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Heizungsgesetz-Kläger Heilmann: Habe Ampel einen Gefallen getan

BERLIN (dpa-AFX) -Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hat mit seiner erfolgreichen Klage gegen das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach eigener Einschätzung "einen Gefallen getan". Wenn das Gesetzgebungsverfahren nicht ordentlich ablaufe, entstehe die Gefahr, ein formell verfassungswidriges Gesetz zu beschließen, sagte Heilmann am Donnerstag in Berlin.

"Eine Verfassungsbeschwerde zu diesem Gesetz kommt so sicher wie das Amen in der Kirche", sagte Heilmann. "Eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz hätte Erfolg gehabt." Dann wäre das Gesetz später aufgehoben worden, was für den Klimaschutz "die allerschlechteste Lösung" gewesen wäre. "Die Verfahren des Deutschen Bundestags leiden seit längerem an Übereilung, an Hetze" und damit an mangelnder Sorgfalt, sagte Heilmann.

Die für Freitag geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag hatte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch im Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, entschied das höchste deutsche Gericht. Es hatte Zweifel daran angemeldet, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt blieben.

Der Politiker sprach von einem "Weckruf aus Karlsruhe". Er schlug vor, sich nun als Abgeordnete zusammenzusetzen und die Geschäftsordnung des Bundestags zu überarbeiten, bevor die Verfassungsrichter Vorgaben machten. Es brauche zum Beispiel eine Mindestzeit für den zuständigen Ausschuss, um sich mit Plänen zu befassen.

Heilmann bestätigte, dass sich auch AfD-Politiker seinem Verfahren angeschlossen hätten. Er habe dem widersprechen wollen, das sei aber nicht möglich gewesen.