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Gute Idee, schlechte Umsetzung: Warum das Mieterstrom-Konzept wenig Anhänger hat

Mit einer speziellen Förderung will die Bundesregierung umweltfreundlichen Strom auf deutschen Dächern fördern – aber das System Mieterstrom stößt auf Kritik.

Die Idee klingt gut: Photovoltaikanlagen auf Tausenden deutschen Mietshausdächern könnten dezentral erzeugten grünen und dazu günstigen Strom für die Bewohner liefern. Doch der sogenannte Mieterstrom sorgt für heftige Debatten.

Denn das Konzept, mit dem die Bundesregierung einen Anreiz für den Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden schaffen will und das auch den Ausbau von Ladestationen für E-Autos begünstigen könnte, hat Mängel, sagen Kritiker. Sie hoffen, dass das ausschlaggebende EEG-Gesetz in diesen Tagen entsprechend geändert wird – zumal es in seiner jetzigen Form nicht dazu führte, dass sich das System Mieterstrom im großen Maßstab etablierte.

Das funktioniert im Kern so: Für jede Kilowattstunde von auf dem Dach erzeugten Solarstrom gibt es einen Zuschuss vom Staat. Außerdem wird der von den Mietern nicht verbrauchte Strom ins allgemeine Stromnetz eingespeist und vergütet. Und anders als beim Strombezug aus dem Netz entfallen noch einige Kosten wie Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben.

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Doch es gibt ein Problem: „Für vermietende Privatpersonen wird es nach derzeitigem Stand auch in Zukunft viel zu kompliziert sein, im, auf oder am Haus produzierten Ökostrom den Mietern zur Verfügung zu stellen“, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Wenn Hausbesitzer und Anlagenbetreiber bei der Eigenversorgung nämlich als Energieversorgungsunternehmer eingestuft würden, ziehe das erhebliche bürokratische Anforderungen nach sich. Zudem müssen Vermieter damit rechnen, die Gewerbesteuerbefreiung zu verlieren, wenn sie als Nebengeschäft Strom verkaufen.

Wenn es also politisch gewollt sei, dass Mieter vom dezentral produzierten Solarstrom profitierten, sollte das Angebot künftig als Eigenverbrauch gelten und der Stromverbrauch aus der hauseigenen Solaranlage wie bei der Heizung mit den jährlichen Betriebskosten abgerechnet werden können. „Unter diesen Voraussetzungen würde ein Anreiz für Investitionen in Solarstromanlagen gerade in den Innenstädten und gleichzeitig ein Beitrag zur Senkung der Wohnkosten geschaffen“, meint Verbandspräsident Kai Warnecke. „Die EEG-Novelle ist eine große Chance, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter auszubauen und die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen.“

Befreiung von Umlagen und Abgaben gefordert

Aufseiten der großen Wohnungskonzerne sieht man die Diskussionen um den Mieterstrom ebenfalls mit gemischten Gefühlen. Zwar sei die Förderung in Form der angedachten Neubewertung des Mieterstromzuschlags zum 1. Januar 2021 ein Schritt in die richtige Richtung. „Aber damit Mieterstrom praktikabel und wirtschaftlich ist, wären weitere regulatorische Anpassungen nötig“, erklärt Tobias Hofmann, beim größten deutschen Wohnungskonzern Vonovia verantwortlich für Quartierssysteme und Geschäftsentwicklung.

„Dezentral erzeugter Strom sollte idealerweise von allen Umlagen und Abgaben befreit werden; und das nicht nur für Mieterstrom, sondern auch für solchen Strom, der zukünftig innovative Wärmeerzeuger oder E-Autos versorgen soll“, zeigt er eine Perspektive auf. Eine Änderung wäre aus seiner Sicht auch für dieses Beispiel sinnvoll: „Während man als Eigenheimbesitzer von EEG-Umlagen zum Teil oder komplett befreit ist, müssen Mieter in Mehrfamilienhäusern den vollen Beitrag der EEG-Umlage tragen.“

Vonovia hat 2019 ein „1000-Dächer-Programm“ ausgerufen: Jährlich soll auf 1000 der insgesamt rund 50.000 Dächer des Unternehmens Photovoltaik installiert werden. Mittlerweile befinden sich auf mehr als 1350 Gebäuden im Bestand von Vonovia Solarmodule, die zusammen 15 Gigawattstunden (GWh) Strom pro Jahr erzeugen.

„Doch an vielen Standorten wird der Strom der Photovoltaikanlagen auf dem Dach direkt ins Netz eingespeist und nicht vor Ort verwendet“, berichtet Hofmann. Es sei zwar wünschenswert, diesen Strom direkt vor Ort zu nutzen. Dies aber erfordere bauliche Maßnahmen, die vor allem bei älteren Gebäuden aufwendig und kostspielig seien. Bei Neubauten sehe das anders aus. Dort könne man die elektrische Infrastruktur von Anfang an so aufbauen, dass Mieterstromkonzepte deutlich leichter wirtschaftlich umsetzbar seien.

Wenn man aber die Klimawende schaffen will, genügt es nicht, nur Neubauten umweltfreundlich zu gestalten.

Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und Industrie

Immer offener wird in der Immobilienbranche darüber diskutiert, dass der Gebäudesektor für 28 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland unmittelbar verantwortlich ist – und dass die gesamte Wohnungsbranche zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung aktiv werden muss. Von 118 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2018 müsse man bis zum Jahr 2030 auf 70 Millionen Tonnen kommen, „das sind insgesamt 40 Prozent weniger“, hatte der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, Rolf Buch, kürzlich bei einer von dem Wohnungskonzern zusammen mit der Fraunhofer-Gesellschaft und der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ausgerichteten Klimakonferenz in Berlin vorgerechnet.

„Einen ersten Teil des CO2 werden wir durch energetische Sanierungen vermeiden, wie wir sie heute kennen und schon praktizieren. Einen zweiten Teil des CO2 werden wir durch – zumindest heute noch nicht wirtschaftliche – Maßnahmen vermeiden können“, hatte Buch erklärt. Darüber hinaus müssten in Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und Industrie neue Lösungen gefunden werden.

Die Novelle des EEG befindet sich voraussichtlich am 26. oder 27. November zur 2. und 3. Lesung im Bundestag und soll direkt im Anschluss verabschiedet werden.