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Hundertfacher Betrug: Harte Vorwürfe gegen den „Robin Hood des Kleinanlegers“

Der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber lebte lange von seinem Ruf, ein Retter geschädigter Kleinanleger zu sein. Nun steht er selbst vor Gericht. Der Vorwurf: Betrug.

Zweimal war der Prozess gegen den Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber schon aus gesundheitlichen Gründen verschoben worden, und so war die Nervosität im Landgericht von Saarbrücken spürbar, als am Mittwochmorgen plötzlich ein Schöffe fehlte. Er war auch nicht per Telefon zu erreichen. Minuten vergingen. Dann gab es doch Entwarnung. Mit einer halben Stunde Verspätung konnte die Verhandlung schließlich beginnen.

Der Angeklagte Fuchsgruber ist als „Robin Hood des Kleinanlegers“ bekannt geworden. Ob Göttinger Gruppe, Prokon oder S & K – in den vergangenen Jahrzehnten gab es kaum einen großen Kapitalanlageskandal, in dem der heute 55 Jahre alte Privatfahnder nicht mitmischte. Entweder jagte er im Namen der Kleinanleger Geldern und Ganoven hinterher, oder er erklärte als Experte im Fernsehen die undurchsichtigen Firmenstrukturen des Grauen Kapitalmarkts.

Seine Zitate und Bonmots waren prägnant und witzig. Der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte er einmal: „Den Deutschen ist Steuersparen wichtiger als Sex. Deshalb werben Betrüger fast immer mit dem Steuersparen.“ Doch nun muss sich Fuchsgruber selbst wegen zahlreicher Betrugsvorwürfe verantworten.

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In Handschellen hereingeführt

Handschellen kannte der Privatermittler in der Vergangenheit ausschließlich an seinen Gegenspielern. Am Mittwochmorgen waren seine Handgelenke gefesselt, als ihn zwei Justizbeamte in den Saal 137 des Saarbrücker Landgerichts führten. Der Detektiv nahm auf der Anklagebank Platz, dann begann Staatsanwältin Krauth mit der Verlesung der 32 Seiten starken Anklageschrift.

Die Strafverfolger haben in den letzten drei Jahren nahezu 250 Straftaten ermittelt, die sie ihm vorwerfen. Bei der überwiegenden Zahl soll Fuchsgruber seine Klienten gewerbsmäßig betrogen oder deren Gelder veruntreut haben. Der Ermittlungsbehörde zufolge missbrauchte er von ihm zum Schutz der Anleger gegründete und geführte Aktionsgemeinschaften.

Oft soll es ähnlich zugegangen sein wie beim „Dominion“-Schneeballsystem, dessen Hauptdrahtzieher 2013 zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt wurde. Nachdem Anleger hohe Verluste fürchten mussten, engagierten sie Fuchsgruber. Der Detektiv gründete eine Aktionsgemeinschaft für die Investoren. Ihre Aufnahme- und Monatsgebühren berechneten sich nach der Höhe der Kapitalanlage. Zudem wurde ein Erfolgshonorar vereinbart.

Im Fall „Dominion“ agierte Fuchsgruber zunächst offenbar erfolgreich. Er erzielte Vergleiche und Urteile im Sinne der Anleger und sicherte Gelder von rund 1,5 Millionen Euro. Doch diese habe er dann nicht komplett weitergereicht, sagte die Staatsanwältin. „Fuchsgruber zahlte nicht in voller, vertraglich vereinbarter Höhe aus.“ Nur rund die Hälfte der geretteten Gelder habe der Detektiv schließlich den Anlegern ausgeschüttet. Der Gesamtschaden betrage allein bei diesem Anklagepunkte mehr als 600.000 Euro.

Gut zwei Stunden lang verlas die Anklägerin nur Namen und Schadensummen der einzelnen Opfer. Fuchsgruber lauschte weitgehend regungslos, manchmal machte er sich Notizen. Er wirkte abgekämpft. Zwar erinnerten Schal und Brille an frühere Fernsehauftritte, nur die grauen Bartstoppeln passten nicht dazu.

Befangenheitsantrag gegen die Richter

Nachdem er vergangenen Dienstag den ersten Verhandlungstag hatte platzen lassen und sich stattdessen für das Gericht überraschend einer Operation unterzogen hatte, nahm das Gericht ihn wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Als dieser Punkt zur Sprache kam, wurde es kurz laut im Gerichtssaal. Verteidiger Jens Schmidt betonte vehement die Dringlichkeit der Operation. „Herr Fuchsgruber will den Prozess in keiner Weise verschleppen“, sagte er und drängte die Richterin, den anwesenden medizinischen Gutachter direkt zu befragen und Fuchsgruber aus der Haft zu entlassen.

Der Verteidiger stellte Befangenheitsanträge gegen die Kammer und bot als „Friedensangebot“ an, diese zurückzunehmen, wenn der Detektiv freikomme. Die Richterin lehnte eine schnelle Entscheidung ab, da der Gutachter zunächst die behandelnden Ärzte sprechen müsse. Eine Entlassung am Mittwoch wurde deshalb nicht mehr erwartet.

Die Strafverteidiger des Detektivs hatten vergangene Woche noch Optimismus verbreitet. „Wir sind zuversichtlich, dass sich ein Großteil der Vorwürfe im Rahmen der Beweiswürdigung nicht bestätigen wird“, hieß es aus der Saarbrücker Kanzlei Schmidt Rechtsanwälte.

Auch Fuchsgruber hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mehrfach abgestritten. Er wehre sich „vollumfänglich“, sagte er zuletzt im Juli 2018 dem Handelsblatt. „Ich würde die Verhandlung als sehr spannend einschätzen“, fügte er vieldeutig hinzu.

Die Firmen des Angeklagten sind pleite

Für den Privatermittler läuft es jenseits des Gerichtssaals miserabel. Seit Jahren plagen ihn Finanznöte, die er stets abstritt. Im Sommer 2017 erklärte er: „Es gibt keine echte Insolvenzbedrohung.“ Ein Jahr später folgte dann die Privatinsolvenz. Laut Saarbrücker Zeitung haben Gläubiger Forderungen von nahezu 800.000 Euro angemeldet.

Sein Gestüt wurde geschlossen, die Pferde holte der Amtstierarzt vom Hof. Seine Firmen sind pleite. Als wäre das nicht genug, wirft ihm die Staatsanwältin zusätzlich Insolvenzverschleppung vor. Er habe die Zahlungsunfähigkeit seiner M. Fuchsgruber GmbH und der Fuchsgruber KG nicht rechtzeitig beim Amtsgericht angezeigt. Überdies soll der Detektiv auch Konto-Auszüge gefälscht haben.

Am Mittwoch wollte Fuchsgruber vor Gericht keine Aussage machen.

Der Prozess ist bis Mitte März terminiert. Bei einer Verurteilung droht dem Detektiv eine längere Haftstrafe. Eines zeichnet sich heute schon ab: Viele Gläubiger werden wohl leer ausgehen. Ein Betroffener aus Thüringen sagte dem Handelsblatt, dass er zwar einen Titel über 22.000 Euro erstritten habe, den jedoch wegen der Privatinsolvenz nicht vollstrecken könne.

Hoffnung, das Geld wiederzusehen, bleibe ihm kaum noch. „Ich verspreche mir vom Prozess nur noch, dass Fuchsgruber nicht mehr die Möglichkeit hat, Interessengemeinschaften zu gründen und dafür Geld einzusammeln“, sagte er. Zur Urteilsverkündung will er nach Saarbrücken fahren.