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'Heizungsgesetz' weiter in der Kritik

BERLIN (dpa-AFX) -Kurz vor dem geplanten Bundestagsbeschluss haben Verbände Kritik am "Heizungsgesetz" geäußert und Nachbesserungen gefordert. Zugleich machten Verbändevertreter am Montag bei einem Fachgespräch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich, es dürfe nun keine weitere Hängepartie geben. Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, sprach mit Blick auf eine Verunsicherung bei Kunden von einem "Marktabriss" bei der Heizungsmodernisierung. Es brauche nun Klarheit.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, soll nach dem Willen der Koalition aus SPD, Grünen und FDP am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung bekräftigte die Forderung der Union, vor dem Beschluss müsse es erneute Beratungen und eine "Offenheit für Verbesserungen" geben.

Constantin Terton vom Handwerksverband ZDH sagte, Betriebe könnten Kunden zum Heizungstausch derzeit kaum rational beraten. Es sei dringend Planungssicherheit notwendig. Terton kritisierte zudem, zur geplanten neuen staatlichen Förderung gebe es bislang nur ein Eckpunktepapier. Norbert Azuma-Dicke vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie nannte dies ein "Desaster".

Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Über das Gesetz hatte es Konflikte gegeben. Auf Druck vor allem der FDP hatte es grundlegende Änderungen der ursprünglichen Pläne gegeben.

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Wilko Specht vom Industrieverband BDI sagte, es müsse nun in der Bevölkerung Vertrauen zurückgewonnen werden. Verglichen mit den ersten Plänen seien zwar einige Verbesserungen erreicht worden, das Gesetz sei aber nicht vollkommen. Aus Sicht von Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, sind nach Verabschiedung der GEG-Novelle weitere Anpassungen nötig: "Nach der Novelle ist vor der Novelle." Sie verwies auf die geplante Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung.

Für Bestandsbauten soll dies der Dreh- und Angelpunkt sein: Auf der Grundlage einer Wärmeplanung in Kommunen sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100 000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.