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„Grundsätzlich dürfte im Fall Berger keine Auslieferung erfolgen“

Der auf Rechtshilfefragen spezialisierte Schweizer Anwalt Daniel Holenstein erklärt im Interview, warum es für den angeklagten Hanno Berger dennoch eng werden könnte.

Die Schweiz liefert Steuersünder zwar nicht aus, wer aber mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird, kann an der Grenze in Haft genommen werden. Foto: dpa
Die Schweiz liefert Steuersünder zwar nicht aus, wer aber mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird, kann an der Grenze in Haft genommen werden. Foto: dpa

Daniel Holenstein ist Rechtsanwalt bei der Schweizer Kanzlei NSF in Zürich. Früher hat er bei der deutschen Sozietät Flick Gocke Schaumburg gearbeitet. Holenstein ist diplomierter Steuerexperte, spezialisiert auf Amts- und Rechtshilfefragen sowie Steuerstrafsachen. Im Interview spricht er über den weitgehenden Schutz potenzieller, in der Schweiz beheimateter Steuerhinterzieher im Allgemeinen und den in Deutschland angeklagten Hanno Berger im Besonderen.

Herr Holenstein, ist die Schweiz noch ein sicherer Hafen für Steuerstraftäter aus Deutschland?

Ja, zumindest in aller Regel. Wer in Deutschland Steuerstraftaten begangen hat und in die Schweiz umgesiedelt ist, muss grundsätzlich keine Auslieferung fürchten. Dafür sorgt der sogenannte Fiskalvorbehalt. Er besagt, dass Schweizer Einwohner vor der Auslieferung geschützt sind, solange sie nur direkte Steuern hinterzogen haben.

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Die Schweiz will keine Steueroase mehr sein. Trotzdem werden Steuerhinterzieher geschützt?

Man muss hier unterscheiden. In der Tat ist die Schweiz kein Hort mehr für unversteuerte Gelder. Die Banken haben sich von diesem Geschäft konsequent verabschiedet. Ausländische Kunden wurden aufgefordert, Nachweise dafür zu liefern, dass ihr Vermögen korrekt versteuert wird. Außerdem hat die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten aktiviert. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite werden Steuerstraftaten in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern weniger rigide bestraft. Und auch ausländische Steuerhinterzieher müssen nicht befürchten, ausgeliefert zu werden.

In Deutschland läuft die strafrechtliche Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte, die immense Steuerausfälle verursacht haben. Steueranwalt Hanno Berger, der in der Schweiz lebt und als einer der Strippenzieher gilt, ist angeklagt und wird mit einem internationalen Haftbefehl gesucht. Was droht ihm?

Ich kenne den Fall nicht im Detail. Grundsätzlich dürfte aber auch in diesem Fall keine Auslieferung erfolgen. Bei den Cum-Ex-Geschäften ging es um Kapitalertragsteuern, also eine direkte Steuer. Anders ist es nur bei indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer. Wer eine qualifizierte Umsatzsteuerhinterziehung begangen hat, muss sehr wohl mit einer Auslieferung rechnen. Dafür genügt es nach der Rechtsprechung, hohe Umsatzsteuerbeträge während zweier Abrechnungsperioden verkürzt zu haben.

Bei den Cum-Ex-Geschäften geht es nicht nur um Steuerhinterziehung, sondern womöglich auch um (bandenmäßigen) Betrug. Würde das etwas ändern?

Ja, denn der Betrug ist ein Delikt des Kernstrafrechts, für den der Fiskalvorbehalt nicht gilt – eine Auslieferung ist somit möglich. Allerdings steht die Auslieferung unter der Bedingung, dass der Verfolgte für Fiskaldelikte weder bestraft werden darf, noch darf deren Begehung bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Herr Berger ist deutscher Staatsbürger und hat ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Welche Rolle spielt die Staatsbürgerschaft?

Im Grunde ist die Staatsangehörigkeit irrelevant, es kommt auf das Aufenthaltsrecht an. Die Bewilligung erteilen die kantonalen Migrationsbehörden. Diese Bewilligung kann zwar widerrufen werden, wenn jemand die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Schweiz gefährdet, beispielsweise weil er Straftaten begangen hat. Soweit ersichtlich, war dies allerdings bisher bei im Ausland begangenen Steuerdelikten noch nie der Fall.

Was würde passieren, wenn Herr Berger aus der Schweiz ausreist?

Bei Grenzübertritt würde der Schutz entfallen. Wer mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird, muss damit rechnen, an der Grenze in Haft genommen zu werden. Das gilt nicht nur bei einer Einreise nach Deutschland, sondern auch für andere Länder.

Herr Holenstein, vielen Dank für das Interview.