Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.161,01
    +243,73 (+1,36%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.006,85
    +67,84 (+1,37%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,66
    +153,86 (+0,40%)
     
  • Gold

    2.349,60
    +7,10 (+0,30%)
     
  • EUR/USD

    1,0699
    -0,0034 (-0,32%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.034,11
    -1.112,71 (-1,85%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.312,29
    -84,25 (-6,02%)
     
  • Öl (Brent)

    83,66
    +0,09 (+0,11%)
     
  • MDAX

    26.175,48
    +132,30 (+0,51%)
     
  • TecDAX

    3.322,49
    +55,73 (+1,71%)
     
  • SDAX

    14.256,34
    +260,57 (+1,86%)
     
  • Nikkei 225

    37.934,76
    +306,28 (+0,81%)
     
  • FTSE 100

    8.139,83
    +60,97 (+0,75%)
     
  • CAC 40

    8.088,24
    +71,59 (+0,89%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.927,90
    +316,14 (+2,03%)
     

Hilfe bei der Steuererklärung

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)


Eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich: Im Schnitt winken rund 900 Euro Rückzahlung. Trotzdem tun sich viele mit der Abgabe schwer. Die jährliche Abrechnung erscheint manchem zu aufwendig und kompliziert. Welche Hilfen es für Arbeitnehmer und Selbstständige gibt und was sie kosten, erklärt Stiftung Warentest.

Wenn einmal im Jahr die Erledigung der Steuererklärung ansteht, bedeutet das für manchen eine regelrechte Qual. Nicht nur Belege und Rechnungen müssen dann zusammengesucht werden, es gilt auch vieles zu beachten. Ständige Gesetzesänderungen machen die Arbeit dann nicht gerade einfacher.

Abgeben sollten Sie Ihre Steuererklärung aber in jedem Fall, rät Stiftung Warentest, denn es winken bei fast jedem mehrere hundert Euro Rückzahlung. Wer die Erklärung nicht alleine machen will oder kann, sollte sich professionelle Hilfe suchen. In der aktuellen Ausgabe des Verbrauchermagazins Finanztest erklären die Experten wo es die gibt und was sie kostet.

WERBUNG

Relativ günstig geht das bei Lohnsteuerhilfevereinen. Die stehen Angestellten, Beamten, Rentnern, Pensionären und auch Arbeitslosen und Unterhaltsempfängern offen. Rund 9.000 Beratungsstellen stehen dafür bundesweit zur Verfügung. Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbstständige können sich nicht an Lohnsteuervereine wenden. „Die Grenzen sind recht eng: Schon eine Solaranlage auf dem Dach, mit der ein Angestellter Strom ins Netz einspeist, macht ihn zum Gewerbetreibenden“, so die Verbraucherschützer.

Grundvoraussetzung dafür, dass der Lohnsteuerverein bei der Erklärung hilft, ist eine Mitgliedschaft. Fällig ist dann eine einmalige Aufnahmegebühr, die sich meist zwischen zehn und 20 Euro bewegt. Darüber hinaus sind Gebühren fällig, die sich am Bruttoeinkommen orientieren. Große Vereine würden zwischen 35 und 442 Euro pro Jahr verlangen, erklärt Stiftung Warentest. Im Gegenzug bekommen die Mitglieder über das gesamte Jahr hinweg steuerlichen Rat und Tipps, wie sich Steuern sparen lassen. Zudem erstellen die Vereine die jährliche Steuererklärung, berechnen Nachzahlungen und prüfen den Steuerbescheid.

Gewerkschaften bieten ebenfalls steuerliche Beratung
Wer einer Gewerkschaft angehört, kann sich auch von dieser steuerlich beraten lassen. Die Voraussetzungen seien ähnlich wie bei den Lohnsteuerhilfevereinen. „Teilweise arbeiten Gewerkschaften mit Lohnsteuervereinen zusammen und gewähren ihren Mitgliedern günstigere Konditionen“, so die Experten.

Wer Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb hat oder selbstständig arbeitet, für den fallen Lohnsteuerverein und Gewerkschaft weg. Hilfe gibt es dann nur bei einem Steuerberater oder einem Steuerbevollmächtigten. Die Kosten für diese Beratungen lassen sich nur individuell festlegen. Einen Anhaltspunkt kann die sogenannte Steuerberatervergütungsverordnung geben. Sie beinhaltet Mindest- und Höchstgebühren, die Steuerberater berechnen müssen und dürfen.

Lesen Sie auch: Die 9 seltsamsten Jobs der Welt

Allerdings dürfe ein Steuerberater nicht einfach den Maximalbetrag fordern, sondern müsse seine Leistungen nach Sachverhalt und Aufwand anteilig berechnen, so Stiftung Warentest. Verlange der Berater mehr als die mittlere Gebühr, so müsse er das gegenüber seinem Mandanten begründen können. Auch die Kosten für den Berater lassen sich von der Steuer abziehen, sofern sie sich auf die Ermittlung der Einkünfte beziehen und rein betrieblicher und beruflicher Art sind.

Um Kosten kleiner zu halten, raten die Experten, die Unterlagen immer gut sortiert abzugeben, so dass ein die Bearbeitung weniger aufwendig ausfällt.

Den vollständigen Bericht von Stiftung Warentest zum Thema „Steuerberatung“ finden Sie hier (kostenpflichtig).