Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.646,65
    -704,52 (-1,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.327,84
    -68,69 (-4,92%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Corona-Hotspots abriegeln? „Verfassungswidrig und unsinnig“ – „Ein allerletztes Mittel“

Mobilität ist laut Robert Koch-Institut einer der Treiber dieser Pandemie. Sollten Corona-Hotspots in Deutschland deshalb notfalls abgeriegelt werden? Die Bundesregierung hält das für möglich.

Um Abriegelungen durchsetzen zu können, müsste wohl auch die Polizei zum Einsatz kommen. Foto: dpa
Um Abriegelungen durchsetzen zu können, müsste wohl auch die Polizei zum Einsatz kommen. Foto: dpa

In der Politik ist eine Debatte über eine mögliche Abriegelung von Corona-Risikogebieten zur Eindämmung der Pandemie entbrannt. Auslöser ist ein entsprechender Vorschlag des Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler.

Die Bundesregierung hält eine Sperrung von Gebieten für möglich. „Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten haben schon vor Monaten festgestellt, dass es als weitestgehende Maßnahme auch Beschränkungen der Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus geben kann“, sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) der „Rheinischen Post“ .

WERBUNG

Zuvor hatte schon Vize-Regierungssprecherin Martina Fietz Beschränkungen von Ein- und Ausreisen „rein epidemiologisch gesehen“ als eine Möglichkeit bezeichnet, eine Verbreitung des Virus zu verhindern. Ziel sei aber, „so viel wie möglich vom öffentlichen und privaten Leben aufrecht zu erhalten“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich zurückhaltend zu dem RKI-Vorstoß. Es gebe „keine konkreten Szenarien“ für einen Einsatz der Bundespolizei im Falle von Abriegelungen.

In den Fraktionen im Bundestag wird das Thema unterschiedlich bewertet. „Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass auch wieder Eingriffe in die Freizügigkeit und Bewegungsfreiheit notwendig werden können, wenn die Überlastung des Gesundheitssystems droht“, sagte etwa der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt.

Die Voraussetzungen, wann die Regierung dies anordnen dürfe, müssten aber vom Parlament konkretisiert werden. „Wir haben es hier mit massiven Grundrechtseingriffen zu tun“, betonte Fechner. Da müsse ein strenger Verhältnismäßigkeitsmaßstab angesetzt werden. „Das heißt vor allem, dass kein milderes Mittel zur Verfügung stehen darf.“

Widerspruch kommt aus der Union. „Aus meiner Sicht ist eine Abriegelung von ganzen Städten oder Regionen verfassungswidrig und auch nicht sinnvoll“, sagte der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg, dem Handelsblatt. „Zielführend ist es, die bestehenden Quarantäneregeln einzuhalten und zu kontrollieren.“ Neue Maßnahmen brauche es nicht, wenn nur die jetzigen konsequent umgesetzt würden. „Hier müssen alle Länder und Kommunen aber auch den Aufgaben nachkommen, die sie haben.“

Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge schloss hingegen eine Abriegelung bestimmter Regionen als „allerletztes Mittel“ nicht aus. „Das Abriegeln von Hotspots als letztes Mittel sollten wir erst dann diskutieren, wenn sich Menschenleben nicht anders schützen lassen“, sagte Sorge dem Handelsblatt. Er betonte allerdings auch: „Alarmismus und Überbietungswettbewerb bei potenziell denkbaren Maßnahmen tragen aber nicht zur Verbesserung der Situation bei.“ Die meisten Menschen beschränkten ihre Reisen ohnehin schon heute.

Wieler hatte seinen Vorstoß mit der verschärften Corona-Lage begründet. Vor neun Monaten habe er sich eine Abriegelung von Corona-Hotspots nicht denken können. „Inzwischen kann ich mir vorstellen, dass solche Maßnahmen durchgeführt würden“, sagte Wieler am Donnerstag dem Fernsehsender Phoenix. „Wenn die Maßnahmen nicht verschärft werden, werden die Infektionszahlen weiter hochgehen“, warnte der RKI-Chef und nannte eine Zahl von bis zu 10.000 Neuinfektionen täglich. „Mobilität ist einer der Treiber dieser Pandemie“, so Wieler.

CSU: RKI-Chef soll Vorschlag konkretisieren

Wie zur Bestätigung meldete Wielers Behörde am Freitag mit 7334 Neuinfektionen binnen Tagesfrist einen neuen Höchstwert. Erst am Donnerstag hatte die Behörde mit 6638 Fällen ein Allzeithoch seit Ausbruch der Pandemie erfasst.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle sprach indes von „unausgegorenen“ Vorschlägen des RKI-Chefs, die vielen Bürgerinnen und Bürgern „Angst“ machten. „Die Treiber der Pandemie scheinen momentan Zusammenkünfte im privaten Bereich zu sein“, sagte er dem Handelsblatt. Diese zu deckeln und zu beschränken sei sinnvoll. „Eine pauschale Beschränkung der Mobilität ergibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, zumal, wenn sie in einem Interview ohne konkrete Maßstäbe und Kriterien angekündigt wird.“

Der CSU-Innenpolitiker Volker Ulrich sieht denn auch den RKI-Präsidenten Wieler in der Pflicht, bei einem solchen Vorschlag darzulegen, was er unter „Abriegelung“ von Risikogebieten verstehe und welche Behörden mit welchen Mitteln eine solche Maßnahme durchsetzen sollten. Aus seiner Sicht sei eine Abriegelung „weder eine geeignete und schon gar keine verhältnismäßige Maßnahme“.

Skeptisch äußerten sich die Grünen. „Es ist gut und richtig, frühzeitig über alle Szenarien zu diskutieren, sorgsam und auf Basis von Fakten abzuwägen, um dann notwendige und verhältnismäßige Entscheidungen treffen zu können“, sagte Fraktionsvize Konstantin von Notz. Um die nötige Akzeptanz zu erreichen, müssten jedoch Parlament und Öffentlichkeit „bestmöglich“ einbezogen werden.

„Die Mobilität bleibt ein zentraler Faktor„, fügte von Notz hinzu. Daher sollten sich alle gut überlegen, „auf welche persönliche Reisetätigkeit wir angesichts der aktuellen Lage zugunsten unserer solidarischen Gemeinschaft verzichten können“ – auch, um „extrem weitgehende“ Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtseingriffe gemeinsam noch abwenden zu können.

Bayern hebt Beherbergungsverbot auf, Hessen plant das Gleiche

Angesichts der zugespitzten Lage hatten am Mittwochabend Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bei einem Krisentreffen in Berlin neue Beschränkungen beschlossen, um die Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Die Maßnahmen wurden jedoch schon juristisch angegriffen – in manchen Bundesländern mit Erfolg.

In Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten Verwaltungsrichter das umstrittene Beherbergungsverbot am Donnerstag für rechtswidrig erklärt. Andere Länder hoben von sich aus eine entsprechende Regelung auf. In Bayern läuft das Verbot an diesem Freitag aus. In Hessen steht die geplante Abschaffung des Beherbergungsverbots am Montag auf der Tagesordnung der Sitzung des Corona-Kabinetts. In Berlin, wo es das Verbot nicht gibt, kippte indes das Verwaltungsgericht die Sperrstunde für Bars, Kneipen und Restaurants von 23 Uhr bis 6 Uhr.

Eine Abriegelung von Risikogebieten wäre nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Es handle sich dabei zwar um einen „sehr einschneidenden Freiheitseingriff“, der jedoch „bei einer wirklich großen Gefahr für Leben und Gesundheit als letztes Mittel verfassungsgemäß“ wäre.

Die Maßnahme ist auch nicht aus der Luft gegriffen. In Spanien wird sie bereits praktiziert. Angesichts hoher Corona-Zahlen hatte die Regierung des Landes vor Kurzem den Notstand über Madrid verhängt. Auf diese Weise soll die Abriegelung der Hauptstadt auch gegen den Willen der Regionalregierung durchgesetzt werden können.

Gabriel Felbermayr, Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW), nannte Asien und dort vor allem China, wo sich die Abriegelung von Hotspots bewährt habe, um die Ausbreitung des Virus schnell einzudämmen. „Es handelt sich aber um eine deutlich drakonischere Maßnahme als ein Beherbergungsverbot, und die Durchsetzung, auch das zeigt das Beispiel Asien, erfordert höheren Ressourceneinsatz, potenziell sogar Polizeieinsatz“, sagte Felbermayr dem Handelsblatt.

„Keine leichte Aufgabe für politische Entscheidungsträger“

Ökonomisch betrachtet seien „zielgenaue Abriegelungen“ aber vermutlich besser als generelle Reisebeschränkungen, weil sie die Anpassungskosten auf die geografischen Räume konzentrierten, in denen das Infektionsgeschehen am stärksten ist. „Damit würden die richtigen Anreize gesetzt, lokal alles zu tun, um die Inzidenz zu reduzieren“, sagte er.

Man müsse sich aber sehr genaue Gedanken machen über die Definition von Hotspots: „Wahrscheinlich müssten das Kommunen sein, nicht Kreise, und ob die kritische Inzidenzrate bei 50 Fällen pro Woche und 100.000 Einwohnern liegen soll, ist ebenfalls unklar“, sagte er.

Ifo-Präsident Clemens Fuest glaubt wiederum, dass die ökonomische Wirkung davon abhängen würde, was „Abriegeln“ genau bedeutet. „Wenn es darum geht, nicht beruflich veranlasste Reisen zeitlich begrenzt einzuschränken, dürften die wirtschaftlichen Folgen überschaubar sein, ein vollständiges Abriegeln für den Personenverkehr hätte dagegen hohe ökonomische Kosten“, sagte er.

Außerdem müsse die Politik allgemeinen Folgen für das Vertrauen von Konsumenten und Produzenten bedenken: „Die Abriegelung wäre ein Signal, dass die Krise sich deutlich verschärft. Man sollte das meines Erachtens nur machen, wenn der Ertrag in Form der Eindämmung der Epidemie hinreichend hoch ist“, betonte er. Diese Abwägung sei schwierig und müsse auf der Basis sehr unvollständiger Informationen erfolgen. Das sei „keine leichte Aufgabe für die politischen Entscheidungsträger“.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher befürchtet daher schon jetzt, dass diese Abwägung nur schiefgehen kann. „Der Erfolg von Corona-Maßnahmen hängt in allererster Linie von deren Akzeptanz bei den Menschen ab“, sagte er dem Handelsblatt.

Eine Abriegelung von Hotspots könnte nicht nur ineffektiv, sondern im schlimmsten Fall sogar kontraproduktiv sein, wenn viele Bürgerinnen und Bürger dies nicht akzeptierten und sich deshalb gegen die gesamte Strategie und auch andere Maßnahmen der Politik stellten. „Beispiele wie Spanien und Frankreich zeigen, dass härtere Restriktionen auch langfristig nicht zu einer besseren Begrenzung der Infektionswelle führen müssen.“ Fratzscher hält die Abriegelung von Hotspots daher für ein „gefährliches Experiment“.

Der Städte- und Gemeindebund hält es ohnehin für unrealistisch, ganze Hotspot-Regionen systematisch abzuriegeln, um die Mobilität zu beschränken. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sprach von „theoretischen“ Überlegungen des RKI-Chefs, die „zusätzliche Angst erzeugen“.

„Was wir jetzt brauchen ist aber nicht etwa Angst, sondern Besonnenheit und Disziplin aller Bürgerinnen und Bürger“, sagte Landsberg. „Wichtig wäre daher eine Kommunikationskampagne, nicht nur in den Hotspots, um immer wieder auch über die sozialen Medien auf die notwendige Einhaltung der Regeln hinzuweisen.“ Der Schlüssel zur Pandemiebekämpfung liege in der Überzeugung der Menschen, betonte Landsberg.

In Spanien wurde der Corona-Hotspot Madrid bereits abgeriegelt. Foto: dpa
In Spanien wurde der Corona-Hotspot Madrid bereits abgeriegelt. Foto: dpa
Mehrere Berliner Bezirke gelten auf der Liste des Robert Koch-Instituts als Risikogebiete. Foto: dpa
Mehrere Berliner Bezirke gelten auf der Liste des Robert Koch-Instituts als Risikogebiete. Foto: dpa