alle sollen die Belastung tragen. Ausnahmen gelten für Unternehmen aus bestimmten energieintensiven Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Sie sollen analog zu den entsprechenden Regeln des Europäischen Emissionshandelssystems verschont werden.

WERBUNG

Allerdings haben die Entlastungsregeln, die das Bundesumweltministerium ersonnen hat, aus Sicht der betroffenen Unternehmen einen großen Nachteil: Die Unternehmen müssen zunächst die volle Belastung eines Kalenderjahres tragen und können dann im Folgejahr nach dem entsprechenden Antragsverfahren mit einer Erstattung rechnen.

Allein die Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) sieht „eine erhebliche dauerhafte Liquiditätsbelastung“ auf die Mitgliedsunternehmen zukommen. Sie summiert sich nach Berechnungen der WV Stahl auf 150 Millionen Euro.

Dieser Betrag bezieht sich nach Angaben der WV Stahl allein auf das Erdgas, das die Unternehmen der Branche einsetzen. „Dies widerspräche dem erklärten Willen des Gesetzgebers, Doppelbelastungen für bereits dem EU-Emissionshandel unterliegende Industrien auszuschließen“, heißt es bei dem Branchenverband.

Firmen fordern Umsteuern

Betroffen sind auch die anderen energieintensiven Branchen, etwa Papier und Chemie. „Eine milliardenschwere Doppelbelastung der deutschen Industrie muss nicht nur in Zeiten von Corona unbedingt vermieden werden. Hier drohen vor allem auch Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Konkurrenten, denn in den meisten europäischen Staaten gibt es neben dem europäischen Emissionshandel keine zusätzliche CO2-Bepreisung“, warnt Gernot Engel, Klimarechtsexperte der Kanzlei Luther.

Aus Sicht betroffener Unternehmen sollte die Bundesregierung umsteuern. „Wir erwarten, dass die Politik dieses Thema jetzt zeitnah und praxistauglich regelt“, sagt Kristian Evers, Gesellschafter der Papier- und Kartonfabrik Varel. „Wir sehen keinen Nutzen darin, dass wir erst Millionen von Euro an den Energieversorger zahlen müssen, nur um das Geld in einem Jahr oder später wieder zurückzubekommen“, kritisiert Evers. „Ein solches Hin und Her bindet nicht nur zusätzliche Kräfte bei uns, sondern auch bei unserem Lieferanten.“

Anwalt Engel sieht das Bundesumweltministerium in der Pflicht. Das Problem sei seit Monaten bekannt und adressiert. Erschwerend komme hinzu, dass die Europäische Kommission noch grünes Licht geben müsse. „Den Unternehmen läuft die Zeit weg“, warnt Engel.

Es drohten gerade zu Beginn des Jahres Liquiditätsengpässe. Engel propagiert eine Freistellung der Unternehmen, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen. „Dann müssten die Zusatzkosten von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 erst gar nicht erhoben werden, nur um sie dann später wieder zurückzuzahlen“, sagt er.

System soll sich bewährt haben

Im Bundesumweltministerium sieht man allerdings keinen akuten Handlungsbedarf. In den Eckpunkten zur Kompensationsregelung, die das Ministerium Ende September vorgelegt hatte, sei eine nachlaufende Entlastung vorgesehen, weil eine Rückerstattung erst dann möglich sei, wenn Klarheit über die verbrauchten Brennstoffmengen und damit über die Kostenbelastung bestehe, teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Auch bei vergleichbaren Kompensationsmechanismen, etwa bei der Strompreiskompensation im Europäischen Emissionshandelssystem, sei dieses System vonseiten der Unternehmen unumstritten und habe sich bewährt. Aufgrund des moderaten Einstiegspreises im nationalen Emissionshandel sei ohnehin nicht mit einem beträchtlichen Liquiditätsentzug der betroffenen Unternehmen zu rechnen, heißt es im Bundesumweltministerium.

Das Bundeswirtschaftsministerium weist allerdings darauf hin, im parlamentarischen Verfahren zum BEHG-Änderungsgesetz sei ein Entschließungsantrag angenommen worden, der die Frage der Liquidität der Unternehmen adressiere und die Bundesregierung auffordere, hier Lösungsvorschläge, beispielsweise über Unternehmerkredite, zu erarbeiten. „Hieran laufen die Arbeiten“, heißt es im Wirtschaftsressort.